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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_RV_V007veröffentlicht 27.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 78 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 34 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,23 Mio. €
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Persönliche Referenzen verantwortlicher Vermesser30 %
  • Persönliche Referenzen stellv. Vermesser15 %
  • Reaktionszeit15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Brachtenbecke

Los 1 - Gewässer: Brachtenbecke Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 1: Planungsbegleitende Vermessung 25 Maßnahmen; Bauvermessung 25 Maßnahmen

3 Jahre187.500 €
2
Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne

Los 2 - Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23 Maßnahmen; Bauvermessung 23 Maßnahmen

3 Jahre179.000 €
3
Nette - Unterlauf

Los 3-Gewässer: Nette Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 3: Planungsbegleitende Vermessung 35 Maßnahmen; Bauvermessung 35 Maßnahmen

3 Jahre263.000 €
4
Nette - Oberlauf

Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 4: Planungsbegleitende Vermessung 31 Maßnahmen; Bauvermessung 31 Maßnahmen

3 Jahre185.000 €
5
Rahmede

Los 5 - Gewässer: Rahmede Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 5: Planungsbegleitende Vermessung 60 Maßnahmen; Bauvermessung 60 Maßnahmen

3 Jahre411.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Die Bepunktung des Honorars erfolgt auf Grundlage der jeweils je Los im Preisblatt eingetragenen - durch den AG rechnerisch und fachlich überprüften Gesamtangebotssumme brutto. Hinsichtlich der zu kalkulierenden Angebotspreise wird drauf hingewiesen, dass das Gesamthonorar (brutto) je Bieter bzw. Bietergemeinschaft je Los dergestalt als hypothetisch zu betrachten ist, dass das kalkulierte Angebot davon ausgeht, dass die gesamte Leistung einem Bieter übertragen wird. Die angegebenen Stunden dienen nur zum Zweck der preislichen Bewertung und wurden nur überschlägig geschätzt. Zur Vergleichbarkeit der Angebote und insbesondere zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ist dies erforderlich. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Punkte höherer Honorare werden anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höheres Angebotshonorar) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar
Qualität
Persönliche Referenzen verantwortlicher VermesserGewichtung (Punkte, genau) 30Eine persönliche Referenz wird dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: Zeitlicher Rahmen: Die Referenz stammt aus den letzten fünf Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. Vergleichbarer Leistungsinhalt: Die Referenz muss entsprechend den Unterkriterien zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Hierfür ist zwingend erforderlich, dass die Referenz folgende inhaltliche Anforderungen erfüllt: Planungsbegleitende Vermessung: - Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "planungsbegleitende Vermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI - Abgeschlossene Leistungsphase 4 (innerhalb der letzten fünf Jahren); Bauvermessung: - Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 des Leistungsbilds "Bauvermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI - Abgeschlossene Leistungsphase 5 (innerhalb der letzten fünf Jahren) - Verantwortliche Betreuung. Die Referenz muss durch die benannten Vermessungsperson (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein. Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: - Planungsbegleitende Vermessung: o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von fünf oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3. o Im Zwischenraum wird interpoliert. - Bauvermessung: o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von zwei persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 2. o Der Nachweis von drei oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3.
Qualität
Persönliche Referenzen stellv. VermesserGewichtung (Punkte, genau) 15Eine persönliche Referenz wird dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: Zeitlicher Rahmen: Die Referenz stammt aus den letzten fünf Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. Vergleichbarer Leistungsinhalt: Die Referenz muss entsprechend den Unterkriterien zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Hierfür ist zwingend erforderlich, dass die Referenz folgende inhaltliche Anforderungen erfüllt: Planungsbegleitende Vermessung: - Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "planungsbegleitende Vermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI - Abgeschlossene Leistungsphase 4 (innerhalb der letzten fünf Jahren); Bauvermessung: - Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 des Leistungsbilds "Bauvermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI - Abgeschlossene Leistungsphase 5 (innerhalb der letzten fünf Jahren) - Verantwortliche Betreuung. Die Referenz muss durch die benannten Vermessungsperson (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein. Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: - Planungsbegleitende Vermessung: o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von fünf oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3. o Im Zwischenraum wird interpoliert. - Bauvermessung: o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von zwei persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 2. o Der Nachweis von drei oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3.
Qualität
ReaktionszeitGewichtung (Punkte, genau) 15Der Auftraggeber bewertet die Reaktionszeit zwischen Erteilung eines Einzelauftrags und dem tatsächlichen Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß den Vorgaben der Angebotsmatrix. Als Leistungsstart gilt der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat und die Leistung aufnehmen kann. Die Maximalpunktzahl erhält das Angebot mit der kürzesten Reaktionszeit (Angabe in Kalendertagen). Dabei darf die maximale Reaktionszeit 21 Kalendertage nicht überschreiten. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass die kürzeste Reaktionszeit dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung längerer Reaktionszeiten (maximal jedoch innerhalb von 21 Tagen) wird anhand der Formel "((kürzeste Reaktionszeit/angebotene Reaktionszeit) x 3) x 15 = Punktzahl Kriterium Reaktionszeit" vorgenommen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertrag … ganz lesenbis zu 2-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projekts.
Optionen
Je Los: Verlängerungsoption siehe Ziffer 1.4
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 8.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.2) genannt. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWY6GLKBT# Die Angabe 1,00 EUR für den Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ist fiktiv. Es wird bzgl. der jeweiligen Höchstmengen je Los auf die Beschreibung unter Ziffer 5.1 verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bertels Ingenieure GmbH, Münster2
2Bertels Ingenieure GmbH, Münster1
3Bertels Ingenieure GmbH, Münster1
4Bertels Ingenieure GmbH, Münster1
5Bertels Ingenieure GmbH, Münster1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae3496fe-8a1b-4631-947b-4acebb054b2b.