Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau.
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 537 E -ZBS- B 78/2025veröffentlicht 09.04.2026erstmals 09.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2031
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.09.2026 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Angebotspreis55 %
- Reinigungsstunden15 %
- Objektleiterstunden5 %
- Konzept Kontrollmaßnahmen Objektleiter10 %
- Konzept Berichterstattung Objektleiter2 %
- Personalausfallkonzept10 %
- Konzept Mitarbeitermotivation3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 6 Monatenan Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2031
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Dessau Roßlau:
- Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, mit Landgericht Dessau-Roßlau Arbeitsgericht Dessau-Roßlau Sozialgericht Dessau-Roßlau Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Zentrales Vollstreckungsgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau, - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau.
Reinigungsflächen:
Los 1: Gebäudeinnenreinigung
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²).
Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen:
- Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen
Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung)
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²).
Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung sowie Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau Los 1: Gebäudeinnenreinigung - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²). Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen der Leistungsbeschreiung (Anlage 1 - Los 1) zu entnehmen. | 5 Jahre | – |
| 2 | Vergabe von Fenster- und Glasreinigungsleistungen in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung) - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²). Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt. | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".
- Qualität
- ReinigungsstundenDieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
- Qualität
- ObjektleiterstundenDie Objektleiterstunden setzen sich aus der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen unproduktiven Anwesenheitsstunden pro Monat laut der Anlage 6 (Konzepte) zusammen. Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".
- Qualität
- Konzept Kontrollmaßnahmen ObjektleiterZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Kontrollhäufigkeit - Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang) - Mängelerfassung Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterie …
- Qualität
- Konzept Berichterstattung ObjektleiterZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Pro …
- Qualität
- PersonalausfallkonzeptZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Ablaufstruktur - Informationskette - Reaktionszeiten - Kompensationsstrategien" Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswir …
- Qualität
- Konzept MitarbeitermotivationZur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unt …
- Beschreibung
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Angebotspreis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Zie … ganz lesenkürzer
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Angebotspreis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.
Eignung10 von 10 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenz … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2031
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anp … ganz lesenkürzer
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen. Die Unterhaltsreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 1.733 m² wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil. Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche: a) Nordflügel ca. 629,9 m² Grundfläche b) Südflügel ca. 808,62 m² Grundfläche c) Ostflügel ca. 294,7 m² Grundfläche. Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen. Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 230 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 70 m²/h - Raumgruppe D: 130 m²/h - Raumgruppe E: 190 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 350 m²/h - Raumgruppe H: 300 m²/h - Raumgruppe I : 170 m²/h - Raumgruppe J: 200 m²/h - Raumgruppe K: 300 m²/h - Raumgruppe L: 380 m²/h - Raumgruppe M: 150 m²/h - Raumgruppe N: 120 m²/h - Raumgruppe O: 20 m²/h - Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 40 m²/h - Fensterart B: 40 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 20 m²/h - Fensterart E: 15 m²/h - Fensterart F: 15 m²/h - Fensterart G: 20 m²/h - Fensterart H: 15 m²/h - Fensterart I: 40 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 10 m²/h - Fensterart L: 20 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 10 m²/h - Fensterart P: 10 m²/h - Fensterart Q: 10 m²/h - Fensterart R: 15 m²/h - Fensterart S: 10 m²/h - Fensterart T: 20 m²/h - Fensterart U: 10 m²/h - Fensterart V: 15 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 21.04.2026 bis 06.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besic …
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDie Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
- Beschreibung
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur … ganz lesenkürzer
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.
Eignung10 von 10 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenz … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Fenster- und Glasreinigungsleistungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2031
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anp … ganz lesenkürzer
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen. Die Glas- und Fensterreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 640,53 m² (einseitiges Aufmaß) wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil. Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche: a) Nordflügel ca. 245,64 m² Grundfläche b) Südflügel ca. 275,79 m² Grundfläche c) Ostflügel ca. 119,10 m² Grundfläche. Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen. Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 230 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 70 m²/h - Raumgruppe D: 130 m²/h - Raumgruppe E: 190 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 350 m²/h - Raumgruppe H: 300 m²/h - Raumgruppe I : 170 m²/h - Raumgruppe J: 200 m²/h - Raumgruppe K: 300 m²/h - Raumgruppe L: 380 m²/h - Raumgruppe M: 150 m²/h - Raumgruppe N: 120 m²/h - Raumgruppe O: 20 m²/h - Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 40 m²/h - Fensterart B: 40 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 20 m²/h - Fensterart E: 15 m²/h - Fensterart F: 15 m²/h - Fensterart G: 20 m²/h - Fensterart H: 15 m²/h - Fensterart I: 40 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 10 m²/h - Fensterart L: 20 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 10 m²/h - Fensterart P: 10 m²/h - Fensterart Q: 10 m²/h - Fensterart R: 15 m²/h - Fensterart S: 10 m²/h - Fensterart T: 20 m²/h - Fensterart U: 10 m²/h - Fensterart V: 15 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 21.04.2026 bis 06.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besic …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Amtsgericht Halberstadt, Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) und den Sozialen Dienst der Justiz Halberstadt.06.10.2026
- Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt02.10.2026
- Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts für das Jahr 2026/202726.08.2026
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen26.08.2026
Mehr von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.05.2026
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 21.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.05.2026 auf 21.05.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung RathäuserStadt Bernburg (Saale)Frist 19.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbHFrist 23.11.2026
- Gebäudereinigung für die Stadt WeißenfelsStadt WeißenfelsFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 224cc9a5-df64-4e60-93e8-4369a7e8412e.