Videodolmetschen im bayerischen Justizvollzug
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz · München, Bayern
Aktenzeichen 2025TKN000001veröffentlicht 10.03.2025erstmals 10.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Fragen bis 14:00 Uhrvor 18 Monatenan Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 14 Monaten101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene. Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 30.09.2028).
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung7 von 7 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird ein Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro (netto) je Jahr in den letzten beiden Geschäftsjahren gefordert.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 400.000 Euro je Schadensfall (bei einer Jahreshöchstleistung von mind. 5.000.000 Euro insgesamt), we … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 400.000 Euro je Schadensfall (bei einer Jahreshöchstleistung von mind. 5.000.000 Euro insgesamt), welche die Risiken bei Fehlleistungen des Dolmetscherdienstes abdeckt und für daraus fällig Ansprüche aufkommt, gefordert. Mit dem Begriff Schadensfall muss auch die Fehlleistung des Dolmetschers/der Dolmetscherin erfasst sein. Alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Nachweis und die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt im Bereich Videodolmetschen in den letzten drei Jahren (beginnend ab März 2022) gefordert. Die Leistung in dieser Referenz mus … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Nachweis und die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt im Bereich Videodolmetschen in den letzten drei Jahren (beginnend ab März 2022) gefordert. Die Leistung in dieser Referenz muss insbesondere in der Komplexität mit der gegenständlichen Auftragsgestaltung vergleichbar sein. In zeitlicher Hinsicht muss die Leistungsdauer der Referenzleistung mindestens 12 Monate umfasst haben oder bei länger dauernden (noch laufenden) Verträgen ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten bereits erreicht sein.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Infrastruktur des Auftragnehmers ist Teil eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Infrastruktur des Auftragnehmers ist Teil eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung seiner Sicherheitsstandards verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines im vorgenannten Sinne zertifizierten ISMS (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Die Gleichwertigkeit zu einer der vorgenannten Zertifizierungen ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Bei Inanspruchnahme der SIP-Infrastruktur eines externen Unternehmens ist auch für diesen Bereich ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder alternativ ein C5-Testat (C5:2020) erforderlich (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend). Die (Teil-)Anwendung zur Buchung der Videodolmetschleistung muss durch ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder durch Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen abgedeckt sein (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend). Für Bietergemeinschaften gilt: Die Anforderungen zur Qualitätssicherung müssen - soweit sie wie oben genannt zwingend gefordert werden - bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassu … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung des Qualitätsmanagements verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001 (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Für Bietergemeinschaften gilt: Die Anforderung zur Qualitätssicherung muss bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Laufzeit kann einseitig durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung): Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung) … ganz lesenkürzer
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung): Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung): Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren). Zu Nr. 8.1 ORG-0003: Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren). Zu Nr. 5.1.9 (Eignungskriterien): Im Falle einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Eignungsanforderungen für das eignungsverleihende Unternehmen nachzuweisen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Bei uns erfasst
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- Betrieb bajTECH (Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung sowie Projekt- und Beratungsleistungen) für die bayerische Justiz02.03.2026 · 4 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 10.04.2025 auf 22.05.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 10.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2324e95-cd77-4939-a2e8-8b86203bb8a1.