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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterentwicklung, Service und Support des Zentralen Informationssystems (ZIS) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-BALM-VgSt-003veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 452 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50672, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 143 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität Konzept sowie Schlüsselpersonal70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS). Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BALM und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 9.094 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C dieser Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet. Die voraussichtliche Abnahmemenge entspricht der maximalen Abnahmemenge und beziffert sich auf insgesamt 9.094 Personentagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität Konzept sowie Schlüsselpersonal70 %
Preis
Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
Qualität
Qualität Konzept sowie SchlüsselpersonalDie Bewertung der leistungsabhängigen Zuschlagskriterien erfolgt anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe, die für alle Bieter gleich angewendet werden. Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen. Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt. Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen. In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsr … ganz lesenEintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. # Unternehmensprofil Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder. Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags … ganz lesenErklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären. Es gelten folgende Mindeststandards: Es ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 3.000.000,00 EUR (netto) nachzuweisen. Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support - im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 1.500.000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu mach … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen. Es gelten folgende Mindeststandards: Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein: Personenschäden: mind. 1.000.000,00 EUR Sachschäden: mind. 1.000.000,00 EUR 1 Vermögensschäden: mind. 1.000.000,00 EUR 1 Daten- und Cyberschäden: mind. 100.000,00 EUR
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen … ganz lesenVorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden. Es gelten folgende Mindeststandards: Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen. Hinweis: Die einzelnen Erfahrungsbereiche können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, die dann kumulativ betrachtet werden. Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden: Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer auf Cognos basierenden BI-Anwendung mit einer grafischen Anwenderoberfläche (GUI) und einem Anwenderkreis von mind. 15 Nutzern. Die Referenzleistung muss eine oder mehrere ORACLE-Datenbanken nutzen. Die Referenzleistung muss über mind. eine Schnittstelle zu einem externen, nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers entwickelten oder vom Auftragnehmer bereitgestellten System verfügen, über die Massendaten (durchschnittlich mindestens 500.000 Datensätze pro Tag) übertragen werden. Erläuterungen: „BI-Anwendungen“: Unter „BI-Anwendungen“ wird (i) eine für einen Kunden angefertigte Anwendungssoftware, oder (ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine BI-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozess zur systematischen Analyse von, für den Geschäftsbetrieb des Kunden relevanten Informationen bietet, was die Sammlung, Aggregation, Auswertung und Darstellung von Daten in elektronischer Form beinhaltet. Unter einer „auf Cognos basierenden BI-Anwendung“ wird eine „BI-Anwendung“ verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus Cognos Analytics des Herstellers IBM zum Einsatz kommen. • Entwicklung oder Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support einer auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung. Erläuterungen: "GIS" meint ein Geoinformationssystem. Unter einer „GIS-Anwendung“ wird (i) eine für einen Kunden angefertigte Anwendungssoftware, oder (ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine GIS-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Auswertung, Verarbeitung und Darstellung/Visualisierung von Geodaten, d.h. Daten, denen eine räumliche Lage zugewiesen wurde, beinhaltet. Unter einer „auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung“ wird eine „GIS-Anwendung“ verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus der ArcGIS Produktpalette des Herstellers ESRI zum Einsatz kommen. • Entwicklung oder Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support einer Anwendung, in der das Produkt "PowerCenter" des Herstellers "Informatica" eingesetzt wird. Die Referenzleistung/en mindestens eines Erfahrungsbereichs muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. Referenzleistungen müssen ein Referenzauftragsvolumen von mindestens 500.000,00 EUR netto je Referenzauftrag nachweisen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Es gelten folgende Mindeststandards: Über die vergangenen drei (3) G … ganz lesenErklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Es gelten folgende Mindeststandards: Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zwanzig (20) Beschäftigte im relevanten Einsatzbereich: Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support von IT-Systemen, durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
12.08.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß inn … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabeonline.de zum Download bereitgestellt. Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe" … ganz lesenDie Vergabeunterlagen werden auf www.evergabeonline.de zum Download bereitgestellt. Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in einem zip-Archiv einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe- Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bcaa5dba-f912-491c-9d99-baf31d05b674.