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Wartungsleistung HPSS Software

Universität Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 26-049veröffentlicht 28.04.2026erstmals 28.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 158 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (106 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (174 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Stuttgart
    vor 5 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das HLRS betreibt seit 2008 eine Plattform für die mittelfristige Datenablage, bestehend aus zwei Bandbibliotheken, mehreren SSD-Systemen als Datencache und Metadatenspeicher und einem Ser-vercluster. Als Datenmanagementsoftware wird für die Plattform die Software HPSS (High Perfor-mance Storage System) einsetzt.

Beschreibung des Loses

Wartungs- und Unterstützungsleistungen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung. Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren. Die E … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung. Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Funktionsmail) - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Leistungszeitraum - Auftragssumme Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Finanzkennzahlen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit e … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Universität hat das Recht, den Vertrag mit Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer, die spätestens drei Monate vor Laufzeitende beim Auftragnehmer eingehen muss, einmal für ein Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nein
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT7QJT8UD# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. ------------------------------------------------- … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT7QJT8UD# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de --------------------------------------------------------------------- Meldung von Cyberangriffen beziehungsweise Sicherheitsvorfällen bei IT-Dienstleistungen: Der AN wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den AG unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des AN oder des AG, zum Beispiel ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des AG, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der AN den AG über anderweitige den AG betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an <cert@uni-stuttgart.de> zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen, hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: - konkrete Beschreibung des Vorfalls; - Zeitpunkt des Bekanntwerdens; - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor; - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landes-verwaltung Baden-Württemberg oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg; - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Artikel 33 der Datenschutz Grundverordnung handelt und ob eine Meldung an die/den zustän-dige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit er-folgt ist; - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind; - die Benennung einer Ansprechperson des AN bezüglich des Vorfalls für den AG; - die Art der Zugriffe der Mitarbeiterinnen beziehungsweise der Mitarbeiter des AN auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Der AN wird den AG erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO unberührt. Der AG wird auf die berechtigten Interessen des Auf-tragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er er-kennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den AN Vorrang vor einer Meldung an den AG haben kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

224vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (165 Lose mit Angabe)
434.673 €Zuschlagswert im Median
254.248 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 56 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 29.05.2026
  3. BekanntmachungFrist 29.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f4444ee-f41e-4b43-afb9-0b7c5de9cff2.