Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil

Stadt Zwönitz · Zwönitz, Sachsen

Aktenzeichen 210/23veröffentlicht 09.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 969 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
235 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Zwönitz08297, Erzgebirgskreis, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • 1. Preis35 %
  • 2. Erfahrung des Kern-Entwicklungsteams22,5 %
  • 3. Projektverständnis32,5 %
  • 4. Umsetzung Open Source10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Zwönitz
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den ÖPNV/SPNV und die Erreichbarkeit der Zwönitzer Ortsteile attraktiver zu gestalten. Dadurch soll die Abhängigkeit von PKWs verringert und die Anzahl der Einzelfahrten zugunsten gemeinsamer Fahrten gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Es ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und bildet zusammen mit der Mobilität und weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zu einem ressourcenschonenderem Umgang mit Natur und Umwelt. Bei dem ERZmobil handelt es sich um einen Elektro-Kleinbus als On-Demand-Linienverkehr im Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz. Es verkehrt ausschließlich zwischen definierten Haltestellen und nur wenn die Anmeldung eines Gastes vorliegt. Dafür wurde ein digitales System entwickelt, welches Fahrtwünsche aufnimmt, analysiert und bündelt. Die Funktionalität des Systems soll über einen Pilotbetrieb bis zum 31.10.2026 getestet und optimiert werden. Das Pilotprojekt besteht derzeitig aus den folgenden Bestandteilen: 1. Digitale Anwendungen "ERZmobil" zur Steuerung des Gesamtsystems. Dies beinhaltet ein Frontend für Fahrgäste zur Information und Buchung von Fahrten und einen Backend Service zum Dispatchen der Fahrzeuge und zur Optimierung der Routenführung sowie zur Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bedarf es der jeweiligen Anwendungen für die Fahrer der Fahrzeuge sowie eine Administrationsoberfläche. 2. Bereitstellung technischer Voraussetzungen wie Fahrzeug, Ticketdrucker etc., sowie die Erbringung der Nahverkehrsdienstleistung. 3. Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen sowie zur Backoffice-Organisation

Beschreibung des Loses

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Weiterentwicklung der Kernanwendung und ein UI/UX Redesign des digitalen Systems zum Betrieb des ERZmobils. Die Beauftragungen erfolgen auf rahmenvertraglicher Grundlage im Wege von Einzelaufträgen ("Sprints"). Taugliche Gegenstände des sprintbezogenen Leistungssolls ("Ergebnis Sprint Planung", siehe Ziffer 6.7.2 dieser Leistungsbeschreibung) können folgende Spezifizierungen sein: 1. Weiterentwicklung der bestehenden innovativen, anpassbaren und bedarfsgerechten digitalen Anwendung zur Unterstützung der Bürgermobilität, Durchführung der Vorort-Einrichtung und Begleitung des Betriebs im Pilotzeitraum. 2. Spezifizierung von implementierbaren Anforderungen auf Basis der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen. Der Auftragnehmer soll dazu die Userstories und weitere technische und fachliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung in eine fürs Entwicklungsteam in Code umsetzbare (Modell-) Sprache übertragen ("Tasks", siehe Ziffer 6.7.2 dieser Leistungsbeschreibung). 3. Unterstützung bei der Erstellung notwendiger datenschutzbezogener Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis) und Risikoanalyse. 4. Erstellung von Systemdokumentation für Auftraggeber und künftige Betreiber. 5. Durchführung der organisatorischen und technischen Veröffentlichung (z.B. App Store) und Betrieb des digitalen Angebots inklusive der technischen Betriebskonzeption. Dies schließt alle Nachforderungen, auch zukünftige, seitens der Store-Betreiber ein. Das Nachprogrammierungsrisiko im Fall der Annahmeverweigerung z.B. durch die Betreiber von App-Stores bzw. im Fall der Annahme nur nach Änderungen oder Überarbeitungen der Software trägt der Auftragnehmer. 6. Parallele Weiterentwicklung des bestehenden Systems in einer Testumgebung, welche den gleichen Infrastrukturaufbau wie das Produktivsystem besitzt, und regelmäßige Updates des Produktivsystems. 7. Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Hardwaresysteme zum Betrieb der digitalen Anwendung. 8. Optimierung der Benutzerinteraktion und -oberfläche, insbesondere die Anpassung an die Bedürfnisse von Personen mit kognitiven und physiologischen Einschränkungen. Ziel ist eine nutzerseitig barrierefreie Nutzung der App. Die weiteren Details können den Vergabeunterlagen entnommen w

