VgV Ingenieurbauwerke - Sanierung Ortsdurchfahrt Neuhausen auf den Fildern
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern · Neuhausen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E36675442veröffentlicht 24.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuhausen73765, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 08.08.2024 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Ein Großteil der Straßendecke im zu sanierenden Straßenabschnitt der Kirchstraße ist in schlechtem Zustand. Ggf. sind in der Adenauerstraße ergänzende Maßnahmen an der Straßendecke durch die Gemeinde geplant. Diese sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Eine Zustandsbewertung der Kanalisation ist noch ausstehend. Trinkwasser- und Gasleitungen sind im Altzustand.
Grundlage für die Planung ist eine Verkehrsuntersuchung der Kirchstraße durch die Bernard Gruppe im Oktober 2023. Die Verkehrsbelastung der L 1202 wird mit ca. 9.600 Kfz/24h angegeben (SVZ BW 2019). Die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt, im Bereich zwischen Enten- und Karlstraße auf 30km/h. Durch die Steigung der Kirchstraße in nördlicher Richtung kommt es zu einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz und Radverkehr bergaufwärts. Eine mögliche Ausweitung des Tempo 30 Bereichs ist zu prüfen. Die Ortsdurchfahrt wird durch den Busverkehr genutzt. Auch Schwertransporte werden bei Bedarf zugelassen, auch wenn die Straße keine offiziell ausgewiesene Schwerlaststrecke darstellt. Es ist mit dem RP Stuttgart zu klären ob die Anforderungen an lichte Höhe (5,5m) und Belastung (218t) eingehalten werden müssen/können, da hier Konflikte u.a. mit den bestehenden unterirdischen Leitungen entstehen. Für den Busverkehr befinden sich 3 Haltestellen im Untersuchungsgebiet, die teilweise nicht barrierefrei sind und umgestaltet werden sollen. Die Kirchstraße und ihre Querungsmöglichkeiten sind Bestandteil der Schulwege in Neuhausen auf den Fildern. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist eine Verbreiterung der Gehwege, die derzeit 1,5m oder schmaler sind, auf 2m angestrebt. Die beiden bestehenden Ampelanlagen im südlichen Straßenabschnitt sollen beibehalten werden. Im Bereich der Busbucht ist die Schaffung einer regelkonformen Insel zur Querung der Kirchstraße erforderlich, da die bestehende Mittelinsel zu schmal ist. Die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist anzuwenden. Da der vorhandenen Straßenquerschnitt mit durchschnittlich 10m zu schmal ist für die Summe aller Nutzungsansprüche – Kfz/ÖPNV, ruhender Kfz-Verkehr, Fußverkehr, Radverkehr - wurden Varianten mit Fokus auf bestimmte Nutzergruppen untersucht. Dabei wird die Variante mit Fokus auf Fußverkehr und Parken als die praktikabelste mit Möglichkeit zur Berücksichtigung aller Ansprüche bewertet. Als Maßnahmen werden dabei angestrebt: • eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,5m • die Verbreiterung der Gehwege (>= 2m mindestens einseitig) • Integration der bestehenden Querungsmöglichkeiten • die Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn, ggf Pflanzung von Bäumen an ausgewählten Stellen • Umbau der Bushaltestelle Friedrich-Schiller-Schule (Umwandlung östliche Busbucht in Halt auf der Fahrbahn, barrierefreier Umbau südlicher Haltepunkt, Schaffung einer richtlinienkonformen Mittelinsel zur Querung) • sowie Verbesserungen für den Radverkehr durch ggf. Erweiterung der Tempo 30 Bereiche. Die Länge des zu sanierenden Straßenabschnitts beträgt ca. 1.500m (Verkehrsanlage, Kanalisation, Trinkwasserleitung) mit einem geplanten Straßenquerschnitt von 6,5 m zzgl Gehwege beidseitig (mind. einseitig >=.2m). In der späteren Ausführung kann sich diese Länge im Bereich der Kanalisation auch noch reduzieren. Eine Auswertung der durchgeführten Kanalinspektion wird aktuell erstellt. Auf dieser Grundlage kann im Rahmen der Planung der Umfang der Maßnahme bezogen auf die Kanalisation noch angepasst werden. Es sind Kanalquerschnitte von DN 250 bis DN 500 vorhanden bzw zu planen. Die Nettobaukosten für die Verkehrsanlagen werden auf ca. 3 Mio. € geschätzt, für die Kanalisation kann von ca. 1,5 Mio. € und für die Trinkwasserleitung von ca. 0,8. Mio. € ausgegangen werden. An der Finanzierung der Sanierung ist in Teilen das Land BW beteiligt (für die Fahrbahn). Hierfür ist durch die Planer eine getrennte Kostenstandsermittlung im Rahmen der Schlussrechnungs- bzw. AZ-Prüfung zu erstellen.
Geplanter zeitlicher Ablauf: Planung, Genehmigung und Baubeschluss 2024, Ausschreibung Anfang 2025, Baubeginn ca. Mitte 2025 – voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten).
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: - ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die LPH 1-3 beauftragt. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektorganisation
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
- Qualität
- Projektmanagement
- Kosten
- Honorarangebot
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
- Kriterium
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte), davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: Referenz … ganz lesenkürzer
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte), davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: Referenz A: max. 200 Punkte (40%); Referenz B: max. 200 Punkte (40%) Der Nachweis der Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein. Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium. Referenz A (zwingend): Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Kanalisation) (Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Länge der Baumaßnahme ca. 1.500m, Nettobaukosten Kanalisation ca. 1,5 Mio € Schwerlastverkehr) Mindestanforderungen: - Ingenieurbauwerke Kanalisation - Projektgröße: Länge mind. 750m - Nettobaukosten Kanalisation mind. 0,75 Mio. € - Leistungszeitraum 2014 – 2024, fertiggestellt - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Bauwerks zum Nachweis der Realisierung. Referenz B (zwingend): Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Trinkwasserleitungen) (Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Länge der Baumaßnahme ca. 1.500m, Nettobaukosten Trinkwasserleitungen ca. 0,8 Mio €, Schwerlastverkehr) Mindestanforderungen: - Ingenieurbauwerke Trinkwasserleitungen - Projektgröße: Länge mind. 750m - Nettobaukosten Trinkwasserleitungen mind. 0,4 Mio. € - Leistungszeitraum 2014 – 2024, fertiggestellt - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Bauwerks zum Nachweis der Realisierung. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.- Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfor … ganz lesenkürzer
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen
- Website
- neuhausen-fildern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.05.2024
- BekanntmachungFrist 24.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7e7ca40-52f8-4c0b-8b29-27d37be8eeb8.