Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen (Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm) für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen.
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 142 E2 -ZBS- B 10/2024veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.11.2024 – 31.10.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Logistikkonzept - Schutz der Sendungen5 %
- Logistikkonzept - Anzahl der Schnittstellen (Subunternehmer)7,5 %
- Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen5 %
- Logistikkonzept - Schlüsselhäuser/Postfachadressen2,5 %
- Qualitätssicherungskonzept - Übrwachung der Qualität durch den Auftragnehmer7,5 %
- Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessungen7,5 %
- Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter5 %
- Postlaufzeiten10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2028
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und • Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den in den Vergabeunterlagen näher geregelten Bestimmungen. Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung.
Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung sämtlicher Briefsendungen der Gerichte und Justizbehörden in den Leitregionen 29 und 39. Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und • Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den im Folgenden näher geregelten Bestimmungen. Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung. | 4 Jahre | – |
| 2 | Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung sämtlicher Briefsendungen der Gerichte und Justizbehörden in den Leitregionen 06 und 38. Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und • Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den im Folgenden näher geregelten Bestimmungen. Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung. | 4 Jahre | – |
| 3 | Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung sämtlicher Briefsendungen, die von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gefertigt werden. Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen, die von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gefertigt werden gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG und • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung. Der Postanfall des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen in Staßfurt wird im Wesentlichen von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz gedruckt und kuvertiert. Einzelne Schriftstücke werden jedoch auch in Staßfurt direkt ausgedruckt und kuvertiert. Die Bediensteten des Gemeinsamen Mahngerichts können jedoch auch insofern Einfluss auf die weitere Bearbeitung der Schriftstücke nehmen, als sich diese systemseitig vorbehalten können, dass einige Dokumente zwar in Altenholz gedruckt, allerdings (z. B. zur Überprüfung des Drucks, zur Siegelung und Verbindung mehrseitiger Mahnbescheide, etc.) unkuvertiert an den Standort Staßfurt verbracht werden sollen. Diese Dokumente werden sortiert und in eigenen Transportkisten (Vgl. Abb. 1 und 2) zur Abholung bereitgestellt. Regelmäßig handelt es sich um eine Kiste pro Tag. In seltenen Fällen (etwa einmal im Monat) kann es sich um etwa 2-8 Kisten handeln. Diese Kisten sind vom AN nach Staßfurt an das Gemeinsame Mahngericht zu befördern. Die leeren Kisten sind wieder am Standort Altenholz abzuliefern. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag9 von 9 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 500Dieses Kriterium wird mit maximal 500 Punkten bewertet. Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit der kalkulatorischen Sendungsmenge. Ein angebotener Skonto wird nur insofern vom Wertungspreis in Abzug gebracht, als die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
- Qualität
- Logistikkonzept - Schutz der SendungenGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (1) Schutz der Sendungen Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Sendungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
- Qualität
- Logistikkonzept - Anzahl der Schnittstellen (Subunternehmer)Gewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (2) Subunternehmer Hauptzustellgebiet Es ist darzulegen, ob der Bieter die Beförderung und/oder Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es sind maximal 75 Punkte zu erreichen. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 75 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt ein weiteres (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter 50 Punkte. Sollen mehr als ein weiteres Fremunternehmen für die Ausführung der Leistung eingesetzt werden, erhält der Bieter 0 Punkte.