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
1. PreisGewichtung (Punkte, genau) 35Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (D.3_Preisblatt) auszufüllen und ausgefüllt einzureichen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich. (Tagessätze für Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur; Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren; Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI; UI/UX Designer; Projekt- und Anforderungsmanagement) Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Qualität
2. Erfahrung des Kern-EntwicklungsteamsGewichtung (Punkte, genau) 22,5Bewertet wird die Erfahrung des Kern-Entwicklerteams, d.h. die Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Software-Entwickler. Die Einordnung als Software-Entwickler erfordert eine mindestens eine einjährige Berufserfahrung als Software-Entwickler. Für jeden der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind daher zusammengefasst die folgenden Angaben zu machen: - Für welche der ausgeschriebenen Rollen ist der Mitarbeiter vorgesehen? - Wie lauten Vor- und Nachname des für die Rolle vorgesehenen Mitarbeiters? - Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der für die Rolle vorgesehene Mitarbeiter? Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Unterkriterien: 2.1 Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur (90 PT); 2.2 Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren (121 PT); 2.3 Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI (121 PT); 2.4 UI/UX Designer (20 PT); 2.5 Projekt- und Anforderungsmanagement (48 PT); Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Qualität
3. ProjektverständnisGewichtung (Punkte, genau) 32,5Es erfolgt eine Bewertung von vom Bieter zu erstellenden Planungen / Konzepten in zwei Unterkriterien: 3.1 Sprintplanung und 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes. Gefordert wird im Einzelnen: 3.1 Sprintplanung Der Bieter soll in einem Sprintplan darlegen, wie und in welchem zeitlichen Umfang er die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis umsetzen wird. Der Sprintplan soll die folgenden Fragen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Fragen - beantworten: 3.1.1 - Abbildung der User Stories anhand ihrer Priorisierung auf einer Zeitschiene in der Sprintplanung 3.1.2 - Vorgehensgeschwindigkeit 3.1.3 - Realitätsgerechtigkeit der Aufwandsschätzung 3.1.4 - Verfahren zur Anforderungsabstimmung (Einbeziehung AG in Sprintplanung) 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes 3.2.1 - Umsetzung in technischer Hinsicht (auch Softwarebereitstellung) 3.2.2 - Mockup zur Veranschaulichung der Usability Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Qualität
4. Umsetzung Open SourceGewichtung (Punkte, genau) 10Der Auftraggeber ist von seinem Fördermittelgeber zur Einhaltung des Open Source Gebots verpflichtet (nähere Informationen unter https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open-source-fuer-modellprojekte-smart-cities). Der Bieter soll daher darlegen, wie er diese Anforderungen umsetzen wird. Besonders die Veröffentlichung auf der Plattform Open CoDE (https://opencode.de) soll beleuchtet werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unte … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbst … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Falls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachwe … ganz lesenFalls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er ver … ganz lesenFalls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen und/ode … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen und/oder Pflege bzw. Support selbst entwickelter Apps. (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Es sind spezifische Umsatzerlöse von mindestens 100.000 Euro pro Jahr nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicheru … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt: - eine IT-Berufs- und eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens EUR 400.000, für Sachschäden von mindestens EUR 400.000 und für Vermögensschäden von mindestens EUR 400.000 - eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 400.000 - und eine IT-Produkthaftpflichtversicherung unter Einschluss von Folgeschäden mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 400.000 Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt ist, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch Einreichung eines Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis erfolgt durch … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt ist, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch Einreichung eines Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis erfolgt durch Einreichen einer Kopie des gültigen Zertifikats oder eines eigenen Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Umsatzerlöse des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im oben genannten Geschäftsfeld. 12 Punkte: >/= 1,2 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 0 Punkte: </= 0,3 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kriterium
