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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Verwahrstelle eines Spezial-AIF nach Deutschem Recht Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen MFD-2026-0377veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 9 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2027 – 30.06.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39108, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Leistung65 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 19 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2032
    in 8 Monaten

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds).

Der Brocken-Fonds besteht aus neun Segmenten und der Elbe-Fonds aus einem Segment, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland. Das bestehende Mandat der Verwahrstelle wird nach 10 Jahren Laufzeit turnusgemäß ausgeschrieben. Aus wirtschaftlichen und operationellen Gründen wird für alle vom Land aufgelegten Spezialfonds dasselbe Institut als Verwahrstelle mandatiert.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“.

Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren.

Die öffentliche Vergabe der Verwahrstelle erfolgt nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei diesem mehrstufigen Verfahren kann jedes Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen.

Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden alle Unternehmen, gegen welche keine Ausschlussgründe vorliegen und welche die Eignungskriterien erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebots anhand eines Fragebogens eingeladen.

In diese Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb werden die für die Teilnahme- und Angebotsphase relevanten Informationen zur Verfügung gestellt.

Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf - Mandatsvorgaben.pdf“ verwiesen.

Beschreibung des Loses

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung65 %
Preis35 %
Qualität
Leistunga) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 10 Organisation und Human Resources = 10 Systeme und Datenqualität = 20 Dienstleistungen und Prozesse = 20 Transition / Migrationsmanagement = 5 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. g) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. h) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. i) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Preis
Gebühren und Gebührentransparenz = 35

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung der Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 WRegG/§ 6 Absatz 2 Nr. 2 WRegG
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (vgl. Benennung der Unterauftragn … ganz lesenEigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (vgl. Benennung der Unterauftragnehmer). - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt „AB3 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter zurzeit, Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (netto) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen ist. b) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Verwahrstell … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen ist. b) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Verwahrstelle zugelassen ist. c) die Zulassung gemäß lit. b) mindestens seit dem 01.01.2021, d. h. seit fünf Jahren per Stichtag 31.12.2025 ohne Unterbrechung hat. d) per Stichtag 31.12.2025 über ein gesamthaft verwahrtes Vermögen (Assets under Custody) von mindestens EUR 100 Mrd. verfügt. e) per Stichtag 31.12.2025 als Verwahrstelle für Spezial-AIFs nach Deutschem Recht mit einem gesamthaften Investmentvermögen von mindestens EUR 10 Mrd. tätig ist. f) durch eine unabhängige und externe Revisionsgesellschaft geprüft wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltr … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Interessenkonflikt
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
30.06.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt - bis zum 31.12.2031 für das Optionsjahr 01.07.2032 - 30.06.2033 und - bis zum 31.12.2032 für das Optionsjahr 01.07.2033 – 30.06.2034 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt - bis zum 31.12.2031 für das Optionsjahr 01.07.2032 - 30.06.2033 und - bis zum 31.12.2032 für das Optionsjahr 01.07.2033 – 30.06.2034 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den hier beschriebenen Optionsmöglichkeiten und der geschätzten Dauer des Vertrages, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag durch die beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können, womit die Bevollmächtigung zur Dienstleistung einer Verwahrstelle eines Spezial-AIF als widerrufen gilt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg ers … ganz lesenDie Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) dara … ganz lesen1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. 4. Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen stehen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber/Die Bieter haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist den formalisierten Teilnahmeantrag/das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Abgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. bspw. Teilnahmeantrag/Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Es ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. 11. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags/des Angebotes über den "AnAWeb" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag und Angebot angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechter Einreichung kann der Teilnahmeantrag/das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 13. Die Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 14. Weiterführende Verfahrensangaben zur Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und zur Teilnahmeantrags-/Angebotswertung ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmeantrag und der Angebotsaufforderung. 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. bspw. Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 091e6b42-910d-4228-9fd7-9a86fcab7809.