- Qualität
- Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, VersandspitzenGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (3) Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die garantierten bzw. Mindestpostlaufzeiten der PUDLV auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
- Qualität
- Logistikkonzept - Schlüsselhäuser/PostfachadressenGewichtung (Punkte, genau) 25Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (4) Schlüsselhäuser/Postfachadressen Es ist darzustellen, wie die Zustellung an Postfachadressen sichergestellt wird und auf welche Weise die Zusteller Zugang zu Häusern mit innenliegenden Hausbriefkästen erhalten. Es können maximal 25 Punkte erreicht werden. Bewertung: 21-25 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 15-20 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 9-14 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 3-8 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-2 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
- Qualität
- Qualitätssicherungskonzept - Übrwachung der Qualität durch den AuftragnehmerGewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (1) Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle überwachen und absichern wird. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: 61-75 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 45-60 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 29-44 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 13-28 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-12 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
- Qualität
- Qualitätssicherungskonzept - Externe LaufzeitmessungenGewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (2) Externe Laufzeitmessungen Es ist darzulegen, ob und bejahendenfalls in welchem Turnus während der Vertragslaufzeit zur Qualitätssicherung externe Laufzeitmessungen von neutralen Qualitätsmessdiensten durchgeführt werden. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: Gibt der Bieter in seinem Konzept verbindlich an, dass er mindestens drei Laufzeitmessungen von externen, neutralen Qualitätsmessdiensten während der Vertragslaufzeit durchführt, erhält er die Höchstpunktzahl von 75 Punkten. Die durchzuführenden Laufzeitmessungen haben die Sendungsströme des Auftraggebers zu berücksichtigen. Für zwei durchzuführende Laufzeitmessungen erhält der Bieter 50 Punkte. Für eine durchzuführende Laufzeitmessung erhält der Bieter 25 Punkte. Gibt der Bieter an, dass er keine externen Laufzeitmessungen während der Vertragslaufzeit durchführen möchte, erhält der Bieter 0 Punkte.
- Qualität
- Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden MitarbeiterGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (3) Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
- Qualität
- PostlaufzeitenGewichtung (Punkte, genau) 100Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Postlaufzeiten Es ist darzulegen, welche E+1-Quote für die Auftragsausführung garantiert und mit welchen Maßnahmen die angestrebte Zustellung am Tag nach der Abholung beim Auftraggeber erreicht wird. Für den Teil der Leistungserbringung, der durch die Deutsche Post AG erbracht wird, sind die von dieser veröffentlichten aktuellen Laufzeitquoten anzusetzen. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept zu einer E+1-Quote von ≥ 86% verpflichtet, erhält dieser die volle Punktzahl von 100 Punkten. Für geringere Quoten erhält der Bieter weniger Punkte: E+ 1 ≥ 84 % = 75 Punkte E+ 1 ≥ 82 % = 50 Punkte E+ 1 ≥ 80 % = 25 Punkte E+ 1 = 80 % = 0 Punkte.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversi … ganz lesenkürzer
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Lizenz gemäß § 5 PostG - Eigenerklärung darüber, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet wurde - ggf. Entgeltgenehmigung gem. § 19 PostG (soweit erforderlich) - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)- Kriterium
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaf … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist- Kriterium
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten dr … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe --> der Leistungsart, --> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.Nr.), --> der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragneher oder Teil einer Bietergemeinschaft), --> des Ausführungsortes, --> der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen --> der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, --> des Auftragswertes und --> des Leistungszeitraums. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Aufträge über vergleichbare Leistungen müssen über mindestens ein Jahr für den jeweiligen Auftraggeber erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2027 mit einer auftraggeberseitigen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, bis längstens zum 31.10.2028 geschlossen. Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Br … ganz lesenkürzer
Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2027 mit einer auftraggeberseitigen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, bis längstens zum 31.10.2028 geschlossen. Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.07.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 1, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind ausschließlich die Summen aller Sendungsarten und Justizdienststellen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Höchstabnahmemenge beträgt somit: 4.473.132 Briefsendungen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn diese Menge erreicht ist.
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 24.06.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 24.06.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. (6) Der Auftrag fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Der AN verpflichtet sich, für die Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach § 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Dementsprechend muss es sich bei mindestens 38,5% der eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge um saubere leichte Nutzfahrzeuge i. S. d. SaubFahrzeugBeschG handeln, mithin einen CO² Ausstoß unter 50g/km und 80% Luftschadstoffe (Protzentsatz der Emissionsgrenzwerte nach RDE) aufweisen. Sofern schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt werden sollen, müssen davon bei LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 mindestens 10% (ab 01.01.2026 mind. 15%) alternative Kraftstoffe nutzen (vgl. Art. 2 AFID), bei Bussen der Fahrzeugklasse M3 45% (ab 01.01.2026 mind. 65%). Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Hierzu hat der Bieter die "Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG" (Anlage 9) ausgefüllt einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt02.10.2026
- Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts für das Jahr 2026/202726.08.2026
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen26.08.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 562c2290-182a-4398-81da-8dbc83d74804.