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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Leistung: Gestaltung der Informationsvermittlung – Ausstellungs- und Medienplanung für das Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestags (BIZ), stufenweise (VOEK 180-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 180-25veröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 403 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.06.2026 – 29.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis Gewichtung 30 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen" und "Anlage_4_V._Honorarblatt".30 %
  • Qualität-Leistungserbringungskonzept Gewichtung 70 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen".70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) führt in Zusammenarbeit mit der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) die Baumaßnahme BIZ für den Deutschen Bundestag durch. Die Baumaßnahme besteht im Wesentlichen aus dem eigentlichen BIZ im Tiergarten mit Tunnel zum Reichstagsgebäude (RTG) und dem Technikbauwerk unterirdische Kältezentrale (UKZ) auf dem Platz der Republik (PdR). Das BIZ wird den provisorischen zentralen Eingang auf dem PdR ersetzen, in dem zurzeit die Sicherheitskontrollen der Besucher stattfinden. Die hier auszuschreibende Leistung beinhaltet die Gestaltung der Informationsvermittlung im neu zu errichtenden BIZ. Die Informationsvermittlung erfolgt vorwiegend mit Mitteln der Medientechnik im BIZ und umfasst neben Informationen über den Deutschen Bundestag auch praktische Hinweise zur Orientierung im Gebäude. Die Informationsangebote sollen den Besuchern auch digital unter Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphone, Tablet) zur Verfügung stehen. Der Hauptteil der Informationsvermittlung erfolgt im BIZ, und dort vor allem im Untergeschoss über an Wänden verortete Medientechnik. Weiterer Projektbestandteil ist ein digitales Informationsangebot im Internet (Internetauftritt). Die Entwurfsplanung für das BIZ ist abgeschlossen. Für die medientechnisch unterstützte Informationsvermittlung existiert eine technische Studie zur Analyse des Gebäudes und möglichen Verortung der Medientechnik, die den Rahmen vorgibt und die wesentlichen technischen Randbedingungen fixiert. Auf dieser Grundlage ist das Projekt inhaltlich zu entwickeln und technisch weiter zu planen. Zur Leistung gehört auch, die digitalen Komponenten des Leit- und Orientierungssystems in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner für das analoge Leit- und Orientierungssystem zu entwickeln. Demnach gliedert sich das Projekt in die drei Teilbereiche „Informationsvermittlung im BIZ“, “Informationsvermittlung im Internet (Internetauftritt)“ sowie das „digitale Leit- und Orientierungssystem“. Weitere Details können der Leistungs-und Projektbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 und 1.1 der Vertragsbedingungen).