Unternehmensreferenz (max. 2 wertungsfähige Referenzen): Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung mit der Entwicklung von Apps aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 5-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein. Die … ganz lesenUnternehmensreferenz (max. 2 wertungsfähige Referenzen): Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung mit der Entwicklung von Apps aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 5-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein. Die Angaben müssen enthalten: a) Projektbeschreibung mit Erläuterung zum Auftragsgegenstand b) Auftraggeber c) Erbrachte Leistung Zu c): Zum Vergleich der erbrachten mit der hier ausgeschriebenen Leistung werden folgende Kriterien herangezogen: (1) Erfahrung im Bereich innovativer Verkehrs- und Mobilitätskonzepte im Rahmen des deutschen oder damit vergleichbaren Personenbeförderungsrechts. (2) Erfahrung in der Prototypen-basierten, agilen Software- und Systementwicklung (3) Erfahrung bei der Durchführung von Workshops mit Bürgern zum Zwecke der Anforderungsanalyse. (4) Erfahrung im Bereich Interoperabilität und verteilte Systeme im Kontext von Verkehrsdienstleistungen. (1) bis (4) wird jeweils wie folgt bewertet: 6 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung. 4 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht überwiegend der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung. 2 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung gerade noch vergleichbar. 0 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung nicht vergleichbar. Maximale Punktzahl jeweils: 12 d) Umfang der erbrachten Leistung Zu d): Bei einer Abrechnung nach Stunden gelten 8 Stunden als 1 Personentag. Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet: Umfang der erbrachten Leistung 6 Punkte: >/= 200 Personentage 0 Punkte: </= 20 Personentage Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Maximale Punktzahl: 12 e) Projektvolumen wird wie folgt bewertet: Projektvolumen 6 Punkte: Der mit dem Referenzauftrag erzielte Umsatzerlös ist >/= 200.000 EUR 0 Punkte: Der mit dem Referenzauftrag erzielte Umsatzerlös ist </= 20.000 EUR Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Maximale Punktzahl: 12 f) Zeitraum g) Usability und Barrierefreiheit Zu g): Die DIN EN ISO 9241-11 definiert Usability (Gebrauchstauglichkeit) als das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen. Der Bewerber soll erläutern, auf welche Weise er bei der Entwicklung seiner Appanwendung die Usability nach dem Standard der DIN EN ISO 9241-11 oder einem gleichwertigen Standard sicherstellt. Der Bewerber soll insbesondere beschreiben, wie er bei der Entwicklung der digitalen Lösung unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigt hat: - Effektivität (Kann ein Nutzer Kernaufgaben intuitiv beim ersten Besuch der digitalen Lösung erledigen?) - Effizienz (Wie schnell kann ein Nutzer eine Aufgabe erledigen, wenn er die digitale Lösung bereits kennt?) - Einprägsamkeit (Wie gut kann sich ein Nutzer bei einem erneuten Besuch auf der digitalen Lösung zurechtfinden?) - Fehlervermeidung (Wie werden Fehler, die einem Nutzer bei Benutzung der digitalen Lösung unterlaufen, erkannt und beseitigt?) - Zufriedenstellende Nutzung (Wie angenehm ist es, die App zu verwenden? Möchte ein Nutzer wiederkommen?) Der Bewerber kann dies durch Videos oder Screenshots nachweisen. Zwingend ist dies aber nicht. Fehlen jegliche Nachweise, erhält der Bewerber in dieser Kategorie 0 Punkte. ACHTUNG: Alle Dateien, die der Bewerber als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einreicht, dürfen in Summe eine Dateigröße von 500 MB nicht überschreiten. g) wird wie folgt gewertet: Usability + Barrierefreiheit 8 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist besonders detailliert sowie fachlich sehr schlüssig beschrieben. Die beigef …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Anlage B.1_ Eignungskriterien unter "Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v.a. zu Auftragsausführungsbedingungen)".
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04103 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MH4PC

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 6, 08297 Zwönitz
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

Bei uns erfasst

32Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
630.000 €Zuschlagswert im Median
219.913 € – 1,73 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e9291ba-736e-4855-884e-a593bd0d75a0.