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VgV Fachplanung TGA (ELT) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf

Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur · Waiblingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E31796561veröffentlicht 16.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 541 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues, inklusives und barrierefreies Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergartengruppen sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden – für ca. 110 bis 140 Kinder.

Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule für ca. 60 Schüler*innen geplant.

Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und umfasst ca. 7.000 m². Die geplanten Neubau- und Erweiterungsflächen für die Nutzungen betragen insgesamt ca. 2.900 m² (zuzüglich Neben-, Erschließungs- und Technikflächen). Davon entfallen ca. 1.900 m² auf das Kinderhaus mit Speiseraum/Mensa und ca. 1.000 m² auf die Schulerweiterung. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen des Kinderhauses sowie der Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden.

Low-Tech-Lösungen sind zu untersuchen und vorrangig zu berücksichtigen. Die Hinweise – insbesondere die im Strategiepapier für nachhaltiges Bauen der Kreisbaugruppe – sind zu beachten; dieses sowie weitere Unterlagen werden den Bietern in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Der Rems-Murr-Kreis hat einen Realisierungswettbewerb für Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen durchgeführt. Das anschließende VgV-Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

***

10. Beschreibung der Beschaffung Fachplanung TGA -ELT

Für die Leistungen der Fachplanung TGA - ELT gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 4-5 (ELT), optional ALG 6 (Die Planung der Photovoltaik-Anlage ist ebenfalls Bestandteil der Beauftragung TGA -ELT) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.

Die Fachplanung TGA - HLS ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.

Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.

Beschreibung des Loses

'- Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt.

*** Zusatz TGA – ELT

Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen.

Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten.

Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden.

Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt.

Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss.

Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein.

Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre.

Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen.

Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu.

Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen.

Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Projektorganisation
Qualität
Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualität
Projektmanagement
Kosten
Honorarangebot

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind natürliche bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur*in der Fachrichtung TGA - ELT berechtigt sind oder wenn eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann. Bei … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur*in der Fachrichtung TGA - ELT berechtigt sind oder wenn eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Kriterium
Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. … ganz lesenDie Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Es werden 2 Referenzen gewertet. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden- Mehrfachnennungen sind somit nicht möglich. Die Referenzen müssen im Büro der Bewerber*in erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%) max. 200 Punkte für Referenz B (40%) Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer der zwingenden Referenzen führt zur Nichtwertung der Bewerbung (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer optionalen Referenz führt zur Nichtwertung der Referenz (Bewertung der Referenz: 0 Punkte) Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch die Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. *** Referenz A – zwingend Fokus: Neubau; Kita, Grundschule, weiterführende Schule Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Als Nachweis sind aussagekräftige Bilder und/oder Planausschnitte vorzulegen. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Nutzung (Bildungseinrichtung) - eine Kita, Grundschule oder weiterführende Schule wird höher gewertet. Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in dem neu errichteten Räumen in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) & Bearbeitung der Anlagengruppen ALG 4-5 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15,0 Mio EUR netto - Grundschule oder Kita *** Referenz B – optional Fokus: Holz- oder Holzhybridbauweise Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Gebäude, deren tragende Strukturen nachweislich in Wesentlichen aus Holz- oder Holzbaustoffen bestehen, werden höher gewertet. Als Nachweis sind aussagekräftige Bilder und/oder Planausschnitte vorzulegen. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Größe (NUF mind. 2.000m²) Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung / Bearbeitung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) Anlagengruppen ALG 4-5 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Koste …
Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsb … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung der entsprechenden Fachrichtung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck Planungsleistungen umfasst, die der ausgeschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn sowohl die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person als auch die verfassende Person der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die auch an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bietenden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die antragstellende Person die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die antragstellende Person Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für: selbst#
Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfo … ganz lesenDie für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform im Sinne von § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge direkt an die unter 8.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich über die unter 5.1.11 genannte Vergabeplattform zu stellen. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich auf der Vergabeplattform unter dem dort angegebenen Link bereitgestellt. Alle Interessent*innen sind daher selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig unter dem angegebenen Link darüber zu informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingestellt wurden, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
5Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens12 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. Vergabebekanntmachung
  7. BekanntmachungFrist 15.05.2025
  8. BekanntmachungFrist 15.05.2025
  9. BekanntmachungFrist 15.05.2025
  10. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025
  11. BekanntmachungFrist 15.05.2025
  12. BekanntmachungFrist 15.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9aa497dd-86ba-479d-abd0-062a485f75dd.