Verkehrsanlagenplanung einschließlich Freianlagen für die Neugestaltung der Weichselstraße im Bezirk Neukölln
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SGA_Weichsel_Verkehr_25veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 56 Monate
- 01.04.2026 – 15.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 56 Monate01.04.2026 – 15.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmy.vergabeplattform.berlin.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Personal15 %
- Herangehensweise30 %
- Kosten, Termine, Qualitäten20 %
- Präsentation5 %
- Honorar25 %
- Stundensätze5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 15.12.2030
- Heute
Beschreibung
Es sollen Planungsleistungen der Verkehrsanlagen und den damit zusammenhängenden Freianlagen im Rahmen der Neugestaltung der Weichselstraße vergeben werden. Ziel ist die fußgänger- und fahrradfreundliche sowie klimaangepasste Umgestaltung der Weichselstraße zwischen Karl-Marx-Straße und Pflügerstraße.
Beschreibung des Loses
Der Auftrag beinhaltet Leistungen entsprechend der HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 2 Freianlagen. Es ist beabsichtigt, die LP 1 bis 9 gemäß §§ 47 und 39 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Zu den besonderen Leistungen gehören die Planung der Entwässerung, eine landschaftsplanerische Beratung und Begleitung sowie die Mitwirkung an Verfahren der Beteiligung. Mit Vertragsschluss werden zunächst die LP 1 bis 4 beauftragt. Das Projekt „Umgestaltung Weichselstraße“ basiert auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie, die im Jahr 2023 vom Bezirk Neukölln in Auftrag gegeben wurde. Ziel der Studie war es, die Umsetzbarkeit von verschiedenen Gestaltungskonzepten zur Verbesserung der Fahrradnutzung, Fußgängersicherheit und der Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu prüfen. Die Studie untersuchte mehrere Varianten für die Umgestaltung der Weichselstraße, wobei Variante 2 als Grundlage für die weitere Planung ausgewählt wurde. Diese Variante umfasst 3 Abschnitte: - Abschnitt 1: Nord (Ossastr. – Weserstr.) als Fahrradstraße, - Abschnitt 2: Mitte (Weserstr. – Sonnenallee) als Fahrradstraße und - Abschnitt 3: Süd (Sonnenallee – Karl-Marx-Str.) als Fußgängerzone, unter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen und Begrünungskonzepten. Der fahrradgerechte Ausbau zwischen Sonnenallee (bzw. Donaustr.) und Pflügerstr., ggf. die verkehrsrechtliche Anordnung einer Fahrradstraße, soll die Funktionsfähigkeit der Weichselstraße als Teil des Berliner Fahrradergänzungsnetzes stärken und reagiert auf die hohe Radverkehrsdichte in diesem Abschnitt (9.072 Radfahrende/Tag). Im Straßenabschnitt zwischen Ossastraße und Sonnenallee muss zu diesem Zweck mindestens die Fahrbahn fahrradtauglich umgebaut werden. Außerdem sind im Abschnitt zwischen Ossastraße und Weserstraße die Gehwege sanierungsbedürftig. Das Entwässerungskonzept der Machbarkeitsstudie sieht vor, dass alles oberflächlich abfließende Regenwasser vor Ort versickert. Im nördlichen Bereich der Fahrradstraße wird es dazu beidseitig, in entlang der Fahrbahn positionierten Mulden eingeleitet. Das Konzept sieht vor, dass dafür alle Belagsflächen mit einem Gefälle in Richtung Grünflächen geneigt werden. Zum einen entstehen dadurch flach geböschte Mulden in den größeren Grünbereichen, zum anderen sogenannte Tiefbeete in den schmaleren Bereichen, die mit einer steilen Kante ausgebildet werden, um ausreichend Volumen vorzuhalten. Die Oberflächen der Seitenräume werden weitestgehend mit teildurchlässigen Belägen geplant, bis auf die Fahrbahn, die mit Asphalt ausgeführt werden soll. Es bleibt im Rahmen des weiteren Planungsprozesses zu prüfen und abzuwägen, in welchem Umfang und in welcher Ausführung dezentrale Entwässerungsmaßnahmen umgesetzt werden können, da diese besonders zeit- und kostenkritisch sind. Es sollen ebenso Alternativen wie Baumscheibenvergrößerungen und Grüne Gullis geprüft werden. Der südliche Abschnitt zwischen Sonnenallee und Karl-Marx-Straße stellt die größte Herausforderung in der Planung dar. Die Umgestaltung und Begrünung des Straßenraums als Fußgängerzone zwischen Karl-Marx-Straße und Sonnenallee bietet ein großes Potential zur Minimierung der vorhandenen Umwelt-Mehrfachbelastungen. Das Niederschlagswasser soll vollständig in begrünten Mulden versickert werden. Zusätzlich sollen weitere Grünflächen im Straßenraum entstehen. Mit Blick auf die Zentrumsfunktion soll die Einrichtung der Fußgängerzone zudem die Aufenthaltsqualität stärken. Sie erhöht außerdem die Verkehrssicherheit in diesem Bereich, insbesondere unter Betrachtung der nahegelegenen Rixdorfer Grundschule (Schulwegsicherheit). Die vorgeschlagene Variante zeigt, dass durch regelmäßigen Belagwechsel und Einsatz von Pflaster statt Asphalt und durch Vorstreckungen mit Vegetationsflächen ein Stadtplatzcharakter entstehen kann und dabei auch die Belange von Feuerwehrfahrzeugen, Ver- und Entsorgungsverkehren und die Erschließung privater Kfz-Stellplätze auf einzelnen Hinterhöfen berücksichtigt werden können. Der Lieferverkehr soll durch festgelegte Zeitfenster geregelt werden, sodass Be- und Entladungen weiterhin möglich sind. Es bleibt im Rahmen des weiteren Planungsprozesses abzuwägen, ob die Fußgängerzone zwischen Karl-Marx- und Sonnenallee oder