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Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten

Stadt Zwönitz · Zwönitz, Sachsen

Aktenzeichen 074/25veröffentlicht 27.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 477 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (16 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
223 Tsd. €
Laufzeit
48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Zwönitz08297, Erzgebirgskreis, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams15 %
  • Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams14 %
  • Code Inspection-Anforderungen26 %
  • Konzept zur Umsetzung des Projektes10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen von Smart City Zwönitz wurde das "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Das "ERZmobil" ergänzt den vorhandenen ÖPNV. Als Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge bildet die Mobili-tät mit weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zum ressourcenschonenderen Umgang mit Natur und Umwelt. Um den Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Projekts "ERZmobil" zu verbessern, soll nun insbesondere das Konzept des Digital Divide berücksichtigt werden. Dabei wird darauf abgezielt, die digitale Kluft zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen von den neuen Mobilitätsangeboten profitieren können, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Technologien oder ihrer digitalen Kompetenz. Hierzu soll ein digitaler Sprachbuchungsassistent als weitere Buchungsmöglichkeit integriert werden. Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines natürlichsprachlichen Sprachbuchungsassistenten, primär für das ERZmobil. Architektonisch muss die zu entwickelnde Software-Lösung nicht nur für das ERZmobil nutzbar, sondern auch auf andere Bereiche übertragbar sein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer dabei auf bereits bestehende Softwareartefakte oder Frameworks aufsetzt. Die Beauftragungen erfolgen auf Grundlage eines Rahmenvertrags im Wege von Einzelaufträgen. Über Einzelbeauftragungen werden Sprints aus dem angestrebten Rahmenvertrag durchgeführt, wobei Zahl und Umfang der unter einem Einzelauftrag gefassten Sprints den Vereinbarungen der Rahmenvertragsparteien vorbehalten bleiben. Taugliche Gegenstände des sprintbezogenen Leistungssolls ("Ergebnis Sprint Planung", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung) können folgende Spezifizierungen sein: 1. Entwicklung des innovativen, anpassbaren und bedarfsgerechten Sprachbuchungsassistenten zur Unterstützung der Bürgermobilität, Durchführung der Vorort-Einrichtung und Begleitung des Betriebs im Pilotzeitraum. 2. Spezifizierung von implementierbaren Anforderungen auf Basis der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen. Der Auftragnehmer soll dazu die Userstories und weitere technische und fachliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung in eine fürs Entwicklungsteam in Code umsetzbare (Modell-) Sprache übertragen ("Tasks", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung ). 3. Parallele Weiterentwicklung des bestehenden Systems in einer Testumgebung, welche den gleichen Infrastrukturaufbau wie das Produktivsystem besitzt, und regelmäßige Updates des Produktivsystems. 4. Optimierung der Benutzerinteraktion, insbesondere die Anpassung an die Bedürfnisse von Personen mit kognitiven und physiologischen Einschränkungen. Ziel ist eine nutzerseitig barrierefreie Nutzung des Buchungsassistenten im Sinne der EN 301 549 V3.2.1 oder im Sinne eines gleichwertigen Standards. 5. Unterstützung bei der Erstellung notwendiger datenschutzbezogener Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis) und Risikoanalyse. 6. Erstellung von Systemdokumentation für Auftraggeber und künftige Betreiber. 7. Durchführung der organisatorischen und technischen Veröffentlichung und Betrieb des digitalen Angebots inklusive der technischen Betriebskonzeption. 8. Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Hardwaresysteme zum Betrieb der digitalen Anwendung. Zudem ist der Abschluss eines Einzelauftrags für Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen vorgesehen (siehe EVB-IT-Rahmenvereinbarung). Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis35 %
Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams15 %
Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams14 %
Code Inspection-Anforderungen26 %
Konzept zur Umsetzung des Projektes10 %
Preis
Auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (A) entfällt die Preis-Maximalpunktzahl von 350 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von der Preis-Maximalpunktzahl (350 Punkte) eine Differenzpunktzahl in Abzug gebracht (Punktabzug), die ihrer prozentualen preislichen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Eine Abweichung von 1% entspricht dabei einem Punktabzug von 35 Punkten. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte
Qualität
Technologiekenntnisse des EntwicklungsteamsBewertet werden die Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams, wobei folgende Rollen bewertet wurden: - Product Owner (1,0 %) - UI/UX Designer (3,0 %) - Software-Entwickler (5,0 %) - KI Spezialist (3,0 %) - Technologie- und KI-Ethiker (3,0 %)
Qualität
Technologiekenntnisse des EntwicklungsteamsBewertet werden die Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams, wobei die Wertung in den folgenden Unterkategorien erfolgte: - Backend- & API-Entwicklung (2,0 %) - Frontend-Technologien & Testing (2,0 %) - Datenbanken, Storage & Observability (2,0 %) - Künstliche Intelligenz, Machine Learning & LLM-Integration (2,0 %) - Cloud, DevOps & CI/CD (2,0 %) - Security, Compliance & Automatisierte Qualitätssicherung (2,0 %) - Open-Source-Expertise & Community Engagement (2,0 %)
Qualität
Code Inspection-AnforderungenBewertet werden die Code Inspection-Anforderungen anhand der folgenden Unterkategorien: - Code-Struktur und Lesbarkeit (4,0 %) - Einhaltung von Best Practices / Clean Code (2,0%) - Modularität und Wiederverwendbarkeit (4,0 %) - Sicherheit und Fehlerbehandlung (2,0%) - Dokumentation und technische Erläuterung (4,0 %) - Technologischer Standard / Aktualität (2,0%) - Integration vorbestehender Softwareartefakte (insb. Open Source) (4,0 %) - Softwarearchitektur (4,0 %)
Qualität
Konzept zur Umsetzung des ProjektesBewertet wird das Konzept zur Umsetzung des Projektes anhand folgender Unterkategorien: - Umsetzung in technischer Hinsicht (5,0%) - Mockup zur Veranschaulichung der Barrierefreiheit und Usability (5,0%)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Dreimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um je zwölf (12) Monate zu denselben Bedingungen. Das geschätzte Auftragsvolumen erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung anteilig.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird di … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Genaueres zu den Zuschlagskriterien findet sich in dem Dokument "B.2_Zuschlagskriterien".
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMRRN# Die folgenden Eigenerklärungen werden im Dokument "B.7_Vordruck Teilnahmeantrag" unter anderem abgefragt: - Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern - Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TEQYARD GmbH, Braunschweig4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (16 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1101469d-4c8e-471c-b6de-b8ea4ae0f93c.