Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Vergabe von Rufbereitschafts- und Störungsbeseitigungsleistungen an Technischen Anlagen außerhalb üblicher Dienstzeiten im Julius-Kühn-Institut Quedlinburg - 514-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgabem · Berlin

Aktenzeichen VOEK 514-23veröffentlicht 17.04.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 892 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe der Rufbereitschaft und notwendiger Störungsbeseitigungen für alle technischen Anlagen des Julius-Kühn-Instituts in Quedlinburg außerhalb der üblichen Dienstzeit an den Anlagengruppen: -300 Türe, Tore, Fenster -410 Abwasser, Wasseranlagen -420 Wärmeversorgungsanlagen -430 Lufttechnische Anlagen -440 Starkstromanlagen -470 Nutzungsspezifische Anlagen -480 Gebäudeautomation -540 Technische Anlagen in Außenanlagen. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine schadensminimierte, besser schadensfreie Anlagenfahrweise in jedem Fall abzusichern. -- Der AN hat einen ständig verfügbaren Bereitschaftsdienst einzurichten und die Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung für 365 Tage im Jahr zu folgenden Zeiten vorzuhalten: -Montag bis Donnerstag (außer feiertags) ab 15.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages sowie -Samstags, sonntags und feiertags ab 12:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages und bis 06:00 Uhr des nächstfolgenden Arbeitstages Bei Bedarf muss in Einzelfällen eine Verlängerung der Rufbereitschaft bis 08:00 Uhr kurzfristig möglich sein. Die Rufbereitschaft wird gegenüber der AG/Nutzer mit nur einer Mobilfunknummer repräsentiert. Der Bereitschaftsdienst des AN muss für den beauftragten Leistungsumfang die erforderliche Anlagenkenntnis besitzen. Fernwirkfunktionen sind nicht gestattet. Rufbereitschaft und notwendige Störungsbeseitigungen des AN sind für alle Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze sowie aller Endgeräte zu erbringen. Die geforderten Leistungen basieren auf aktuell geltenden technischen Richtlinien, Normen/Regeln und Vorschriften -Arbeitsschutzvorschriften -Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Unfallverhütungsvorschriften -Anerkannte Regeln der Technik -VdS-Richtlinien -AMEV-Richtlinien -TRBS/ASR -Hersteller-Richtlinien und Herstellerangaben -Umweltschutzbestimmungen -Gefahrstoffverordnung. Der AN hat in jedem Fall den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stand der Technik bei der Kalkulation der Leistungen zu beachten und umzusetzen, sowie nach den Grundsätzen der Sicherheit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu leisten. Mängel sind sofort nachzubessern, unabhängig davon, ob der Mangel durch den AN verursacht oder anerkannt ist. Störungsmeldungen erfolgen über die GLT des Nutzers direkt per SMS an die vom AN eingerichtete Rufbereitschaft. -- Die Reaktionszeit ab Eintreffen der SMS beim AN bis zum Beginn der Störungsbehebung oder Einleitung von Maßnahmen zur Schadensminimierung durch einen mit der Anlage vertrauten Servicetechniker darf maximal 30 Minuten betragen. Ist dem AN die Störungsbehebung nicht möglich, ist der Technische Dienst des Nutzers zu kontaktieren zur Festlegung der weiteren Verfahrensweise z. B., ob eine gewerkespezifische Servicefirma gerufen wird und diese durch den AN zu begleiten ist. Spätestens nach einem Werktag sind die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Julius-Kühn-Institutes über aufgetretene Störungen sowie über die erfolgten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung mündlich oder schriftlich zu unterrichten. Hält der AN bei der Störungsbehebung die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten nicht ein, ist die AG berechtigt, die Störung selbst zu beheben und die hierfür erforderlichen Aufwendungen vom AN zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Gefahr in Verzug bzw. wenn die Störungsbehebung fehlgeschlagen ist. -- Der AN hält alle notwendigen Werkzeuge, Arbeitshilfen und Geräte vor, diese müssen den Anforderungen einschlägiger DIN- Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetztes und den VDE- Vorschriften entsprechen. Medien, Hilfs-, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien sowie Ersatzteile