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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung und im Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt · Witten, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 15.135.26veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 29 Tagen · Fragen bis 26.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
900 Tsd. €
Laufzeit
16 Monate15.02.2027 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
    in 18 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    in 29 Tagen
  5. Bindefrist endet
    67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung (Hard- und Software) und von Produkten für den Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings. Kalkuliert wird auf ein jährliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 900.000 Euro. Die maximale Vertragsdauer läuft bis zum 30.06.2030

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste mit mindestens drei Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): für Auftragsvergaben gleicher Größenordnung (ab 300.000 Euro pro Jahr) Die Referenzliste muss den Auftraggeber und einen Ansprechpartner benennen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
alle sonstigen Vertrags- / Geschäftsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): die das Vertragsverhältnis mit der Stadt Witten betreffen, insbesondere die AGB des Bieters
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf Verlangen muss der LG sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen vorlegen.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Außerdem ist ein Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer vorzulegen, welches insbesondere Angaben erhält, wie die Leasinggüter transportiert und die entsprechende Nachhaltigkeit … ganz lesenKonzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Außerdem ist ein Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer vorzulegen, welches insbesondere Angaben erhält, wie die Leasinggüter transportiert und die entsprechende Nachhaltigkeit sichergestellt wird. Hierbei soll insbesondere auf die Punkte der sicheren Löschung von Daten, die Wiedervermarktung und Wiederverwertung eingegangen werden - das Konzept darf maximal 10 Seiten (DIN-A4, Schriftgröße 12, Arial) umfassen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2027
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es muss eine Elektronikversicherung vorliegen bzw. eine Erklärung, dass diese bei Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestim … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUDYH2JGMQ3# Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Stadtverwaltung Witten zum Jahreswechsel in der Zeit vom 24.12.2026 bis einschließlich 03.01.2027. Fragen zum Vergabeverfahren können in dieser Zeit nicht beantwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Annenstr. 111 b, 58453 Witten
Website
witten.de
Kontakt
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c5d7308-7070-48c8-91b0-f9671a0a6988.