VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur · Waiblingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E47284545veröffentlicht 16.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Waiblingen71332, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant.
Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen.
Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden.
FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS)
wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.
Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt.
Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Beschreibung des Loses
'- Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt.
- Zusatzinformation 5. Zusatz TGA – HLS & ELT
Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen.
Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten.
Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden.
Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt.
Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss.
Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein.
Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre.
Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen.
Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu.
Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen.
Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist.
Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektorganisation
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in
- Qualität
- Projektmanagement
- Kosten
- Honorarangebot
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Alle Bewerbenden, alle Mitglieder*innen einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Nachunternehmenden im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Ei … ganz lesenkürzer
Alle Bewerbenden, alle Mitglieder*innen einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Nachunternehmenden im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.- Kriterium
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern / Bewerbungsformular. Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellun … ganz lesenkürzer
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern / Bewerbungsformular. Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Es werden 2 Referenzen gewertet. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden- Mehrfachnennungen sind somit nicht möglich. Die Referenzen müssen im Büro der Bewerber*in erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%) max. 200 Punkte für Referenz B (40%) Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer der zwingenden Referenzen führt zur Nichtwertung der Bewerbung (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer optionalen Referenz führt zur Nichtwertung der Referenz (Bewertung der Referenz: 0 Punkte) Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch die Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. *** Referenz A – zwingend Fokus: Neubau, Kita, Grundschule, weiterführende Schule Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Nutzung (Bildungseinrichtung) - Kita, Grundschule oder weiterführende Schule wird höher gewertet. Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in dem neu errichteten Räumen in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) & Bearbeitung der Anlagengruppen ALG 1-3 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15,0 Mio EUR netto. - Grundschule oder Kita wird höher bewertet. *** Referenz B – optional Fokus: Vergleichbare Größe, Bauart – Holz- oder Holzhybridbau Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Holz- oder Holzhybridbau wird höher bewertet. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Größe (NUF mind. 2.000m²) Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine. energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung / Bearbeitung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) Anlagengruppen ALG 1-3 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 c …- Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsb … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in der Fachrichtung Tragwerksplanung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck Planungsleistungen umfasst, die der ausgeschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn sowohl die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person als auch die verfassende Person der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die auch an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss der Beteiligten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegene … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für: selbst#
- Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfo … ganz lesenkürzer
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform im Sinne von § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge direkt an die unter 8.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich über die unter 5.1.11 genannte Vergabeplattform zu stellen. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich auf der Vergabeplattform unter dem dort angegebenen Link bereitgestellt. Alle Interessent*innen sind daher selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig unter dem angegebenen Link darüber zu informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingestellt wurden, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
- Website
- rems-murr-kreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens12 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb6d1ca3-3f75-4b27-8467-877a55d2a887.