VgV Ingenieurbauwerke - Sanierung Ortsdurchfahrt Neuhausen auf den Fildern
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern · Neuhausen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E36675442veröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Esslingen.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuhausen73765, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 08.08.2024 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Ein Großteil der Straßendecke im zu sanierenden Straßenabschnitt der Kirchstraße ist in schlechtem Zustand. Ggf. sind in der Adenauerstraße ergänzende Maßnahmen an der Straßendecke durch die Gemeinde geplant. Diese sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Eine Zustandsbewertung der Kanalisation ist noch ausstehend. Trinkwasser- und Gasleitungen sind im Altzustand.
Grundlage für die Planung ist eine Verkehrsuntersuchung der Kirchstraße durch die Bernard Gruppe im Oktober 2023. Die Verkehrsbelastung der L 1202 wird mit ca. 9.600 Kfz/24h angegeben (SVZ BW 2019). Die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt, im Bereich zwischen Enten- und Karlstraße auf 30km/h. Durch die Steigung der Kirchstraße in nördlicher Richtung kommt es zu einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz und Radverkehr bergaufwärts. Eine mögliche Ausweitung des Tempo 30 Bereichs ist zu prüfen. Die Ortsdurchfahrt wird durch den Busverkehr genutzt. Auch Schwertransporte werden bei Bedarf zugelassen, auch wenn die Straße keine offiziell ausgewiesene Schwerlaststrecke darstellt. Es ist mit dem RP Stuttgart zu klären ob die Anforderungen an lichte Höhe (5,5m) und Belastung (218t) eingehalten werden müssen/können, da hier Konflikte u.a. mit den bestehenden unterirdischen Leitungen entstehen. Für den Busverkehr befinden sich 3 Haltestellen im Untersuchungsgebiet, die teilweise nicht barrierefrei sind und umgestaltet werden sollen. Die Kirchstraße und ihre Querungsmöglichkeiten sind Bestandteil der Schulwege in Neuhausen auf den Fildern. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist eine Verbreiterung der Gehwege, die derzeit 1,5m oder schmaler sind, auf 2m angestrebt. Die beiden bestehenden Ampelanlagen im südlichen Straßenabschnitt sollen beibehalten werden. Im Bereich der Busbucht ist die Schaffung einer regelkonformen Insel zur Querung der Kirchstraße erforderlich, da die bestehende Mittelinsel zu schmal ist. Die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist anzuwenden. Da der vorhandenen Straßenquerschnitt mit durchschnittlich 10m zu schmal ist für die Summe aller Nutzungsansprüche – Kfz/ÖPNV, ruhender Kfz-Verkehr, Fußverkehr, Radverkehr - wurden Varianten mit Fokus auf bestimmte Nutzergruppen untersucht. Dabei wird die Variante mit Fokus auf Fußverkehr und Parken als die praktikabelste mit Möglichkeit zur Berücksichtigung aller Ansprüche bewertet. Als Maßnahmen werden dabei angestrebt: • eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,5m • die Verbreiterung der Gehwege (>= 2m mindestens einseitig) • Integration der bestehenden Querungsmöglichkeiten • die Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn, ggf Pflanzung von Bäumen an ausgewählten Stellen • Umbau der Bushaltestelle Friedrich-Schiller-Schule (Umwandlung östliche Busbucht in Halt auf der Fahrbahn, barrierefreier Umbau südlicher Haltepunkt, Schaffung einer richtlinienkonformen Mittelinsel zur Querung) • sowie Verbesserungen für den Radverkehr durch ggf. Erweiterung der Tempo 30 Bereiche. Die Länge des zu sanierenden Straßenabschnitts beträgt ca. 1.500m (Verkehrsanlage, Kanalisation, Trinkwasserleitung) mit einem geplanten Straßenquerschnitt von 6,5 m zzgl Gehwege beidseitig (mind. einseitig >=.2m). In der späteren Ausführung kann sich diese Länge im Bereich der Kanalisation auch noch reduzieren. Eine Auswertung der durchgeführten Kanalinspektion wird aktuell erstellt. Auf dieser Grundlage kann im Rahmen der Planung der Umfang der Maßnahme bezogen auf die Kanalisation noch angepasst werden. Es sind Kanalquerschnitte von DN 250 bis DN 500 vorhanden bzw zu planen. Die Nettobaukosten für die Verkehrsanlagen werden auf ca. 3 Mio. € geschätzt, für die Kanalisation kann von ca. 1,5 Mio. € und für die Trinkwasserleitung von ca. 0,8. Mio. € ausgegangen werden. An der Finanzierung der Sanierung ist in Teilen das Land BW beteiligt (für die Fahrbahn). Hierfür ist durch die Planer eine getrennte Kostenstandsermittlung im Rahmen der Schlussrechnungs- bzw. AZ-Prüfung zu erstellen.
Geplanter zeitlicher Ablauf: Planung, Genehmigung und Baubeschluss 2024, Ausschreibung Anfang 2025, Baubeginn ca. Mitte 2025 – voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten).
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: - ein Planer für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die LPH 1-3 beauftragt. Das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektorganisation
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
- Qualität
- Projektmanagement
- Kosten
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfor … ganz lesenkürzer
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, Stuttgart | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen
- Website
- neuhausen-fildern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Personenunterführung und Kanalisation29.01.2024 · 5 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 24.05.2024
- BekanntmachungFrist 24.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac88fb37-d5be-417b-9e96-78da5adf92e7.