stellt die Auftraggeberin (AG) zur Verfügung. Der AN achtet bei der Durchführung seiner Leistungen auf eine konsequente Abfalltrennung und -verwertung und wird im Rahmen seiner Tätigkeiten erforderlich werdende Entsorgungsleistungen unverzüglich erbringen. -- Der AN wird alle durch ihn und in seinem Auftrag erbrachten Leistungen in ausreichendem Maß protokollieren. Die Dokumente sind ständig auf einem aktuellen Stand zu halten. -- Der AN wird ein Störungsbuch führen, es werden alle Störfälle erfasst, die ein Eingreifen des AN vor Ort erfordern. Leistungsnachweise für durchgeführte Störungsbehebungen, die nicht mit der Bereitschaftspauschale abgegolten sind, sind, gezeichnet vom Nutzer, an die AG zu übermitteln. --- Die Leistungen umfassen: -Start-Up-Phase - beginnt nach Zuschlagserteilung, spätestens am 01.02.2025, in der sich der AN u.a. mit dem Objekt, den Anlagen, dem Alarmordner und speziellen Einsatzschwerpunkten/Abläufen vertraut macht und sich über die Dokumentation sowie spezifische Verfahrensweisen mit der AG/Nutzer abstimmt. -Regelbetrieb mit Rufbereitschaft und Störungsdienst ab 01.03.2025 bis zum 28.02.2029, mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre -vierwöchige Vertragsauslaufphase zur Übergabe der Anlagen und die Einarbeitung eines ggf. nachfolgenden AN --- Für Leistungen der Störungsbeseitigung ist vom Bieter ein Stundenverrechnungssatz (SVS) angegeben, der unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt und unabhängig von der Anzahl der anzurechnenden Stunden gilt. Alle Nebenkosten sind einzurechnen, einschl. Fahrtkosten. Zuschläge auf den SVS für Sonn-, Feiertage und Nachtarbeit anzugeben. Für die Vorhaltung der Rufbereitschaft ist eine monatliche Pauschale zu kalkulieren. --- Die Ausführung der Leistungen ist nur durch Personal mit einer gültigen Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs.1 Nr.3 SÜG (Ü2-SabSchutz) oder einer höheren Sicherheitsüberprüfung möglich. Bei Nichtvorliegen dieser Überprüfung muss vor Zuschlagserteilung durch den Bieter die Bereitschaft seines für den Einsatz ausreichend zur Verfügung stehenden vorgesehenen Personals für diese Überprüfung bestätigt werden. Die für den Einsatz vorgesehenen Personen sind mit Angebot namentlich zu benennen einschl. ihres Geburtsnamens und -ortes. Die für den AN kostenlose Überprüfung kann durch die AG erfolgen. --- Personalanforderungen 1 Servicetechniker und dessen Vertreter, diese müssen: -gute Kenntnisse innerhalb der vorgesehenen Einsatzbereiche innerhalb und außerhalb der Gebäude sowie der Gebäudetechnik besitzen -mit der Art der technischen Anlagen des Julius Kühn-Institutes vertraut sein -die deutsche Sprache gut sprechen, verstehen, schreiben und lesen können -freundlich und verbindlich gegenüber Nutzern und der Auftraggeberin auftreten -mindestens über einen Facharbeiterabschluss in der Elektrotechnik oder vergleichbar (Nachweis: Ausbildung, Qualifikation) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (Nachweis Projektlebenslauf) verfügen -insbesondere Kenntnisse und Berufserfahrungen über die Vernetzung von technischen Gebäudeausrüstungen und Gebäudeleittechnik, zu relevanten Normen, Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung verfügen -handwerkliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen wie z. B. Sanitär, Heizung und Kälte besitzen -sachkundig im Umgang mit Geräten, Material und Betriebs-/Hilfsmitteln sein (Für die Bedienung von Maschinen und Geräten darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden) Der Servicetechniker ist im Rahmen der Leistungserbringung für die Kommunikation mit der AG und dem Nutzer eigenverantwortlich zuständig. Nachfolgende einzelne Beispiele (nicht vollständig) sollen mögliche Aufgaben im Störungsfall aufzeigen: -FI-Schalter einschalten -bei ausgefallener Steuerung für z. B: Belüftungselemente schließen per Hand -Austausch von vor Ort befindlichen Messampeln in Gewächshauskabinen -Begleiten der Servicefirma -Dokumentation --- Die Nettopreise sind ab Zuschlagserteilung bis einschließlich zwei Jahre nach Beginn der vollumfänglichen Leistungsaufnahme Festpreise. Näheres regeln die Besonderen Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7afb596c-3b84-4dd9-9e91-f00915da6e23.