Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil
Stadt Zwönitz · Zwönitz, Sachsen
Aktenzeichen 210/23veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Monate
- 22.08.2024 – 30.04.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate22.08.2024 – 30.04.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Zwönitz08297, Erzgebirgskreis, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- 1. Preis35 %
- 2. Erfahrung des Kern-Entwicklungsteams22,5 %
- 3. Projektverständnis32,5 %
- 4. Umsetzung Open Source10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt den ÖPNV/SPNV und die Erreichbarkeit der Zwönitzer Ortsteile attraktiver zu gestalten. Dadurch soll die Abhängigkeit von PKWs verringert und die Anzahl der Einzelfahrten zugunsten gemeinsamer Fahrten gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Es ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und bildet zusammen mit der Mobilität und weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zu einem ressourcenschonenderem Umgang mit Natur und Umwelt. Bei dem ERZmobil handelt es sich um einen Elektro-Kleinbus als On-Demand-Linienverkehr im Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz. Es verkehrt ausschließlich zwischen definierten Haltestellen und nur wenn die Anmeldung eines Gastes vorliegt. Dafür wurde ein digitales System entwickelt, welches Fahrtwünsche aufnimmt, analysiert und bündelt. Die Funktionalität des Systems soll über einen Pilotbetrieb bis zum 31.10.2026 getestet und optimiert werden. Das Pilotprojekt besteht derzeitig aus den folgenden Bestandteilen: 1. Digitale Anwendungen "ERZmobil" zur Steuerung des Gesamtsystems. Dies beinhaltet ein Frontend für Fahrgäste zur Information und Buchung von Fahrten und einen Backend Service zum Dispatchen der Fahrzeuge und zur Optimierung der Routenführung sowie zur Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bedarf es der jeweiligen Anwendungen für die Fahrer der Fahrzeuge sowie eine Administrationsoberfläche. 2. Bereitstellung technischer Voraussetzungen wie Fahrzeug, Ticketdrucker etc., sowie die Erbringung der Nahverkehrsdienstleistung. 3. Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen sowie zur Backoffice-Organisation
Beschreibung des Loses
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Weiterentwicklung der Kernanwendung und ein UI/UX Redesign des digitalen Systems zum Betrieb des ERZmobils. Die Beauftragungen erfolgen auf rahmenvertraglicher Grundlage im Wege von Einzelaufträgen ("Sprints"). Taugliche Gegenstände des sprintbezogenen Leistungssolls ("Ergebnis Sprint Planung", siehe Ziffer 6.7.2 dieser Leistungsbeschreibung) können folgende Spezifizierungen sein: 1. Weiterentwicklung der bestehenden innovativen, anpassbaren und bedarfsgerechten digitalen Anwendung zur Unterstützung der Bürgermobilität, Durchführung der Vorort-Einrichtung und Begleitung des Betriebs im Pilotzeitraum. 2. Spezifizierung von implementierbaren Anforderungen auf Basis der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen. Der Auftragnehmer soll dazu die Userstories und weitere technische und fachliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung in eine fürs Entwicklungsteam in Code umsetzbare (Modell-) Sprache übertragen ("Tasks", siehe Ziffer 6.7.2 dieser Leistungsbeschreibung). 3. Unterstützung bei der Erstellung notwendiger datenschutzbezogener Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis) und Risikoanalyse. 4. Erstellung von Systemdokumentation für Auftraggeber und künftige Betreiber. 5. Durchführung der organisatorischen und technischen Veröffentlichung (z.B. App Store) und Betrieb des digitalen Angebots inklusive der technischen Betriebskonzeption. Dies schließt alle Nachforderungen, auch zukünftige, seitens der Store-Betreiber ein. Das Nachprogrammierungsrisiko im Fall der Annahmeverweigerung z.B. durch die Betreiber von App-Stores bzw. im Fall der Annahme nur nach Änderungen oder Überarbeitungen der Software trägt der Auftragnehmer. 6. Parallele Weiterentwicklung des bestehenden Systems in einer Testumgebung, welche den gleichen Infrastrukturaufbau wie das Produktivsystem besitzt, und regelmäßige Updates des Produktivsystems. 7. Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Hardwaresysteme zum Betrieb der digitalen Anwendung. 8. Optimierung der Benutzerinteraktion und -oberfläche, insbesondere die Anpassung an die Bedürfnisse von Personen mit kognitiven und physiologischen Einschränkungen. Ziel ist eine nutzerseitig barrierefreie Nutzung der App. Die weiteren Details können den Vergabeunterlagen entnommen w
