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Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB_AL_M183_V009_L1veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 731 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 61 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
78 Monate01.06.2025 – …
Lose
7
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
  • Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“35 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen.

Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Frei- und Hallenbad in Altena Dahle. Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden Hallenbad und Freibad durch die Stadt Altena leergeräumt, zerstörte Einrichtungsgegenstände und die Haushaltstechnikanlagen ausgeräumt, die Oberflächen gesäubert bzw. stellenweise abgetragen. Dadurch wurde zunächst ein Schadensbild konserviert, das jedoch weitere Demontagen beschädigter Bausubstanz und entsprechende Ersatzmaßnahmen erfordert.

Ziel der hier angefragten Planung ist die Wiederherstellung des Schwimmbades in Altena-Dahle. Die Planungsleistung umfasst in diesem EU-Vergabeverfahren die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume, die Technische Ausrüstung in Hinblick auf Badwassertechnik, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen, sowie Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation. Zudem wird eine Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung ausgeschrieben. Zudem erfolgen weitere nationale Vergabeverfahren betreffend der übrigen Planungsleistungen.

Eine detaillierte Übersicht hierzu findet sich in der Leistungsbeschreibung.

Die Leistung wird in folgende Lose aufgeteilt: • Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung • Los 2: Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik • Los 3: Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen • Los 4: Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation • Los 5: Tragwerksplanung • Los 6: Technische Ausrüstung – Raumlufttechnische Anlagen • Los 7: Freianlagen

In diesem Vergabeverfahren wurden die Lose 2, 3, 5 und 6 vergeben. Die ursprünglich in diesem Vergabeverfahren mit ausgeschriebenen Lose 1, 4 und 7 wurden in der hiesigen Ausschreibung aufgehoben.

Lose7 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung

Anrechenbare Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: 3.698.375,00 € Anrechenbare Kosten Abrissplanung: 45.000,00 € Optional: Kampfmittelberäumung

78 Monate–
2
Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik

Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik Anrechenbare Kosten: 1.670.000,00 EUR

78 Monate–
3
Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen

Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen Anrechenbare Kosten: 600.000 EUR HZ

––
4
Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation

Anrechenbare Kosten: 98.000 € Gebäude – und Anlagenautomation 361.000,00 € Elektrische Anlagen

78 Monate–
5
Tragwerksplanung

Anrechenbare Kosten: 1.325.650 EUR

78 Monate–
6
Technische Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen

Anrechenbare Kosten: 530.000 EUR

78 Monate–
7
Freianlagen

Anrechenbare Kosten: 345.000 EUR

78 Monate–

Bedingungen7 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.5000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 4000 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung und mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 4000 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Kampfmittelberäumung; Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau NordrheinWestfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 2“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Investment / Betriebskosten mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). Referenzen im Bereich Fachplanung Sanitär und Badwassertechnik Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Badwassertechnik / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Investment / Betriebskosten mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Badwassertechnik mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 2“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 2“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 3

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 3“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf):• Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich mit der Planung im Bereich Wärmerückgewinnung mit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen energetische Sanierung“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich im Bereich Wärmeversorgungsanlagen betreffend energetische Sanierung Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagenmit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Wärmerückgewinnung mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich im Bereich Wärmeversorgungsanlagen Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 3“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 3“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 4“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Sanierung Sportstätten“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 4“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 4“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 5“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers betreffend Tragwerksplanung (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Tragwerk mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit mindestens erbrachten LPH 2-6. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit einer Gesamtfläche von 2000 m². Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit HZ III. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Integration Bestandstragwerke in Neubauten / Teilneubauten. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers betreffend Tragwerksplanung (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Tragwerk mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit mindestens erbrachten LPH 2-6. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit einer Gesamtfläche von 2000 m². Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung HZ III. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Integration Bestandstragwerke in Neubauten / Teilneubauten. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 5“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 5“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 6

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 6“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit mindestens erbrachten LPH 2- 8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 6“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 6“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 7

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 7“35 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in denletzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit Schwierigkeit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 8).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person desstellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit Schwierigkeit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 7).
Qualität
Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 7“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 7“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
Preis
HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 ent-spricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
78 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden–
3Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden–
5Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft MbH, Düsseldorf–
6Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 05.11.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.07.2024
  5. BekanntmachungFrist 08.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762fb705-a2db-4ce3-8151-e3fec2080cf9.