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Ingenieurdienstleistungen für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof Dettingen u.T.

Gemeinde Dettingen unter Teck · Dettingen unter Teck, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 753/26-KSveröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 2 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8,95 Mio. €
Laufzeit
26 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Kostenkriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    in 2 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Vergabe von Ingenieurdienstleistungen (Örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen) für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof in der Gemeinde Dettingen unter Teck

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Örtliche Bauüberwachung

Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach LPh 8, Anlage 12, für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen nach § 41 Nr. 6 HOAI 2021 (Los 1) im folgenden Umfang: – Plausibilitätsprüfung der Absteckung – Überwachen der Ausführung der Bauleistungen – Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) – Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers – Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Ausführung mittels schriftlicher Kurzstellungnahme mit Beurteilung der Berechtigung des Nachtrages sowie jeweils einer Aussage zu den eingesetzten Geräten und den auf der Baustelle feststellbaren Zeitansätzen; die finale Prüfung der Nachträge -einschließlich Preisermittlung und Kalkulation- wird vom AG bearbeitet) – Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen – Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel – Dokumentation des Bauablaufs – Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße – Mitwirken bei behördlichen Abnahmen – Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen – Rechnungsprüfung – Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage – Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis zusätzlich: –wöchentliche Teilnahme an den regelmäßigen Baubesprechungen (wie jourfix) mit der Bauoberleitung (Jourfix-Protokolle werden von der Bauoberleitung erstellt). Nicht umfasst sind von der Beauftragung: – Kostenkontrolle – finale Prüfung von Nachträgen (siehe oben) – Erstellen eines Bauwerksbuchs – Erstellen von Bestandsplänen – Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme Diese Leistungen sind Gegenstand der Bauoberleitung, des Auftragnehmers der Bauleistung oder des AG und werden von diesen erbracht. Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.

26 Monate–
2
Los 2 - SiGeKo-Leistung

Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • SiGeKO-Leistungen gemäß AHO Heft Nr. 15, 2. Auflage März 2011 und § 3 Ziffer 3.1 und 3.2 SiGeKo-Vertrag (Los 2) Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.

26 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an gestellte Aufgabe
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Honorar

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formb … ganz lesen- Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Als Mindestanforderung sind je Los zwei (2) vollständige Referenzen mit der Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen wie folgt beziehen. Vergleichbar sind Referenzvorhaben zudem nur, die die örtliche Bauüberwachung (Los 1) und die SiGeKO-Leistungen (Los 2) für die bauliche Umsetzung der konstruktiven Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, die mindestens zwei verschiedene Verkehrsträger (Schiene und Bundesfernstraße) betreffen, beinhalten. Mindestens eine der je Los zwei Referenzen muss ferner die planerische Ausführung eines Trogbauwerkes in Gestalt eines Überbau-Tragwerkes als stählerne Trogbrücke nach Ril 804.910 Abschnitt 5.4 und RiZ S-TRO 11 bzw. Ril 804.4101 Abschnitt 2.8 enthalten. Zwingende Angaben! Mindestkriterien für die zwei Referenzen je Los sind: • Ingenieurdienstleistungen zur baulichen Umsetzung von Verkehrsunterführungen mit mindestens zwei unterschiedlich kreuzenden Verkehrstrassen von Schiene und Bundesfernstraße. Dabei muss eine Referenz je Los ein Trogbauwerk in Gestalt eines Überbau-Tragwerkes als stählerne Trogbrücke nach Ril 804.910 Abschnitt 5.4 und RiZ S-TRO 11 bzw. Ril 804.4101 Abschnitt 2.8 beinhalten. • Nettobaukosten mind. 2 Mio. EUR für Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen und 1. Mio. EUR für SiGeKO-Leistungen. • Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2018 bis heute. • Vollständig erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO der ausgeschriebenen Leistungsphasen bzw. Projektstufen. Die Referenzanforderungen an bereits erbrachte Ingenieurdienstleistungen gebieten sich aus der vorliegenden Abhängigkeit der kreuzenden Trassenführung unterschiedlichster Verkehrsträger in der Unterführung von Geh- und Radwegen in einem Gesamtbauwerk. Dieses berührt die über- und unterliegenden Verkehrstrassen von Schiene sowie Bundesfernstraßen; diese sind ineinander verzahnt. Die entsprechenden Verkehrsüberführungen und Unterführungen hängen sowohl planerisch als auch in der baulichen Ausführung derart voneinander ab, dass sie aufeinander aufbauen und jeweils gemessen an den lichten Höhen der Planungen exakt ineinander gehen und gelagert sind. Es sind von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung (Los 1) und die SiGeKO-Leistungen (Los 2) von Verkehrsunterführungen als Ingenieurbauwerke mit mindestens zwei unterschiedlich kreuzenden Verkehrstrassen von Schiene und Bundesfernstraße zu benennen. Mindestens eine der zwei Referenzen muss die planerische Ausführung eines Trogbauwerkes in Gestalt eines Überbau-Tragwerkes als stählerne Trogbrücke nach Ril 804.910 Abschnitt 5.4 und RiZ S-TRO 11 bzw. Ril 804.4101 Abschnitt 2.8 enthalten. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 3 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet.
Anteil der Unterauftragsvergabe
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auft … ganz lesen- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften. -Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei minde … ganz lesen- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 450.000,00 EUR für das Los 1 (Örtliche Bauüberwachung) und 150.000 EUR für das Los 2 (SiGeKO) betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Vorlage eines Auszugs der Eintragung in die jeweiligen Berufslisten der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammern. - Bei Bietern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung. - Darü … ganz lesen- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung. - Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben. - Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter zur Bewerbung. - Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit zur Bewerbung. - Eigenerklärung gemäß Formblatt Sanktionsverordnung zum Vergabeverfahren zur Bewerbung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden i … ganz lesen- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
26 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 17.11.2026 und 18.11.2026 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig … ganz lesenDie Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 17.11.2026 und 18.11.2026 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor! Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der veröffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhandlungstermine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
612.058 €Zuschlagswert im Median
331.070 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77f39b9b-59ea-4ade-9137-b70b6b6a448c.