Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und Software

Wartungsleistung HPSS Software

Universität Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 26-049veröffentlicht 29.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 158 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das HLRS betreibt seit 2008 eine Plattform für die mittelfristige Datenablage, bestehend aus zwei Bandbibliotheken, mehreren SSD-Systemen als Datencache und Metadatenspeicher und einem Ser-vercluster. Als Datenmanagementsoftware wird für die Plattform die Software HPSS (High Perfor-mance Storage System) einsetzt.

Gegenstand nach CPV

  • 72267000Software-Wartung und -Reparatur

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Universität hat das Recht, den Vertrag mit Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer, die spätestens drei Monate vor Laufzeitende beim Auftragnehmer eingehen muss, einmal für ein Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT1YXHRXJ# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. ------------------------------------------------- … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT1YXHRXJ# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de --------------------------------------------------------------------- Meldung von Cyberangriffen beziehungsweise Sicherheitsvorfällen bei IT-Dienstleistungen: Der AN wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den AG unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des AN oder des AG, zum Beispiel ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des AG, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der AN den AG über anderweitige den AG betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an <cert@uni-stuttgart.de> zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen, hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: - konkrete Beschreibung des Vorfalls; - Zeitpunkt des Bekanntwerdens; - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor; - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landes-verwaltung Baden-Württemberg oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg; - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Artikel 33 der Datenschutz Grundverordnung handelt und ob eine Meldung an die/den zustän-dige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit er-folgt ist; - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind; - die Benennung einer Ansprechperson des AN bezüglich des Vorfalls für den AG; - die Art der Zugriffe der Mitarbeiterinnen beziehungsweise der Mitarbeiter des AN auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Der AN wird den AG erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO unberührt. Der AG wird auf die berechtigten Interessen des Auf-tragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er er-kennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den AN Vorrang vor einer Meldung an den AG haben kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBM Deutschland GmbH, Ehningen1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universität Stuttgart
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
Anschrift
Keplerstraße 7, 70174 Stuttgart
Kontakt
beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de

Bei uns erfasst

188Bekanntmachungen
110Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

92vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
518.800 €Zuschlagswert im Median
277.411 € – 1,17 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.05.2026
  3. BekanntmachungFrist 29.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7474aa85-aa85-4777-94c6-89d8de234864.