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: Werkvertrag mit Dienstleistungskomponenten: Migration Mainframe zu Server, Umstellung bestehender Adabas-Datenbanken in PostgreSQL und NATURAL Sourcecode nach Java

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg · Fellbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 4465-100veröffentlicht 28.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 949 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (kurz: LBV) zuständig für die Zahlung von Gehältern, Versorgungsbezügen und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 450.000 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Ebenso bearbeitet das LBV Heilfürsorgeangelegenheiten der heilfürsorgeberechtigten Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, des Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,8 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR. Die Gesamtausgaben für Bezüge belaufen sich pro Jahr auf 18,8 Milliarden EUR und für Entschädigungsleistungen auf rund 7,6 Millionen EUR. Das LBV ist für die Abrechnung und Auszahlung von Reise- und Umzugskosten einschließlich Trennungsgeld für viele Bereiche der Landesverwaltung zuständig. Jährlich werden ca. 480.000 Dienstreisen abgerechnet. Als moderne Dienstleistungsbehörde hat das LBV Steuerungselemente wie Controlling, Qualitätsmanagement, Innenrevision sowie Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Die vom LBV entwickelten dialogisierten Abrechnungsverfahren unterstützen das LBV bei seinen vielfältigen Aufgaben und umfassen folgende Verfahren: - DIPSY (Personalverwaltungssystem) - DAISY (Abrechnungsverfahren bestehend aus DAISY-UI, DAISY-Abrechnung und Erstfestsetzung) - BABSY (Beihilfe bestehend aus BABSY-GUI und BABSY- Abrechnung/Heilfürsorgeabrechung) - DRIVE (Reisekosten bestehend aus DRIVE-BW und DRIVE- SWING) Die hierfür erforderlichen Systeme befinden sich zum Zeitpunkt der Umstellung in einer IBM-Großrechnerumgebung der IBM z-Serie, Modell z16 (Mainframe), bzw. vereinzelt auf dezentralen Serversystemen. Der System- und Applikationsbetrieb ist derzeit beim Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD), einer Abteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, angesiedelt. Als Datenbanksystem für die genannten Verfahren nutzt das LBV derzeit Adabas der Firma Software AG; als Programmiersprachen verwendet das LBV derzeit Natural im Datenbankumfeld sowie COBOL im Batchbereich. Das LBV nimmt darüber hinaus hinsichtlich der oben genannten Bereiche auch Entwicklungen für das Saarland (nur DIPSY und DAISY) vor. Hier sind die entsprechenden Passagen im Rahmen einer Mandantenfähigkeit abgebildet. Der technische Betrieb für das Saarland erfolgt durch das LZfD. Im Bereich der Natural-Programme gibt es i.d.R. keine separaten Programme.

Beschreibung des Loses

Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist, die bisher auf dem IBM-Mainframe laufenden, oben aufgeführten Verfahren samt den zugehörigen systemtechnischen Applikationen, die Daten, die Prozessablaufskripte sowie die verwendeten Schnittstellen auf eine Linux basierte VM-Umgebung anzupassen, zu transferieren und in den laufenden Betrieb zu übernehmen. Dies umfasst auch die für das Saarland entwickelten Programme inkl. Daten. Die Migration ist dabei primär technisch ausgerichtet. Aus Sicht der Anwender der Verfahren darf sich deren Funktionalität und Bedienung nicht ändern. Der technische Betrieb der Serverumgebung wird im Eigenbetrieb durch den AG erfolgen. Die Durchführung der für die Migration erforderlichen Tätigkeiten hat im Rahmen eines Projekts zu erfolgen. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnah … ganz lesenMit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist. c) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber noch seine Vertretungsberechtigten nach den in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten Vorschriften zu einer Strafe verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Straf- oder Bußgeldverfahren gegen sie auch nicht anhängig ist. d) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. e) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. f) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).
Kriterium
Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht; die Deckungssumme beträgt m … ganz lesenDie Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht; die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswerts. b) Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Kriterium
Die Bewerber sollen möglichst den folgenden Nachweis in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal).
Kriterium
Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): b) Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des … ganz lesenDie Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): b) Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (vgl. "Auftragsgegenstand") vergleichbar sind. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber belastbare Erfahrungen im Bereich Migration Mainframe zu Server, im Bereich Änderung bestehender ADABAS-Datenbanken auf PostgreSQL Opensource Datenbanken und im Bereich Umstellung von Natural Sourcecode nach Java sowie in der öffentlichen Verwaltung eines Bundeslandes oder des Bundes bzw. bei Körperschaften des öffentlichen Rechts hat. Die Bieter dürfen auch Referenzen vorlegen, die mehr als 3 und bis zu 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird diese berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen.
Kriterium
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausen … ganz lesena) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist. c) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber noch seine Vertretungsberechtigten nach den in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten Vorschriften zu einer Strafe verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Straf- oder Bußgeldverfahren gegen sie auch nicht anhängig ist. d) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. e) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Sat … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus: 1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages. 2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), sowie die … ganz lesenDer Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus: 1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages. 2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). 3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die Bewerber in einem relativen Vergleich der von den Bewerbern eingereichten Referenzen zu vergleichbaren Projekten zueinander bewerten. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, deren Referenzen am besten und passendsten sind.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHYHWU Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Mit dem Teilnahmean … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXR6YRHYHWU Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die Eignungsnachweise einreichen, soweit unter "Bedingungen" nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. BG nutzen für ihre Bewerbergemeinschaftserklärung möglichst den Vordruck, der ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. 4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die indikativen Angebote nicht werten, jedoch auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, unvollständige Angebote auszuschließen und so den Bieterkreis zu reduzieren sowie Unterlagen nachzufordern. Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen. Sämtliche Anpassungen am Verfahrensablauf werden den Bietern mit ausreichend zeitlichem Vorlauf mitgeteilt. Gegenwärtig geht der Auftraggeber von mindestens zwei Verhandlungsrunden aus. 6. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 7. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem Vergabemarktplatz den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 657b634d-9dac-4818-885a-26d2fa02c60a.