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VgV Objektplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz

Gemeinde Sontheim an der Brenz · Sontheim an der Brenz, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E24286921veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Sontheim an der Brenz beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Ständen für die freiwillige Feuerwehr, da das bisherige Gerätehaus im Zentrum des Ortes nicht den heutigen Anforderungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik entspricht. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird nun ein Architekt für die Objektplanung LPH 4-8 gem. §34 HOAI mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23.08.2023 statt.

Beschreibung des Loses

Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m. Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens). Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt. Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor. Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant. Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700). Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025 Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwVZ- Feu) wurde gestellt. Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion gerecht werden. Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann. Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die Leistungsphasen 4-8 gem. § 34 HOAI gesucht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Projektorganisation
Qualität
Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualität
Projektmanagement
Kosten
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Maslowski Architekten, Senden–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b239e11-c1b0-463f-b5b6-c8889e6e942e.