Beschreibung des Loses

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) führt in Zusammenarbeit mit der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) die Baumaßnahme BIZ für den Deutschen Bundestag durch. Die Baumaßnahme besteht im Wesentlichen aus dem eigentlichen BIZ im Tiergarten mit Tunnel zum Reichstagsgebäude (RTG) und dem Technikbauwerk unterirdische Kältezentrale (UKZ) auf dem Platz der Republik (PdR). Das BIZ wird den provisorischen zentralen Eingang auf dem PdR ersetzen, in dem zurzeit die Sicherheitskontrollen der Besucher stattfinden. Die hier auszuschreibende Leistung beinhaltet die Gestaltung der Informationsvermittlung im neu zu errichtenden BIZ. Die Informationsvermittlung erfolgt vorwiegend mit Mitteln der Medientechnik im BIZ und umfasst neben Informationen über den Deutschen Bundestag auch praktische Hinweise zur Orientierung im Gebäude. Die Informationsangebote sollen den Besuchern auch digital unter Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphone, Tablet) zur Verfügung stehen. Der Hauptteil der Informationsvermittlung erfolgt im BIZ, und dort vor allem im Untergeschoss über an Wänden verortete Medientechnik. Weiterer Projektbestandteil ist ein digitales Informationsangebot im Internet (Internetauftritt). Die Entwurfsplanung für das BIZ ist abgeschlossen. Für die medientechnisch unterstützte Informationsvermittlung existiert eine technische Studie zur Analyse des Gebäudes und möglichen Verortung der Medientechnik, die den Rahmen vorgibt und die wesentlichen technischen Randbedingungen fixiert. Auf dieser Grundlage ist das Projekt inhaltlich zu entwickeln und technisch weiter zu planen. Zur Leistung gehört auch, die digitalen Komponenten des Leit- und Orientierungssystems in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner für das analoge Leit- und Orientierungssystem zu entwickeln. Demnach gliedert sich das Projekt in die drei Teilbereiche „Informationsvermittlung im BIZ“, “Informationsvermittlung im Internet (Internetauftritt)“ sowie das „digitale Leit- und Orientierungssystem“. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Details können der Leistungs-und Projektbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 und 1.1 der Vertragsbedingungen). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Leistungen werden stufenweise abgerufen werden (s. Vertragsmuster)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis Gewichtung 30 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen" und "Anlage_4_V._Honorarblatt".30 %
Qualität-Leistungserbringungskonzept Gewichtung 70 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen".70 %
Preis
Preis Gewichtung 30 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen" und "Anlage_4_V._Honorarblatt".Preis gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen" und "Anlage_4_V._Honorarblatt": -------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung Preis (Honorar) Gewichtung 30 % Die angebotenen Preise werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 300 Wertungspunkte erreichbar. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Wertungspunkte von der Maximalpunktzahl. Die Maximalpunktzahl 300 erhält das niedrigste Angebot. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen Honorar des niedrigsten Angebots. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die Honorarwertung (Wertungssumme) erfolgt auf Grundlage der Pauschalhonorare bezogen auf prognostizierte Kosten i.H.v. 3.000.000,00 EUR (im Preisblatt benannt) inklusive der Nebenkosten sowie des gemittelten Stundensatzes mit Berücksichtigung des voraussichtlichen Stundenaufwands. (Beispiel: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Wertungspunkte, d.h. 270 Punkte) Das tatsächliche Honorar wird auf Grundlage der durch die Auftraggeberin für die Entwurfsunterlage freigegebenen honorarrelevanten Bezugskosten kalkuliert. Die Honorarfortschreibung ist in § 6.2.2 des Vertragsentwurfes geregelt und mit Beispielen in der Unterlage Honorarblatt (in dem Tabellenblatt Beispielberechnung) veranschaulicht. Die Höhe der Pauschalhonorare in der Bespielberechnung entspricht nicht der Honorarschätzung der Auftraggeberin. Die Beträge dienen nur Veranschaulichung der Honorarfortschreibung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
Qualität
Qualität-Leistungserbringungskonzept Gewichtung 70 Prozent gemäß Anlage "Verfahrensleitfaden+Bewerbungsbedingungen".Qualität – „Leistungserbringungskonzept“ 70 Prozent, maximale Punktzahl 700 Leistungserbringungskonzept und Aufgaben Der Bieter hat mit dem Angebot ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichende Darstellung und die Konzepte werden wie folgt bewertet. Kriterium / Unterkriterium Max. Leis- tungs- punkte Ermittlung der Wertungspunkte Gewichtung des Kriteriums Max. Wertungs- punkte: 1000 Qualität 70 % 700 1. Leistungserbringungskonzept und Aufgaben (s. Ziffer 5.2.3) 1.1 Ideen zur Gestaltung (Konzept, Leitideen, Handschrift; Arbeitsproben) im BIZ. Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 1 10 10 % 100 1.2 Ideen zur emotionalen und rationalen Ansprache sowie zur Begeisterung der Besucher und erfolgreichen Informationsvermittlung im BIZ unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden Architektur und des Betriebs. Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 2 10 10 % 100 1.3 Ideen für die Informationsangebote im Netz Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 3 10 10 % 100 1.4 Lösung der Aufgabe 1: Der Deutsche Bundestag und seine Organe Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3, Nr. 4 10 10 % 100 1.5 Lösung der Aufgabe 2: Startseite im Netz Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3, Nr. 5 10 10 % 100 2. Personal- und Organisationskonzept (s. Ziffer 5.2.4) 2.1 Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, sowie zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals und Vertretungsregelung 10 10% 100 2.2 Darstellung der Kommunikation innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (z.B. mit der AG, mit weiteren Projektbeteiligten, insbesondere aus dem Bauprojekt BIZ) 10 10% 100 Es können entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums bis zu 10 Leistungspunkte erreicht werden, die mit einem der prozentualen Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert werden. Das Produkt sind die mit dem Kriterium erzielten Wertungspunkte. Die Qualität des Angebotes wird anhand des Leistungserbringungskonzeptes sowie des Personal- und Organisationskonzepts wie oben dargestellt bewertet. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt bewertet: Bewertung der Qualität Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte die Anforderungen der Auftraggeberin übertreffen, in besonderem Maße überzeugen und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lassen (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). 10 – 9 Leistungspunkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). 8 – 7 Leistungspunkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepteden Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). 6 – 4 Leistungspunkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). 3 – 1 Leistungspunkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfü …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergeme … ganz lesen1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt 4 „Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ aus Anlage 5 „Formblätter…“ in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen: siehe „Checkliste in der Anlage 5 „Formblätter…“ bzw. für das Angebot Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des B …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ralph Appelbaum Associates, Inc, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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432vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (347 Lose mit Angabe)
348.282 €Zuschlagswert im Median
141.386 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 93 Werte

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