Gegenstand nach CPV
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- 1. PreisGewichtung (Punkte, genau) 35Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (D.3_Preisblatt) auszufüllen und ausgefüllt einzureichen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich. (Tagessätze für Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur; Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren; Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI; UI/UX Designer; Projekt- und Anforderungsmanagement) Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
- Qualität
- 2. Erfahrung des Kern-EntwicklungsteamsGewichtung (Punkte, genau) 22,5Bewertet wird die Erfahrung des Kern-Entwicklerteams, d.h. die Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Software-Entwickler. Die Einordnung als Software-Entwickler erfordert eine mindestens eine einjährige Berufserfahrung als Software-Entwickler. Für jeden der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind daher zusammengefasst die folgenden Angaben zu machen: - Für welche der ausgeschriebenen Rollen ist der Mitarbeiter vorgesehen? - Wie lauten Vor- und Nachname des für die Rolle vorgesehenen Mitarbeiters? - Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der für die Rolle vorgesehene Mitarbeiter? Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Unterkriterien: 2.1 Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur (90 PT); 2.2 Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren (121 PT); 2.3 Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI (121 PT); 2.4 UI/UX Designer (20 PT); 2.5 Projekt- und Anforderungsmanagement (48 PT); Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
- Qualität
- 3. ProjektverständnisGewichtung (Punkte, genau) 32,5Es erfolgt eine Bewertung von vom Bieter zu erstellenden Planungen / Konzepten in zwei Unterkriterien: 3.1 Sprintplanung und 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes. Gefordert wird im Einzelnen: 3.1 Sprintplanung Der Bieter soll in einem Sprintplan darlegen, wie und in welchem zeitlichen Umfang er die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis umsetzen wird. Der Sprintplan soll die folgenden Fragen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Fragen - beantworten: 3.1.1 - Abbildung der User Stories anhand ihrer Priorisierung auf einer Zeitschiene in der Sprintplanung 3.1.2 - Vorgehensgeschwindigkeit 3.1.3 - Realitätsgerechtigkeit der Aufwandsschätzung 3.1.4 - Verfahren zur Anforderungsabstimmung (Einbeziehung AG in Sprintplanung) 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes 3.2.1 - Umsetzung in technischer Hinsicht (auch Softwarebereitstellung) 3.2.2 - Mockup zur Veranschaulichung der Usability Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
- Qualität
- 4. Umsetzung Open SourceGewichtung (Punkte, genau) 10Der Auftraggeber ist von seinem Fördermittelgeber zur Einhaltung des Open Source Gebots verpflichtet (nähere Informationen unter https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open-source-fuer-modellprojekte-smart-cities). Der Bieter soll daher darlegen, wie er diese Anforderungen umsetzen wird. Besonders die Veröffentlichung auf der Plattform Open CoDE (https://opencode.de) soll beleuchtet werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.08.2024
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04103 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MHVRJ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IAV GmbH, Berlin | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Zwönitz
- Anschrift
- Markt 6, 08297 Zwönitz
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
- Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten27.11.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fsas Technologies GmbH Dresden2 Zuschläge
- GISA GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- PRISMA EUROPEAN Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
- platomo GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 415bf345-f980-434d-a3de-4ebeb396433e.