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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 142 E -ZBS- R 10/2026veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 100 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 49 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,96 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 6,85 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.12.2026 – 30.11.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept)7,5 %
  • Sendungsverfolgung (Logistikkonzept)12,5 %
  • Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept)5 %
  • Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept)7,5 %
  • Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept)10 %
  • Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept)2,5 %
  • Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept)5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    in 23 Tagen

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Angebotspreis50 %
Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept)7,5 %
Sendungsverfolgung (Logistikkonzept)12,5 %
Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept)5 %
Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept)7,5 %
Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept)10 %
Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept)2,5 %
Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept)5 %
Preis
AngebotspreisDieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet und geht mit einem Anteil von 50% in die Gesamtwertung ein. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Porto, Servicepauschale, Bereitstellung von Zustellungsurkunden und Umschlägen) inklusive der Umsatzsteuer gemäß Preisblatt (Anlage 3) zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2 fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Der vergebene Punktwert für den angebotenen Preis wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Diese Punktzahl wird mit der Gewichtung des Kriteriums "Preis" von 50% multipliziert. Daraus ergibt sich ein gewichteter Punktwert von 50 Punkten.
Qualität
Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept)Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der angegebenen Anzahl der Subunternehmer) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Sendungsverfolgung (Logistikkonzept)Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar.Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept)Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept)Es ist darzustellen, wie die Qualität der Abläufe kontinuierlich überwacht wird, um potenzielle Schwächen oder Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben (z.B. durch regelmäßige Audits/Stichprobenkontrollen). Das Konzept muss erkennen lassen, wie die Zuverlässigkeit und Effizienz des gesamten Prozesses sichergestellt werden soll. Insbesondere das Korrekturverhalten bei Mängeln ist zu erläutern. Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnah zu beantworten. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept)Es ist darzustellen, ob und in welcher Form Laufzeitmessungen in Anlehnung an die Normen DIN EN 14534 (Laufzeitmessungen End-to-end für Massensendungen) und DIN EN 13850 (Laufzeitmessung End-to-end für Vorrangsendungen und Sendungen erster Klasse) zur Überprüfung der Postlaufzeiten durchgeführt werden. Dabei sind auch die konkreten Intervalle bzw. Zeitpunkte der geplanten Messungen innerhalb des Vertragszeitraums zu benennen. Bewertungsrelevant sind insbesondere die Art der Messungen (intern oder extern), die Anzahl der Testsendungen pro Messung, die Häufigkeit der Messungen sowie die konkrete zeitliche Planung (Intervalle und Messzeitpunkte im Vertragszeitraum). Ebenfalls berücksichtigt wird die Ausgestaltung der Auswertung einschließlich der Ableitung und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen zwischen den gemessenen Laufzeiten und den vertraglich geschuldeten Laufzeiten. Externe Laufzeitmessungen werden aufgrund ihrer höheren Objektivität und Nachprüfbarkeit gegenüber internen Messungen besser bewertet. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept)Es ist darzustellen, wie sichergestellt wird, dass das für die Auftragsausführung eingesetzte Personal über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt und diese durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Dabei ist insbesondere auf die Inhalte, die Häufigkeit und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen einzugehen. Von besonderem Interesse für die Auftragsausführung sind Schulungen zu Prozessoptimierung, Sicherheitsvorgaben, Kundenservice und den besonderen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an die Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Qualität
Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept)Es ist darzustellen, wie die Bearbeitung von Reklamationen organisatorisch ausgestaltet ist und innerhalb welcher Fristen eine Bearbeitung erfolgt. Dabei ist insbesondere die Organisation und der Ablauf der Reklamationsbearbeitung, die vorgesehenen Bearbeitungsfristen, die Transparenz gegenüber dem AG hinsichtlich Bearbeitungsstand und Ergebnis der Reklamation sowie die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege für die Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen bewertungsrelevant. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner sichergestellt wird und in welchem Umfang eine zeitnahe und nachvollziehbare Bearbeitung von Reklamationen gewährleistet wird. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.07.2028 für das … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.07.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.07.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 4 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1), spätestens jedoch zum 30.11.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die jeweilige Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.07.2030 interimsweise verlängert werden. Die Verlängerung nach diesem Absatz kann längstens für die Dauer eines weiteren Jahres erfolgen und endet spätestens zum 30.11.2031. Der in Absatz 2 genannte späteste Beendigungszeitpunkt 30.11.2030 bleibt hiervon unberührt, sofern kein Fall nach Satz 1 vorliegt. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Zustellleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Die Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
6.853.948 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 22.07.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 22.07.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen. (6) Die geforderten Konzepte sind mit der Anlage 7 (Konzept_Formblatt) einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Marketing Service Magdeburg KG, Magdeburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d138c05-3824-4d17-ba95-6b77ea13fe59.