Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Erbringung von Zulassungsdienstleistungen und die Archivierung von Fahrzeugdokumenten
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24/Zulassungsdienstleistungen/06veröffentlicht 12.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 561 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 561 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Siegburg53721, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan BwFuhrparkService GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Erbringung von Zulassungsdienstleistungen und die Archivierung von Fahrzeugdokumenten Los 1: Zulassungsdienstleistung militärisch Los 2: Zulassungsdienstleistung zivil Los 3: Dokumentenarchivierung
Gegenstand nach CPV
- 50111100FuhrparkverwaltungHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Zulassungsdienstleistung militärisch Zulassungspflichtige Fahrzeuge erhalten in der Regel eine militärische Zulassung durch das Zentrum Kraftfahrwesen Bundeswehr (ZKfWBw) in Mönchengladbach. Die militärische Zulassung erfolgt aus logistischen Gründen mittels eines Austauschverfahrens von Transportbehältern und einer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsliste. Diese gibt die Konfektionierung je Fahrzeug vor (Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugdokumente, Tank- und Servicekarten sowie ein Bordbuch). Die konfektionierten Unterlagen müssen innerhalb von zwei Werktagen nach der militärischen Zulassung inkl. Übernahme der Unterlagen durch den Auftragnehmer an den in der Arbeitsliste vorgegebenen Empfänger geliefert werden. | 4 Jahre | 278.400 € |
| 2 | Zulassungsdienstleistung zivil Einige Fahrzeuge des Auftraggebers werden zivil bei Straßenverkehrsämtern im Bundesgebiet (derzeit Bonn, Berlin und Rhein-Sieg-Kreis) zugelassen. Der Auftragnehmer holt die Unterlagen in der Firmenzentrale der BwFPS, Am Turm 42 in 53721 Siegburg, Team Zulassung ab, lässt die Fahrzeuge umgehend zu und bringt die Unterlagen anschließend innerhalb von zwei Werktagen wieder zurück. | 4 Jahre | 153.600 € |
| 3 | Dokumentenarchivierung Nach erfolgter Zulassung/Ummeldung/Abmeldung werden die Fahrzeugdokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), nach Abmeldung Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bzw. Datenbestätigung, Certificate of Conformity-Bescheinigungen (COC-Bescheinigung), Zulassungsgutachten sowie sonstige archivierungsbedürftige Fahrzeugdokumente bis hin zur endgültigen Außerbetriebssetzung bei dem für die Dokumentenarchivierung zuständigen Dienstleister digital erfasst und archiviert. Die eingescannten Dokumente werden dem Auftraggeber als Datei zum online Download zur Verfügung gestellt. | 4 Jahre | 241.200 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Kriterium
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 1 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Kriterium
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind je Los Angaben zum Qualitätsmanagement in Ihrem Unternehmen zu machen. Das Unternehmen verfügt über ein Qualitätsmanagement, welches gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
- Kriterium
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen zu machen. Das Unternehmen verfügt über ein Informationssicherheitsmanagementsystem, welches gemäß DIN EN ISO 27001 zertifiziert ist oder mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbar ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 12.09.2024, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUHQWC Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUHQWC Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Turm 42, 53721 Siegburg
- Kontakt
- vergabestelle@
bwfps.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Mercedes-Benz AG8 Zuschläge
- Daimler Truck AG6 Zuschläge
- Klaus GmbH + Co KG5 Zuschläge
- Autohaus Dinnebier GmbH4 Zuschläge
- Autohaus Schmidt & Söhne GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4ed0a77-b1ce-4ff0-8942-3d145b6e69dc.