Vermögensverwaltungsmandat Los 1: Staatsanleihen EUR, nachhaltig Los 2: Unternehmensanleihen EUR, nachhaltig Los 3: Staatsanleihen Welt, nachhaltig Los 4: Unternehmensanleihen Welt, nachhaltig Los 5: Staatsanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig Los 6: Unternehmensanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen GS 130 VVTW 022025veröffentlicht 29.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2031
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Rahmenvereinbarungen zu Personaldienstleistungen für die Investitonsbank Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 56 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.07.2026 – 30.06.2031
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39108, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2031
- Heute
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds).
Der Brocken-Fonds besteht aus zehn Segmenten, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und der „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“.
Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung.
Es wird je Los ein Vermögensverwaltungsmandat vergeben.
Los 1 Staatsanleihen EUR, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 285 Mio. Los 2 Unternehmensanleihen EUR, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 285 Mio. Los 3 Staatsanleihen Welt, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 350 Mio. Los 4 Unternehmensanleihen Welt, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 350 Mio. Los 5 Staatsanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig - Startvolumen (ca.) TotalEUR 150 Mio. Los 6 Unternehmensanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig - Startvolumen (ca.) TotalTotal EUR 150 Mio.
Die Vergabe erfolgt losweise, Teilnahmeanträge/Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist.
Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinien Lose 1 - 6.pdf“ verwiesen.
Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Staatsanleihen EUR, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Unternehmensanleihen EUR, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Staatsanleihen Welt, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 4 | Los 4: Unternehmensanleihen Welt, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 5 | Los 5: Staatsanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 6 | Los 6: Unternehmensanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- 35 Prozent Preis / 65 Prozent Leistunga) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 5 Organisation und Human Resources = 5 Investitionsansatz = 15 Performance = 10 Risk Management und Compliance = 10 Trade Execution = 10 Operationelle Aspekte = 10 Gebühren und Gebührentransparenz = 35 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. g) Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. h) Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. i) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. j) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. k) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt - bis zum 31.03.2031 für das Optionsjahr 2031/2032 und - bis zum 31.03.2032 für das Optionsjahr 2032/2033 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den hier beschriebenen Optionsmö … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt - bis zum 31.03.2031 für das Optionsjahr 2031/2032 und - bis zum 31.03.2032 für das Optionsjahr 2032/2033 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den hier beschriebenen Optionsmöglichkeiten und der im lit. c) geschätzten Dauer des Vertrages, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag durch die beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können, womit die Bevollmächtigung zum Portfoliomanagement als widerrufen gilt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg ers … ganz lesenkürzer
Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) dara … ganz lesenkürzer
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe- online.de) hinzuweisen. 2. Die Bewerber-/Bieterfragen können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden, die Beantwortung dieser erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die beigefügten Formblätter (vgl. 0 – Checkliste Teilnahmeantrag) werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. 5. Die in der Angebotsphase zur Verfügung gestellten Fragenbögen können – soweit erforderlich – in englischer Sprache beantwortet werden. 6. Die elektronische Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 – Teilnahmeantrag/A1 - Angebot (erst in der Angebotsphase), Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt). 7. Die Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 8. Weiterführende Angaben zur Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe und zur Wertung der Teilnahmeanträge/Angebote ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (vgl. 1 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). 9. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV. 10. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. 11. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. 12. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Allianz Global Investors, Frankfurt am Main | – |
| 3 | Amundi Deutschland GmbH, München | – |
| 4 | Allianz Global Investors, Frankfurt am Main | – |
| 5 | Legal & General Investment Management Limited, London | – |
| 6 | BlackRock, London | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Editharing 40, 39108 Magdeburg
- Website
- mf.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.08.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51859f61-ab10-432f-86d9-a30e21507755.