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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens

IKK Südwest · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen IKK Südwest-2024-0041veröffentlicht 12.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 130 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsmaby.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über smaby.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.01.2025 bis 31.12.2026.

Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.

Beschreibung des Loses

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.01.2025 bis 31.12.2026.

Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geforderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.

In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.) Bestätigung der erforderlichen Angaben zur Zuverlässigkeit unter Ziffer I. "Eigenerklärung_Eignung" 2.) Angaben unter Ziffer II. "Eigenerklärung_Eignung" sowie Einreichung eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) bzw. bei ausländischen Unternehmen einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie.
Kriterium
Angaben unter Ziffer III. "Eigenerklärung_Eignung" sowie Einreichung eines Nachweises über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - … ganz lesenAngaben unter Ziffer III. "Eigenerklärung_Eignung" sowie Einreichung eines Nachweises über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - bzw. Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis innerhalb von acht Wochen ab Inkrafttreten des Vertrages der IKK Südwest vorzulegen.
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag tritt zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.01.2025, in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 (Grundvertragslaufzeit). Der IKK Südwest wird das Recht eingeräumt, den Vertrag einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Sie hat die Verlängerungsoption spätestens drei M … ganz lesenDer Vertrag tritt zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.01.2025, in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 (Grundvertragslaufzeit). Der IKK Südwest wird das Recht eingeräumt, den Vertrag einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Sie hat die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner auszuüben. Der Vertragspartner kann dem Antrag auf Verlängerung innerhalb von 4 Wochen ab dem Zugang widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Grundvertragslaufzeit. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
smaby.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
30.06.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist … ganz lesenDie Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Vertrag tritt jeweils zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.01.2025, in Kraft. Hierfür ist erforderlich, dass spätestens vier Wochen vor dem Vertragsbeginn die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente: - Eigenerklärung_Eignung - Angebotsabgabe - Handelsregisterauszug … ganz lesenDer Vertrag tritt jeweils zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.01.2025, in Kraft. Hierfür ist erforderlich, dass spätestens vier Wochen vor dem Vertragsbeginn die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente: - Eigenerklärung_Eignung - Angebotsabgabe - Handelsregisterauszug und die - Betriebshaftpflichtversicherung elektronisch eingereicht werden und - die unterzeichneten Vertragsunterlagen (in zweifacher Ausfertigung) der IKK Südwest im Original postalisch zugehen. Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 (Grundvertragslaufzeit).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.06.2026

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