nur auf einem der beiden Abschnitte bis zur Donaustraße angelegt werden soll. In der Machbarkeitsstudie wurden für die Variante 2 Baukosten von rund 3,5 Mio. EUR geschätzt (entspricht Gesamtkosten inkl. Baunebenkosten iHv. rd. 3,85 Mio. EUR). Dabei handelt es sich um eine vorläufige Grobeinschätzung. Für die Baumaßnahme (ink. Nebenkosten) stehen aktuell etwa 2,2 Mio. EUR aus der Städtebauförderung für den Zeitraum 2026 bis 2029 zur Verfügung. Mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist der Finanzierungsbedarf genauer zu bestimmen. In Abstimmung mit dem AG sind ggf. geeignete Bauabschnitte in Abhängigkeit der Kosten und des erforderlichen Zeitbedarfs der Maßnahmen zu planen. Der AG beabsichtigt darüber hinaus, weitere Fördermittel für die Maßnahme zu beantragen, um den Umbau aller Teilabschnitte der Straße im Umfang der Machbarkeitsstudie zu ermöglichen. Aktuell ist die Durchführung von Maßnahmen bzw. Bauabschnitten (BA) im bislang verfügbaren Förderrahmen vorgesehen. Im Zuge der Planung sind in den LP 1 bis 4 geeignete BA zu definieren. Ferner sind die planerischen Lösungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin (Kosten-Nutzen-Betrachtung) zu überprüfen. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 erfolgt voraussichtlich nach BA bzw. in dem Umfang, wie Finanzierungsmittel für die BA tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Ausfinanzierung aller BA ist somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert. Die Bearbeitung der LP 1 – 4 soll 2026, der LP 5 bis 7 2027 erfolgen. Die Bauausführung des 1. BA ist für 2028/29 geplant, die weiteren BA folgen nach zur Verfügung stehender Finanzierung bis 2030. Daher werden die mit dem 2. BA zu erbringenden Leistungen optional vergeben.
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- PersonalPersonalkonzept, Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter zur Abdeckung der in der Aufgabenstellung dargestellten Leistungen, Bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern.
- Qualität
- HerangehensweiseDarstellung der Herangehensweise unter der Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bspw. anhand von vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Aufgabestellung.
- Qualität
- Kosten, Termine, QualitätenDarstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten, sowie Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentationen.
- Qualität
- PräsentationUmgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation.
- Kosten
- HonorarHonorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
- Kosten
- Stundensätze
Eignung8 von 8 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (my.vergabeplattform.berlin.de)
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 500.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden … ganz lesenkürzer
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 500.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. - Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV 5 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Verkehrsanlagenplanung, einschließlich Freianlagen) der letzten 3 Jahre (2022/2023/2024) in Höhe von mindestens 200.000 EUR (netto)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 3.1 4 Punkte: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Verkehrsanlagenplaner/innen nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Verkehrsanlagenplaner/inne … ganz lesenkürzer
Angaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 3.1 4 Punkte: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Verkehrsanlagenplaner/innen nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Verkehrsanlagenplaner/innen nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Verkehrsanlagenplaner/innen sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. 3.2 4 Punkte: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Freianlagenplaner/innen nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Freianlagenplaner/innen nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Freianlagenplaner/innen sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitenden nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Insgesamt können 25 Punkte … ganz lesenkürzer
Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitenden nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Insgesamt können 25 Punkte erreicht werden: 4.1 Der/die Hauptbearbeiter/in verfügt über: 4.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Verkehrsplaner/nach Diplom oder gleichwertig) 4.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes vergleichbares Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 brutto) von mind. 1 Mio. € 4.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren 4.2 Der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügt über: 4.2.1 (4 Pkt**) – 5 Jahre Berufserfahrung als Verkehrsplaner/nach Diplom oder gleichwertig) 4.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes vergleichbares Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 brutto) von mind. 0,5 Mio. € 4.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren 4.3 (4 Pkt) – Die hauptbearbeitende Person und deren Stellvertretung verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung). 4.4 (2 Pkt) Das Projektteam verfügt über Berufserfahrung in der Durchführung von Beteiligungsverfahren, nachgewiesen durch mindestens 1 realisierte persönliche Referenz. [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.] [** Je Monat Berufserfahrung wird ein 4/60 Punkt vergeben. Max. können 4 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.] Es dürfen max. 2 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle Bedingungen a-f erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen … ganz lesenkürzer
