Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2.368veröffentlicht 13.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (145 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 41 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Niedrigster Preis60 %
- Energieeffizienz10 %
- Technikkonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist ein EVB-IT-Kaufvertrag über Hardware (405 Arbeitsplatz-PCs sowie 45 Administrations-PCs) für die KZVWL. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere die Durchführung sämtlicher insoweit erforderlicher IT-Serviceleistungen (Garantieabwicklung, Lizenzverlängerung, Geräteaustausch im Garantie-fall). Dies umfasst auch die Garantieerweiterung durch den Hersteller für den Zeitraum von 5 Jahren. Im Hinblick auf die Hardware besteht eine Produktfestlegung auf das Betriebssystem Micro-soft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel. Diese ist durch zwingende technische und wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt. Denn die bei der KZVWL im Einsatz befindlichen Softwareprodukte sind ausschließlich mit dieser Kombination aus Betriebssystem und Prozessorarchitektur kompatibel und sind daher nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auf alternative Betriebssysteme oder Prozessorarchitekturen übertragbar. Die IT-Infrastruktur der KZVWL basiert auf dem Betriebssystem Microsoft Windows einschließlich der eingesetzten Anwendungen und der Verwaltungssoftware. Um die Kompatibilität und die reibungslose Funktion dieser Systeme zu gewährleisten, wird vorausgesetzt, dass die Prozessoren die spezifischen Anforderungen an Leistung und Architektur erfüllen, wie sie von Prozessoren des Herstellers Intel unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung bestimmter Befehlssätze und Optimierungen, die für die Performance und Stabilität von Microsoft-Windows-basierten Umgebungen entscheidend sind. Die spezifizierten Anforderungen, wie Prozessorleistung, Arbeitsspeicher und Modularität, sind dabei funktional definiert und dienen der Gewährleistung eines stabilen, leistungsfähigen und langfristig kompatiblen IT-Betriebs. Ein Wechsel auf Hardware mit alternativen Prozessorarchitekturen könnte zu erheblichen Kompatibilitätsproblemen, erhöhtem Administrationsaufwand und Funktionsstörungen führen, insbesondere bei der Integration in bestehende IT-Prozesse und Anwendungen. Diese Risiken würden damit nicht nur die kurzfristige Inbetriebnahme, sondern auch die langfristige Wartung, die Verfügbarkeit von Treibern und Sicherheitsupdates sowie die Austauschbarkeit von Komponenten betreffen. Eine Umstellung auf andere Systeme würde damit erhebliche Kosten und Ressourcen für Anpassung, Migration und Schulung nach sich ziehen, die die Funktionalität der bestehenden Prozesse der KZVWL erheblich beeinträchtigen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur der KZVWL nachhaltig gefährden könnte. Der Vertrag ist mit Zuschlagserteilung in Kraft getreten.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt für dieses Kriterium die volle angegebene Punktzahl von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhielten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- EnergieeffizienzZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Energieeffizienz zog die KZVWL Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a: Energieeffizienz heran. Die Angaben wurden gesondert anhand der Angaben im Vordruck 01a: Energieeffizienz nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhielt die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximal-punkte. Alle anderen Bieter erhielten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendete die KZVWL die folgende Formel an: Maximal für das Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
- Qualität
- TechnikkonzeptZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Technikkonzept war von jedem Bieter ein Technikkonzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 09: Technikkonzept zu verwenden. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhielt die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhielten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendete die KZVWL folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bestandteile des vergebenen EVB-IT Kaufvertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen b) Vordruck 08: Preisblatt c) Leistungsbeschreibung d) Lizenzbedingungen der auf der Hardware vorinstallierten Betriebssystemsoftware und AGB sowie … ganz lesenkürzer
Bestandteile des vergebenen EVB-IT Kaufvertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen b) Vordruck 08: Preisblatt c) Leistungsbeschreibung d) Lizenzbedingungen der auf der Hardware vorinstallierten Betriebssystemsoftware und AGB sowie Garantiebedingungen der Hersteller e) Vordruck 01a: Energieeffizienz f) Vordruck 09: Technikkonzept g) Vordrucke 07 und 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h) Vordrucke 05 und 05a: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner j) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Hausordnung für externe Dienstleister l) Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement n) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD7QX
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH, Potsdam | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Horst 25, 48147 Münster
- Website
- zahnaerzte-wl.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
- Fernwärme für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL29.06.2026 · 1 Angebot
- Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL06.03.2026 · 3 Angebote
- Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL05.03.2026 · 0 Angebote
- Firmenfitness für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL29.10.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (145 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
- M.S.E. GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH2 Zuschläge
- druckerfachmann.de GmbH & CO. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.02.2025 auf 28.02.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2025 auf 07.03.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0961090-a392-4aa2-8a8a-dc4246e7e450.