Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Definition und Weiterentwicklung sowie Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Pflege der Außenanlagen des CISPA-Campus
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2026_340veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Konzeptionelle Idee in Schriftform50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 8 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 20 Tagenan CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 24 Tagennur elektronisch über satellite.dtvp.de
- Bindefrist endetin 3 Monaten73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 50Zum Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
- Qualität
- Konzeptionelle Idee in SchriftformGewichtung (Punkte, genau) 50Zum Zuschlagskriterium "Konzeptionelle Idee" Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" haben die Bieter mit Angebotsabgabe ein schriftliches Konzept zur geplanten Vorgehensweise zur Leistungserbringung einzureichen. Mindestens darzustellen sind: Verständnis der Aufgabenstellung sowie der besonderen Anforderungen an einen Forschungsneubau Darstellung des vorgesehenen organisatorischen Ablaufs der Leistungserbringung, von Einarbeitung in das Projekt zur Darstellung erforderliche Beratung der gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien, die zu Grunde liegen Das Konzept ist in freier Form als Fließtext einzureichen und muss mindestens einen Umfang von einer DIN-A4-Seite aufweisen und soll 3 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Eine bloße formelle Bestätigung der Einhaltung der Mindestanforderungen genügt ausdrücklich nicht. Erforderlich ist vielmehr ein konkretes, nachvollziehbares Umsetzungskonzept zur Leistungserbringung darzustellen. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" erfolgt anhand des von den Bietern mit dem Angebot einzureichenden schriftlichen Konzepts im Wege einer qualitativen Gesamtbetrachtung. Maßgeblich für die Punktevergabe ist der Gesamteindruck des Konzepts unter Berücksichtigung der in der Vergabeunterlage benannten Mindestinhalte sowie der qualitativen Kriterien Vollständigkeit, fachliche Qualität, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit. Punkteskala Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung Sehr gutes Konzept 10 Punkte Das eingereichte Konzept bietet eine klare, schlüssige und umfassende Lösung für die gestellten Anforderungen. Es geht in sehr hohem Maße auf die Fragestellungen und Zielsetzungen der Vergabeunterlage ein und lässt eine sehr gute Leistungsausführung erwarten. Das methodische und didaktische Vorgehen ist überzeugend, zielgruppengerecht und praxisnah dargestellt. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich Umsetzbarkeit und Qualität. Gutes Konzept 8 Punkte Das Konzept bietet eine klare und gut nachvollziehbare Lösung für die Anforderungen. Die wesentlichen Fragestellungen und Zielsetzungen werden vollständig und überzeugend behandelt. Das Konzept lässt eine gute Leistungsausführung erwarten. Es bestehen allenfalls geringfügige Vorbehalte, die die grundsätzliche Eignung nicht beeinträchtigen. Ausreichendes Konzept 5 Punkte Das Konzept bietet eine grundsätzlich geeignete Lösung für die Anforderungen. Die wesentlichen Inhalte sind dargestellt, jedoch bestehen einzelne inhaltliche, methodische oder strukturelle Schwächen. Das Konzept lässt insgesamt eine ausreichende Leistungsausführung erwarten, wenngleich geringfügige bis moderate Vorbehalte hinsichtlich Tiefe, Nachvollziehbarkeit oder Zielgruppenbezug bestehen. Schlechtes Konzept 3 Punkte Das Konzept greift die Anforderungen lediglich teilweise und nur eingeschränkt nachvollziehbar auf. Es bestehen deutliche methodische, inhaltliche oder strukturelle Mängel, die Zweifel an der Qualität der Umsetzung begründen. Es lässt eine teilweise mangelhafte, jedoch insgesamt noch vertragsgemäße Leistungsausführung erwarten. Es bestehen erhebliche Vorbehalte hinsichtlich Umsetzbarkeit und Qualität. Ungenügendes Konzept 0 Punkte Das Konzept erfüllt die Anforderungen nicht oder nur in völlig unzureichendem Umfang. Auf die Fragestellungen und Zielsetzungen wird nicht oder nicht substantiiert eingegangen. Die Darstellung ist erheblich unvollständig und lässt eine projektgefährdende bzw. ungenügende Leistungsausführung erwarten. Das Angebot ist insoweit inhaltlich nicht bewertbar bzw. inakzeptabel. Erläuterung zur Bewertung Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Sämtliche geforderten Aspekte sind vollständig, strukturiert und in hervorragender fachlicher Tiefe dargestellt. Die Darstellung ist besonders klar, verständlich und zielgerichtet. Schlüssigkeit: Die Argumentation ist durchgängig schlüssig, nachvollziehbar und inhaltlich überzeugend. Methodik, Vorgehensweise und Zielgruppenbezug sind umfassend und konsistent erlä …
Eignung8 von 8 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch z … ganz lesenkürzer
Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehme … ganz lesenkürzer
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- 2 Konkretisierte Referenzen im Dokument Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieter haben Ihrem Angebot 2 Konkretisierte Referenzen im Dokument Eigenerklärung zur Eignung hinzuzufügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- satellite.dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 73 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: * Mit dem Angebot ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen. - Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und d … ganz lesenkürzer
Leistung: * Mit dem Angebot ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen. - Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen). Bei Losvergabe ist das Preisblatt / sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen. - Der Bieter hat seinem Angebot die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue hinzuzufügen. - Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen: Der Bewerber / Bieter hat die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen. - Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung - Saarländische Tariftreue-Erklärung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKDY6VV4UB2# Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit der Ref … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKDY6VV4UB2# Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit der Referenzen, wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zu(r) - Beratungen hinsichtlich Betreiberpflichten, Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien, die im Rahmen hinsichtlich der Pflege von vergleichbaren Außenanlagen einzuhalten sind. für gewerbliche Immobilien. Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
- Website
- cispa.de
- Kontakt
- vergaben@
cispa.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c5d193d-bc27-4dd2-be5e-e7240874990e.