VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur · Waiblingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E47284545veröffentlicht 19.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Waiblingen71332, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Projektorganisation20 %
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in35 %
- Projektmanagement35 %
- Honorarangebot10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant.
Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen.
Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden.
FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS)
wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.
Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt.
Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Beschreibung des Loses
'- Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt.
- Zusatzinformation 5. Zusatz TGA – HLS & ELT
Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen.
Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten.
Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden.
Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt.
Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss.
Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein.
Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre.
Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen.
Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu.
Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen.
Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist.
Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektorganisation
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in
- Qualität
- Projektmanagement
- Kosten
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegene … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für: selbst# Der genaue Auftragswert kann erst nach Vorliegen der Kostenberechnung in LP 3 ermittelt werden.
- Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfo … ganz lesenkürzer
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform im Sinne von § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge direkt an die unter 8.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich über die unter 5.1.11 genannte Vergabeplattform zu stellen. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich auf der Vergabeplattform unter dem dort angegebenen Link bereitgestellt. Alle Interessent*innen sind daher selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig unter dem angegebenen Link darüber zu informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingestellt wurden, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ingenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG, Nördlingen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
- Website
- rems-murr-kreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens12 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b527ea01-22a2-4c41-aaa1-8521d58ebc40.