Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle
Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HWSB_AL_M183_V009_L1veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 78 Monate
- 01.06.2025 – …
- Lose
- 7
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales Vergabeamt · 58455 WittenFrist 09.11.2026
- 2026-0572 Modellvorhaben Stark im Norden - TP04 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Familienzentrum Julius-Birck-Str., 47169 DuisburgStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · DuisburgFrist 11.11.2026
- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt Hürth · HürthFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 61 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 78 Monate01.06.2025 – …
- Lose
- 7
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altena58762, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers20 %
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers15 %
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“35 %
- Honorar30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen.
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Frei- und Hallenbad in Altena Dahle. Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden Hallenbad und Freibad durch die Stadt Altena leergeräumt, zerstörte Einrichtungsgegenstände und die Haushaltstechnikanlagen ausgeräumt, die Oberflächen gesäubert bzw. stellenweise abgetragen. Dadurch wurde zunächst ein Schadensbild konserviert, das jedoch weitere Demontagen beschädigter Bausubstanz und entsprechende Ersatzmaßnahmen erfordert.
Ziel der hier angefragten Planung ist die Wiederherstellung des Schwimmbades in Altena-Dahle. Die Planungsleistung umfasst in diesem EU-Vergabeverfahren die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume, die Technische Ausrüstung in Hinblick auf Badwassertechnik, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen, sowie Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation. Zudem wird eine Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung ausgeschrieben. Zudem erfolgen weitere nationale Vergabeverfahren betreffend der übrigen Planungsleistungen.
Eine detaillierte Übersicht hierzu findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung wird in folgende Lose aufgeteilt: • Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung • Los 2: Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik • Los 3: Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen • Los 4: Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation • Los 5: Tragwerksplanung • Los 6: Technische Ausrüstung – Raumlufttechnische Anlagen • Los 7: Freianlagen
In diesem Vergabeverfahren wurden die Lose 2, 3, 5 und 6 vergeben. Die ursprünglich in diesem Vergabeverfahren mit ausgeschriebenen Lose 1, 4 und 7 wurden in der hiesigen Ausschreibung aufgehoben.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71330000Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 39715300Sanitäreinrichtungen
- 45232460Sanitäre Anlagen
- 42510000Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
- 71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Lose7 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung Anrechenbare Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: 3.698.375,00 € Anrechenbare Kosten Abrissplanung: 45.000,00 € Optional: Kampfmittelberäumung | 78 Monate | – |
| 2 | Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik Anrechenbare Kosten: 1.670.000,00 EUR | 78 Monate | – |
| 3 | Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen Technische Ausrüstung – Wärmeversorgungsanlagen Anrechenbare Kosten: 600.000 EUR HZ | – | – |
| 4 | Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation Anrechenbare Kosten: 98.000 € Gebäude – und Anlagenautomation 361.000,00 € Elektrische Anlagen | 78 Monate | – |
| 5 | Tragwerksplanung Anrechenbare Kosten: 1.325.650 EUR | 78 Monate | – |
| 6 | Technische Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen Anrechenbare Kosten: 530.000 EUR | 78 Monate | – |
| 7 | Freianlagen Anrechenbare Kosten: 345.000 EUR | 78 Monate | – |
Bedingungen7 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.5000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 4000 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung und mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 4000 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung, Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 1“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Kampfmittelberäumung; Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau NordrheinWestfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Investment / Betriebskosten mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). Referenzen im Bereich Fachplanung Sanitär und Badwassertechnik Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Badwassertechnik / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Investment / Betriebskosten mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Fachplanung Badwassertechnik mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Technische Ausrüstung – Sanitär- und Badwassertechnik betreffend Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen und Freibadanlagen“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 2“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 2“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf):• Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich mit der Planung im Bereich Wärmerückgewinnung mit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen energetische Sanierung“ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich im Bereich Wärmeversorgungsanlagen betreffend energetische Sanierung Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagenmit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Wärmerückgewinnung mit mind. der HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Wärmeversorgungsanlagen mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich im Bereich Wärmeversorgungsanlagen Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 3“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 3“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 4
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Sanierung Sportstätten“ Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf) • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4, Starkstromanalgen, KGR 450, Anlagengruppe 5, Fernmelde- und informationstechnische Anlage im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 4“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 4“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 5
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers betreffend Tragwerksplanung (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Tragwerk mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit mindestens erbrachten LPH 2-6. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit einer Gesamtfläche von 2000 m². Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit HZ III. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Integration Bestandstragwerke in Neubauten / Teilneubauten. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich Tragwerk Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers betreffend Tragwerksplanung (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich Tragwerk mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.000.000 €. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit mindestens erbrachten LPH 2-6. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit einer Gesamtfläche von 2000 m². Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung HZ III. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Integration Bestandstragwerke in Neubauten / Teilneubauten. Die Fertigstellung der LPH 6 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich Tragwerk Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 5“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 5“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 6
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen“ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Wasserschaden mit mind. der HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit mindestens erbrachten LPH 2- 8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Schadensanierung Wasserschaden mit mind. HZ II. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen im Bereich „Sporthallen/ Schwimmhallen/ Hallenbäder/ Spaß- und Freizeitbäder/ Hallenbäder mit Freibadanlagen/ Eissporthallen und Freibadanlagen “ mit Schwierigkeit der Planung im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 5).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 6“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 6“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 7
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 20, aufgeteilt auf)• Referenzen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in denletzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Referenzen mit Schwierigkeit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 3). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 8).
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person desstellvertretenden verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 15, aufgeteilt auf)• Referenzen mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 €. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit einer Gesamtfläche von 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Referenzen mit Schwierigkeit mind. HZ III. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 2). • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 7).
- Qualität
- Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 7“Ideenskizzen Leistungserbringung „Los 7“ (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf) • Herangehensweise an das Projekt (Gewichtungsfaktor 20) • Zeitschiene (Gewichtungsfaktor 10) • Kommunikation (Gewichtungsfaktor 5)
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 ent-spricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stundenarbeiten jeweils: Projektverantwortliche Person, Projektbearbeiter, Technisch-Wirtschaftlicher Mitarbeiter
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:selbst#- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden | – |
| 3 | Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden | – |
| 5 | Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft MbH, Düsseldorf | – |
| 6 | Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena
- Website
- altena.de
- Kontakt
- post@
altena.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen27.10.2026 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung28.07.2026 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen24.08.2025
- HWSB21_AL_M183_V009-3 - Schwimmbad Dahle - EU-Verfahren Los 414.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 05.11.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.07.2024
- BekanntmachungFrist 08.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-LübbeckeFrist 09.11.2026
- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales VergabeamtFrist 09.11.2026
- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt HürthFrist 07.12.2026
- A4, Wiehltalbrücke, Bodengutachten, BIMDie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandFrist 08.12.2026
- Erneuerung RLT und MSR-Anlagen im Math.-Nat. Gymnasium, Rheydter Str. 65, MG Fachplanung Erneuerung RLT-Anlagen und zugehöriger MSR-AnlagenStadt MönchengladbachFrist 08.12.2026
- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762fb705-a2db-4ce3-8151-e3fec2080cf9.