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Frist abgelaufenEU-weitVersicherungenDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Zusatzversicherung

Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 25-08832veröffentlicht 07.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 169 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.04.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.tk.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Techniker Krankenkasse
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.tk.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Bei einem gleichbleibenden Wachstum des TK-Versichertenbestandes und der angenommenen Nachfrage nach Zusatzversicherungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich für die Laufzeit der Kooperation von 2027-2031 folgende Potenziale: - Aktueller Versichertenbestand: ca. 12,3 Mio. - Geschätzter Grundbestand im Jahr 2026 mit angenommenem Zusatzversicherungsbedarf: ca. 6.000.000 Versicherte (von aktuell 12,3 Mio. Bestandsversicherten) - Neukundenzugänge pro Jahr: ca. 150.000 - 200.000 Versicherte (mit angenommenen Zu-satzversicherungsbedarf) Die Anzahl der vermittelten TK-Versicherten sowie die zeitliche Verteilung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die u. U. von der TK nicht beeinflusst werden können. Das Betriebsrisiko trägt der Kooperationspartner. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der … ganz lesenZum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Drittunternehmen" eindeutig zu benennen. b) Für den Fall der Einbindung bloßer Unterauftragnehmer hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben je Nachunternehmer in einer vervielfachten Kopie dieser Anlage abzugeben, jedoch nur in Bezug auf die von dem Unterauftragnehmer zu erbringenden wesentlichen Leistungsanteile. Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist. Die TK wird die gemachten Eigenangaben ggf. anhand zugänglicher Quellen überprüfen. 1. Eigenerklärung über den Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft Eigenerklärung zum Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung ist ein Bestand von 500.000 Kunden mit Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. 2. Eigenerklärung über die Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft im Bereich Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung Eigenerklärung zur Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft in den Bereichen Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung über die letzten abgeschlossenen fünf Jahre. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden Es sind die Anzahl der Mitarbeitenden zum Ablauf der Angebotsfrist anzugeben. Bei der Darstellung der Personalstruktur sind grundsätzlich Vollzeitmitarbeitende anzugeben (die Anzahl von Teilzeitmitarbeitenden und freien Mitarbeitenden ist gesondert auszuweisen). Unter "Vollzeitmitarbeitende" versteht die TK-Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Zusätzlich ist jeweils anzugeben, wieviele Mitarbeitende im Service, im Vertrieb und in der IT tätig sind. Die Angabe zur Art des Kriteriums ist vorliegend den Vorgaben des Formulars geschuldet und ist nicht relevant.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.tk.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
22.05.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird f … ganz lesenVorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird für die Bekanntmachung das Formular für das Offene Verfahren verwendet. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" ist den Vorgaben des entsprechenden Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. - Die Ausschreibung erfolgt nach § 12 KonzVgV im Wege eines an § 17 Abs. 1 VgV angelehnten Verhandlungsverfahrens. Bei allen Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird eine vorläufige Bewertung des wirtschaftlichen Gesamtvorteils entsprechend den Zuschlagskriterien vorgenommen. Die drei Bieter, deren Angebote den vorläufig größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil bieten, werden zu Verhandlungen eingeladen. Sie erhalten die Möglichkeit, finale Angebote nach Abschluss der Verhandlungen einzureichen. Die übrigen Bieter, die nicht zu den Verhandlungen eingeladen werden, werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. - Alle interessierten Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot innerhalb der in dieser Bekanntmachung genannten Frist einzureichen. - Es besteht die Möglichkeit, die Verhandlung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Zuschlagskriterien zu verringern.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ# Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auf … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ# Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des Angebots mit dem größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil gem. Zuschlagskriterien zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen. Die Bindefrist endet am 24.11.2026. Die Angabe im Unterpunkt Bindefrist (60 Tage) ist vorliegend nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-Formulars geschuldet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2026

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