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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Paketpostbeförderung für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt.

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 142 E -ZBS- R 09/2025veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 250 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2026 – 30.06.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebots(-netto-)preis50 %
  • Logistikkonzept - Schutz der Sendungen8 %
  • Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet6 %
  • Logistikkonzept - Lückenlose Sendungsverfolgung6 %
  • Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen5 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer10 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter6,5 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Beschwerde- und Reklamationsmanagement8,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erbringung von Paketdienstleistungen für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt (Los 1 - Leitregionen 29 und 39)

Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Das Los 1 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 29 und 39.

1 Jahr–
2
Erbringung von Paketdienstleistungen für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt (Los 2 - Leitregionen 06 und 38)

Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Das Los 2 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 06 und 38.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag8 von 8 angegeben

Preis
Angebots(-netto-)preisGewichtung (Punkte, genau) 500Der Wertungs-(netto-)preis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise (netto) mit der kalkulatorischen Sendungsmenge p.A.. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Qualität
Logistikkonzept - Schutz der SendungenGewichtung (Punkte, genau) 80Logistikkonzept - Schutz der Sendungen Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Paketsendungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es können maximal 80 Punkte erreicht werden. Bewertung: 80 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 64 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 48 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 24 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Logistikkonzept - Subunternehmer HauptzustellgebietGewichtung (Punkte, genau) 60Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet Es ist darzulegen, ob der Bieter die Beförderung und/oder Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 60 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen nach der in der Tabelle in den Vorbemerkungen (Ziff. 7) angegebenen Staffelung (Anzahl 0=60 Punkte, Anzahl 1=40 Punkte, Anzahl 2=20 Punkte, Anzahl >2=0 Punkte).
Qualität
Logistikkonzept - Lückenlose SendungsverfolgungGewichtung (Punkte, genau) 60Logistikkonzept - Lückenlose Sendungsverfolgung Es ist darzulegen, wie eine lückenlose Sendungsverfolgung – insbesondere bei Einsatz von Subunternehmern – sichergestellt wird. Jede Sendung muss mit einer eindeutigen Tracking-ID versehen werden, die eine vollständige Nachverfolgbarkeit durch alle Phasen des Transportprozesses – von der Abholung bis zur Zustellung – ermöglicht. Darzustellen ist außerdem, wie regelmäßig und aktuell die Statusinformationen der Sendungen aktualisiert werden. Dabei ist besonders auf die Häufigkeit der Updates einzugehen. Die Sendungsverfolgung muss auch bei der Bearbeitung durch Subunternehmer lückenlos gewährleistet sein. Es soll konkret beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass die Sendungsverfolgung durchgängig und ohne Unterbrechung erfolgen kann, insbesondere bei der Einbindung von Subunternehmern. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden. Bewertung: 60 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 48 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 36 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, VersandspitzenGewichtung (Punkte, genau) 50Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die Mindestpostlaufzeiten des § 18 PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 30 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 15 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den AuftragnehmerGewichtung (Punkte, genau) 100Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle kontinuierlich überwachen und absichern wird. Darzustellen ist, wie potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und behoben, sowie Prozesszuverlässigkeit und Effizienz sichergestellt werden. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Pünktlichkeit, Zustellgeschwindigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachhaltig zu gewährleisten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Bewertung: 100 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 80 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 60 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 30 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden MitarbeiterGewichtung (Punkte, genau) 65Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 65 Punkte erreicht werden. Bewertung: 65 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 52 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 39 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 20 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Beschwerde- und ReklamationsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 85Qualitätssicherungskonzept - Beschwerde- und Reklamationsmanagement Der Bieter hat darzulegen, mit welchen organisatorischen und prozessualen Maßnahmen ein effektives Reklamations- und Beschwerdemanagement sichergestellt wird. Die Darstellung soll sowohl den Umgang mit Anfragen und Beschwerden von Empfängern als auch mit internen Reklamationen umfassen. Erwartet wird ein Verfahren, das eine zeitnahe Bearbeitung sowie eine systematische Analyse der Ursachen ermöglicht. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen aus erkannten Problemen zu lernen, wiederkehrende Fehler zu vermeiden und die Dienstleistungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Es können maximal 85 Punkte erreicht werden. Bewertung: 85 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 68 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 51 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 26 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Im Anschluss bestehen mehrmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit jeweils eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt … ganz lesenDie Rahmenverträge werden für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Im Anschluss bestehen mehrmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit jeweils eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.03.2027 für das Optionsjahr 2027/2028, b) bis zum 31.03.2028 für das Optionsjahr 2028/2029, c) bis zum 31.03.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch zum 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 20.02.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisc … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 20.02.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Die Bieter haben ferner die Erklärungzur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Marketing Service Magdeburg KG, Magdeburg–
2Marketing Service Magdeburg KG, Magdeburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18fce01b-9701-4b19-94ce-5cecbe0e5bf9.