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Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau.

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 537 E -ZBS- B 78/2025veröffentlicht 29.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 165 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 58 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.09.2026 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Angebotspreis55 %
  • Reinigungsstunden15 %
  • Objektleiterstunden5 %
  • Konzept Kontrollmaßnahmen Objektleiter10 %
  • Konzept Berichterstattung Objektleiter2 %
  • Personalausfallkonzept10 %
  • Konzept Mitarbeitermotivation3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2031
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Dessau Roßlau:

- Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, mit  Landgericht Dessau-Roßlau  Arbeitsgericht Dessau-Roßlau  Sozialgericht Dessau-Roßlau  Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt  Zentrales Vollstreckungsgericht

- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau, - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau.

Reinigungsflächen:

Los 1: Gebäudeinnenreinigung

- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²).

Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht.

Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen:

- Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen

Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung)

- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²).

Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung sowie Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau

Los 1: Gebäudeinnenreinigung - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²). Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen der Leistungsbeschreiung (Anlage 1 - Los 1) zu entnehmen.

5 Jahre–
2
Vergabe von Fenster- und Glasreinigungsleistungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau

Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung) - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²). Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.

5 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag8 von 8 angegeben

Angebotspreis55 %
Reinigungsstunden15 %
Objektleiterstunden5 %
Konzept Kontrollmaßnahmen Objektleiter10 %
Konzept Berichterstattung Objektleiter2 %
Personalausfallkonzept10 %
Konzept Mitarbeitermotivation3 %
Preis
AngebotspreisDieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".
Qualität
ReinigungsstundenDieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
Qualität
ObjektleiterstundenDie Objektleiterstunden setzen sich aus der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen unproduktiven Anwesenheitsstunden pro Monat laut der Anlage 6 (Konzepte) zusammen. Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".
Qualität
Konzept Kontrollmaßnahmen ObjektleiterZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Kontrollhäufigkeit - Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang) - Mängelerfassung Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterie …
Qualität
Konzept Berichterstattung ObjektleiterZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Pro …
Qualität
PersonalausfallkonzeptZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Ablaufstruktur - Informationskette - Reaktionszeiten - Kompensationsstrategien" Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswir …
Qualität
Konzept MitarbeitermotivationZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unt …
Beschreibung
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Angebotspreis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Zie … ganz lesenBei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Angebotspreis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anp … ganz lesenDie Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen. Die Unterhaltsreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 1.733 m² wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil. Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche: a) Nordflügel ca. 629,9 m² Grundfläche b) Südflügel ca. 808,62 m² Grundfläche c) Ostflügel ca. 294,7 m² Grundfläche. Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen. Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 230 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 70 m²/h - Raumgruppe D: 130 m²/h - Raumgruppe E: 190 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 350 m²/h - Raumgruppe H: 300 m²/h - Raumgruppe I : 170 m²/h - Raumgruppe J: 200 m²/h - Raumgruppe K: 300 m²/h - Raumgruppe L: 380 m²/h - Raumgruppe M: 150 m²/h - Raumgruppe N: 120 m²/h - Raumgruppe O: 20 m²/h - Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 40 m²/h - Fensterart B: 40 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 20 m²/h - Fensterart E: 15 m²/h - Fensterart F: 15 m²/h - Fensterart G: 20 m²/h - Fensterart H: 15 m²/h - Fensterart I: 40 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 10 m²/h - Fensterart L: 20 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 10 m²/h - Fensterart P: 10 m²/h - Fensterart Q: 10 m²/h - Fensterart R: 15 m²/h - Fensterart S: 10 m²/h - Fensterart T: 20 m²/h - Fensterart U: 10 m²/h - Fensterart V: 15 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 21.04.2026 bis 06.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besic …

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDie Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
Beschreibung
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur … ganz lesenBei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anp … ganz lesenDie Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen. Die Glas- und Fensterreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 640,53 m² (einseitiges Aufmaß) wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil. Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche: a) Nordflügel ca. 245,64 m² Grundfläche b) Südflügel ca. 275,79 m² Grundfläche c) Ostflügel ca. 119,10 m² Grundfläche. Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen. Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 230 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 70 m²/h - Raumgruppe D: 130 m²/h - Raumgruppe E: 190 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 350 m²/h - Raumgruppe H: 300 m²/h - Raumgruppe I : 170 m²/h - Raumgruppe J: 200 m²/h - Raumgruppe K: 300 m²/h - Raumgruppe L: 380 m²/h - Raumgruppe M: 150 m²/h - Raumgruppe N: 120 m²/h - Raumgruppe O: 20 m²/h - Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 40 m²/h - Fensterart B: 40 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 20 m²/h - Fensterart E: 15 m²/h - Fensterart F: 15 m²/h - Fensterart G: 20 m²/h - Fensterart H: 15 m²/h - Fensterart I: 40 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 10 m²/h - Fensterart L: 20 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 10 m²/h - Fensterart P: 10 m²/h - Fensterart Q: 10 m²/h - Fensterart R: 15 m²/h - Fensterart S: 10 m²/h - Fensterart T: 20 m²/h - Fensterart U: 10 m²/h - Fensterart V: 15 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 21.04.2026 bis 06.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH, An der Steinkuhle 1–
2RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH, An der Steinkuhle 1–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.05.2026
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.05.2026 auf 21.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5470c5d0-274e-46bd-82d9-b8aa61362097.