Vermögensverwaltungsmandat - Los 1: Aktien Welt ex Europe, nachhaltig - Los 2: Aktien Welt Small Caps, nachhaltig - Los 3: Aktien Emerging Markets, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen GS 141 VVTW 022024veröffentlicht 07.11.2024erstmals 07.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2030
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Rahmenvereinbarungen zu Personaldienstleistungen für die Investitonsbank Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.07.2025 – 30.06.2030
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39108, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2030
- Heute
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,3 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds).
Der Brocken-Fonds besteht aus 10 Segmenten, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF.
Aktuell sind 21 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und der „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“.
Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung.
Es wird je Los ein Vermögensverwaltungsmandat vergeben.
Los 1 - Aktien Welt ex Europe, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 400 Mio. Los 2 - Aktien Welt Small Caps, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 150 Mio Los 3 - Aktien Emerging Markets, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 150 Mio.
Die Vergabe erfolgt losweise, Teilnahmeanträge/Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist.
Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinien Lose 1 - 3.pdf“ verwiesen.
Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Gegenstand nach CPV
- 66000000Finanz- und VersicherungsdienstleistungenHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Aktien Welt ex Europe, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Aktien Welt Small Caps, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Aktien Emerging Markets, nachhaltig
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 5 Organisation und Human Resources = 5 Investitionsansatz = 15 Performance = 10 Risk Management und Compliance = 10 Trade Execution = 10 Operationelle Aspekte = 10 Gebühren und Gebührentransparenz = 35 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. g) Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. h) Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. i) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. j) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. k) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung der Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 WRegG/§ 6 Absatz 2 Nr. 2 WRegG
- Kriterium
Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (Benennung der Unterauftragnehmer … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (Benennung der Unterauftragnehmer). – die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt „A3 - Spezifische Eigenerklärungen - TVergG LSA“ und „AB4 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).- Kriterium
Eigenerklärung, a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 2024 1.000 Mitarbeitern) nicht vor … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 2024 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.- Kriterium
Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TV … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG). b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann. e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt. f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist. zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. zu § 14 TVergG LSA, dass a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden. b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist. c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist. d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden. f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind. zu § 17 TVergG LSA, dass a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA - die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN - die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und - die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge vorlegt werden. b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden. c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben. d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt. zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.- Kriterium
- 1. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter zurzeit, Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (netto) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €: keine Anforderung
- Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen ist. b) von einer Finanzaufsichtsbehörde in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäische … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen ist. b) von einer Finanzaufsichtsbehörde in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) für Vermögensverwaltung zugelassen ist. c) die Zulassung gemäß lit. b) mindestens seit dem 01.01.2019, d. h. seit fünf Jahren per Stichtag 31.12.2023 ohne Unterbrechung hat. d) durch eine unabhängige und externe Revisionsgesellschaft geprüft wird. e) für alle Lose: per Stichtag 31.12.2023 über ein gesamthaft verwaltetes Vermögen (Assets under Management) von mindestens EUR 10 Mrd. verfügt. f) per Stichtag 31.12.2023 über ein verwaltetes Vermögen (Assets under Management) in globalen Aktien (Large und Mid Caps; ex Europa) von mindestens EUR 5 Mrd.verfügt. g) mindestens drei diskretionäre, segregierte Mandate verwaltet von Regierungsbehörden, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Treasuryabteilungen, Zentralbanken oder supranationale Unternehmen in pan-europäischen oder globalen Aktien mit einer Laufzeit (Track Record) seit mindestens 01.01.2021, d. h. seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung per Stichtag 31.12.2023. Hinweis an die Bewerber zu lit. g: "Carve-out"-Portfolios von breiteren Mandaten sind akzeptabel, wenn der Composite alle GIPS-Anforderungen (Global Investment Performance Standards) und Offenlegungen in Bezug auf "Carve-outs" erfüllt.- Kriterium
- Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 31.01.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 und bis zum 31.01.2031 für das Optionsjahr 2031/2032 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den hier beschriebenen Optionsmögli … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 31.01.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 und bis zum 31.01.2031 für das Optionsjahr 2031/2032 die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Unabhängig von den hier beschriebenen Optionsmöglichkeiten und der in der Ziffer 5.1.3 geschätzten Dauer des Vertrages, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag zu jedem Monatsultimo ohne Angaben von Gründen kündigen zu können.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch, Englisch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) dara … ganz lesenkürzer
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe- online.de) hinzuweisen. 2. Die Bewerber-/Bieterfragen können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden, die Beantwortung dieser erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die beigefügten Formblätter (vgl. 0 – Checkliste Teilnahmeantrag) werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. 5. Die in der Angebotsphase zur Verfügung gestellten Fragenbögen können – soweit erforderlich – in englischer Sprache beantwortet werden. 6. Die elektronische Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 – Teilnahmeantrag/A1 - Angebot (erst in der Angebotsphase), Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt). 7. Die Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 8. Weiterführende Angaben zur Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe und zur Wertung der Teilnahmeanträge/Angebote ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (vgl. 1 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). 9. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV. 10. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. 11. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. 12. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Editharing 40, 39108 Magdeburg
- Website
- mf.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 12.12.2024
- BekanntmachungFrist 12.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60e91f7f-1da2-4196-acec-6cd85896a7f2.