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Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB_AL_RV_V003-1veröffentlicht 24.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 627 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)30 %
  • Ideenskizzen Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15)15 %
  • Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15)15 %
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instand gesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen der Verkehrsanlagen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Beschreibung des Loses

1 Veranlassung Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen.

2 Plangebiet Die Stadt Altena ist eine Kleinstadt im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfahlen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 44,42 km². Die Stadt ist in sieben Ortsteile untergliedert

• Ortsteil Dahle • Ortsteil Evingsen • Ortsteil Rahmede • Ortsteil Breitenhagen • Ortsteil Innenstadt • Ortsteil Knerling • Ortsteil Tiergarten Durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. In nachfolgender Tabelle sind die Schadensarten im Gemeindegebiet übersichtlich dargestellt. Im Wiederaufbauplan sind die Einzelschäden in insgesamt 182 Maßnahmen zusammengefasst.

Darstellung der Schadenarten im gesamten Plangebiet Schadensarten und Anzahlen: Gewässer Bäche, Böschung, Geröll, Rohrdurchlass: 178 Flurschäden Flächen, Hänge, Wege, Freiflächen: 32 Straße Straße, Fußweg, Bordsteine, Geländer: 71 Ingenieurbauwerke Brücken, Überbauten: 39 Stützmauern aus Beton, Bruchstein, Ziegel: 58 Geschiebefang: 44

3 Verkehrsanlagen Die Verkehrsanlagen umfassen grundsätzlich sämtliche Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und die nachfolgend darge-stellten Projektzahlen und Beschaffenheiten:

Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 €, Anzahl: 2

Höchstens werden 15 Einzelaufträge vergeben.

4 Aufgabenstellung/Honorarkalkulation Es ist beabsichtigt im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung Planer zu binden, die auf Abruf Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die HOAI-Leistungsbilder Verkehrsanlagen ausführen. Besondere Leistungen sind grundsätzlich möglich, wobei die Auflistung der HOAI nicht abschließend ist. Zu den Besonderen Leistungen zählen insbesondere die baubegleitenden Leistungen, wie örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung. In der konkreten Aufgabe/Maßnahme/Teilmaßnahme können auch nur Teile einer Leistungsphase, u.U. auch nur Besondere Leistungen erforderlich werden.

Die Honorarkalkulation der Grundleistungen erfolgt dann nach den Grundsätzen der HOAI unter Beachtung von Abminderungs- oder/und Zuschlagsfaktoren und die verbindliche Angabe von Stundensätzen für anfallende besondere Leistungen. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, dass für Baukleinstleistungen bereits ein Bauunternehmer in einer Rahmenvereinbarung gebunden ist. Sofern die Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung vorhanden sind, ist die Ausführung in diesem Rahmen voranzutreiben. Damit ist keine vollständige Leistungsphase 6 in der Objektplanung erforderlich.

5 Rahmenvereinbarung Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen. Im Rahmen der Beschaffung werden jeweils mehrere Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen gebunden werden. Innerhalb jeder Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner sind die Bedingungen für die Vergabe der jeweiligen Einzelmaßnahme (Einzelabruf) vorab festgelegt. Bei der Verteilung wird nach dem so genannten „Kaskadenprinzip“ vorgegangen. Es erfolgt ausdrücklich kein weiterer Wettbewerb auf vor der Vergabe eines Einzelabrufes. Bei der Einzelauftragsvergabe im Kaskadenprinzip wird der Auftraggeber also innerhalb der Rahmenvereinbarung bei einem zu vergebenden Einzelabruf immer zunächst den Bestbieter kontaktieren, und diesen zur Leistungserbringung auffordern. Für den Fall, dass der Bestbieter wegen eines oder mehrerer bereits vergebenen Einzelabrufes keine Kapazitäten vorhält und deshalb den Einzelabruf begründet ablehnt, trägt der Auftraggeber dem zweitplatzierten Bieter die Erfüllung des Einzelauftrages an. Sollte dieser wegen bereits vergebener Einzelaufträge keine Kapazitäten vorhalten, wird der Auftraggeber in gleicher Weise an den drittplatzierten Bieter herantreten, usw.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15)15 %
Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15)15 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Abfrage der Erfahrung des verant-wortlichen Projektleiters sind Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 90 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Be-ginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) so-wie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrun-gen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leis-tungsphasen 2 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpo-liert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte wer-den stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Qualität
Ideenskizzen Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15)Bei diesem Unterkriterium geht darum, dass der Bieter nachweist, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass nach erfolgter Einzelbeauftragung effektiv und effizient ein möglichst zeitnaher Leis-tungsbeginn gewährleistet werden kann. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewähr-leistung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn
Qualität
Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15)Bei diesem Unterkriterium geht darum, dass der Bieter nachweist, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass nach dem Leistungsbeginn des Bieters effektiv und effizient eine möglichst zeitnahe Fertigstellung der Leistung gewährleistet werden kann. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewähr-leistung der zügigen Fertigstellung je Einzelauftrag nach Beginn, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung möglicher Terminszenarien (zwischen dem Leistungsbeginn und der Fertig-stellung eines Einzelabrufes) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres durch den AG gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit e … ganz lesenDer Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres durch den AG gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge der Projekte. Höchstens werden 20 Einzelaufträge vergeben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Zigmo engineering GmbH, Frankenthal–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.02.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 11.02.2025 auf 18.02.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 783e6066-381a-4165-9d28-9c6aa6e3475d.