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Zeitlich befristete Überlassung und Pflege einer Analysesoftware

IKK Südwest · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026-AS-03veröffentlicht 21.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 148 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die IKK Südwest benötigt ab 01.08.2026 eine Analysesoftware mit vordefinierten Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahmen- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse.

Beschreibung des Loses

Produktanforderungen: - Die Software ist lokal installierbar und die darin verarbeiteten Daten können nur von der Kasse eingesehen werden. - Das Angebot umfasst mindestens 5 Lizenzen, dabei muss ein zeitgleicher Zugriff aller Anwender möglich sein. - Eine Schnittstelle mit Bit-Analytics erlaubt den Import von gruppierungsrelevanten Daten, sowie den Export von Gruppierungsergebnissen. - Performante Softwarelösung mit einer Verarbeitungszeit von maximal 10 Minuten. Es müssen Angaben über die Verarbeitungsdauer bei einer Kassengröße von 800.000 Versicherten durch die Bieter erfolgen. - Anpassungen innerhalb von 5 Werktagen an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - Umgang mit als gesperrt gekennzeichneten Versicherten: In der Software muss sichergestellt sein, dass Nicht-Berechtigte keine personenbezogenen Informationen von Geschützten einsehen können. - Ein Tool mit Analysemöglichkeiten zur strategischen Bewertung von Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Hierbei muss insbesondere die Auswertung von regionalen Marktanteilen, Versichertenverteilung und Altersprofile auf Einzelkassenebene möglich sein. - Ein Administrator kann Zugriffsrechte vergeben. - Das Produkt umfasst vordefinierte Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahme- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gewährleistet eine Verarbeitung der für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erstellten amtlichen Satzarten sowie individuell erstellte Zusatzinformationen - Gruppierungseinstellungen und Konfigurationsmöglichkeiten müssen detailliert aufgeführt sein. Dazu gehört die Gruppierungsweise (BAS-Gruppierung, Zeitgleich, prospektiv), die verwendeten Satzarten, die zugehörigen Fehler- und Wechsler Tabellen, das Datenbereinigungskonzept, die zugrundeliegenden Klassifikationsregeln, der Arzneimittelindex, die Gewichtstabelle und die Prüfregeln. - Gruppierung bestimmter Versicherte durch Verwendung von Filterlisten - BAS-Gruppierungsergebnisse dürfen in den Zuweisungskategorien AGG, WLG/AusAGG, HMG, KEG, Krankengeld und RGG maximal 0,01% vom JAB abweichen. Die Summe der Zuweisungen darf nur 0,005% vom JAB abweichen. - Bei einer Gruppierung muss die zugrundeliegende Gewichtstabelle auswählbar und individuell anpassbar sein. - Die Gruppierungsergebnisse beinhalten einen personenbezogenen Risikofaktor. - Gruppierungsergebnisse müssen durch Berücksichtigung des Finanzergebnisses adjustiert werden können. - Vorhandensein unterschiedlicher Gruppierungsmöglichkeiten (BAS-Gruppierung, zeitgleich, prospektiv) - Aufteilung der Zuweisungen auf einzelne Kassenwechsler inklusive Erläuterung des Aufteilungsalgorithmus. - Visuelle Darstellung von Gruppierungsergebnissen mit unterschiedlichen Aggregationen - Tool zur Betrachtung von Deckungsbeiträgen im Zeitverlauf.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Techn. Anforderungen in der Datenverarbeitung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Techn. Anforderungen bei Gruppierungsergebnissen
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Schulungs-/Produktverbesserungskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die IKK Südwest hat ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmal um weitere 2 Jahre zu verlängern (Info an den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
4K Analytics GmbH, Leipzig1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 364985af-a82b-47f5-9dc9-afa294874001.