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle Bedingungen a-f erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 47 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein. f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um eine Straßenumgestaltung handeln. Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. 5.1 (5 Pkt) – Die Baukosten (brutto) gem. DIN 276 KG 500 betragen mindestens 2 Mio. EUR. 5.2 (3 Pkt) – Es wurde ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 5.3 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht. 5.4 (3 Pkt) – Es wurden Maßnahmen zur Klimaanpassung in den enthaltenen Freianlagenflächen implementiert. 5.5 (4 Pkt) – Es wurden Maßnahmen zur Stärkung des Fahrrad- und Fußverkehrs umgesetzt. 5.6 (3 Pkt) – Es wurden Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität umgesetzt. 5.7 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit. 5.8 (5 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder stellvertretende Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig. 5.9 (2 Pkt) –Erfahrungen mit Berliner Verwaltungen und Regelwerke (Regelpläne, AV Geh- und Radwege) beziehungsweise vergleichbaren Regelwerken anderer Großstädte. Es dürfen max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 15.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es sind Leistungen der Verkehrsanlagenplanung einschließlich Freianlagen LPH 1 bis 9 nach §§ 47 und 39 HOAI zu erbringen. Die Vergabe erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 9 mit den Optionen Abs … ganz lesenkürzer
Es sind Leistungen der Verkehrsanlagenplanung einschließlich Freianlagen LPH 1 bis 9 nach §§ 47 und 39 HOAI zu erbringen. Die Vergabe erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 9 mit den Optionen Abschnitt Nord, Mitte und Süd, je nach verfügbaren Mitteln, optional ganz oder teilweise, jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Je nach zur Verfügung stehenden Förder- oder Haushaltsmitteln kann sich das Projekt bis 2032 verlängern. Es sind besondere Leistungen zu übernehmen, unter anderem: - Umfassendes Versickerungskonzept, welches die bestehende Abwasserabflussstrategie ablöst - Ökologische Baubegleitung (Kontrolle des Artenschutzes im Baugebiet, Baumfachliche Baubegleitung (inkl. Gehölzbestand, Baumschutz auf Baustellen), Protokollpflicht an das Sachgebiet Straßenbäume). - Örtliche Bauüberwachung (Leistungen gemäß § 47 HOAI) - Beteiligung der Öffentlichkeit (Die Veranstaltungen zur Beteiligung sollen eine Inklusion der verschiedenen Nutzungsgruppen und Betroffenen zum Ziel haben und dabei einen inhaltlichen Austausch über die Entwurfsvarianten ermöglichen. Die Ergebnisse sollen in die weitere Planung einfließen.) Folgende besondere Leistungen sind optional zu übernehmen, unter anderem: - Teilnahme an weiteren Terminen in Gremien (Pauschalpreis für einen weiteren Termin, einschließlich Vor- und Nachbereitung) - SiGeKo nach BaustellV (Warnehmung der Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Einzelheiten sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu entnehmen. Die Eignung ist nachzuweisen) - Wirtschaftlichkeitsprüfung (Analyse der Alternativen und eine vertiefte Kostenberechnung) - Untersuchungen der Verkehrsauswirkungen (Untersuchungen der Verkehrsauswirkungen auf die umliegenden Straßen) - Organisations- und Strategieleistung im Rahmen der Bauplanung (Festlegung geeigneter Bauabschnitte in Abhängigkeit zu Zeit und Kosten) - Kostenkontrolle (Die Kostenkontrolle umfasst die kontinuierliche Überwachung und den Abgleich der fortgeschriebenen Kostenermittlungen mit dem festgelegten Kostenrahmen, inklusive Dokumentation der Abweichungen und Einleitung von Korrekturmaßnahmen) - Prüfen von Nachträgen (Erstellung eines Prüfvermerkes für Nachträge der ausführenden Firma mit inhaltlicher und preislicher Prüfung des Angebotes) - Grüne Bauleitung (Controlling Neupflanzung, Ansaat bzw. Vegetationsarbeiten, inkl. Protokollpflicht an das Sachgebiet Straßenbäume, GRIS-konformes Aufmaß) - Rechnungsprüfung (Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme) Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- my.vergabeplattform.berlin.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 521.V-I F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Verkehrsanlagen- und Ingenieurbau einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). … ganz lesenkürzer
Leistung: Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 521.V-I F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Verkehrsanlagen- und Ingenieurbau einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.- Hinweis
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplatt … ganz lesenkürzer
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Weichsel_Verkehr“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9c8a9ca0-1c7a-4c9b-91dd-714082fafbec.