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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe von Postdienstleistungen (Standardpost)

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation" · Ingelheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 04/2026veröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 120 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mainz-Bingen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.10.2026 – …bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 154 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 37 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beabsichtigt, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ gem. § 3 Nr. 15 PostG zu vergeben. Grundlage sind die Verfahrensbestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), die Ausführungsbestimmungen der VOL/B und die beiliegenden Vergabeunterlagen.

Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1: Beförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55) - Los 2: Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Regional - (Postleitregion 55)

Beförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55)

––
2
Überregional - (außerhalb Postleitregion 55)

Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung dass eine Berechtigung zur Leistungserbringung vorliegt. Eine solche Berechtigung ergibt sich aus: - Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 Abs PostG oder - Berechtigung zur Fortsetzung der Tätigkeit bis zum 18.08.2026 aufgrund vorheriger Eintragung bis … ganz lesenEigenerklärung dass eine Berechtigung zur Leistungserbringung vorliegt. Eine solche Berechtigung ergibt sich aus: - Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 Abs PostG oder - Berechtigung zur Fortsetzung der Tätigkeit bis zum 18.08.2026 aufgrund vorheriger Eintragung bis zum 18.07.2024 nach § 36 des Postgesetzes vom 22.12.1997. i.V.m. §112 Abs. 1 PostG oder - Vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen bis zum 18.08.2026 nach digitaler Antragsstellung vor endgültiger Entscheidung über den Antrag gem. Verfügung Nr. 87/2024 der Bundesnetzagentur Amtsblatt 18/2024 vom 18.09.2024) Die Bieter haben mit ihrem Angebot anzugeben, aufgrund welcher der vorgenannten Alternativen sie zur Leistungserbringung berechtigt sind. Sofern der Bieter noch nicht im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 Abs.1 PostG eingetragen ist, hat er mit dem Angebot die Gründe hierfür anzugeben und nachzuweisen, dass ein Antrag auf Aufnahme gestellt wurde.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine den folgenden Anforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Falle der Beauftragung bestehen wird. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personensc … ganz lesenEigenerklärung, dass eine den folgenden Anforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Falle der Beauftragung bestehen wird. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Ferner muss die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied abzugeben oder im Rahmen einer Projektversicherung durch ein Bietergemeinschaftsmitglied.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter über mindestens 2 wertbare Referenzprojekte verfügt. Damit eine Unternehmensreferenz wertbar ist, muss diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Formale Anforderungen: - Angabe des … ganz lesenEigenerklärung über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter über mindestens 2 wertbare Referenzprojekte verfügt. Damit eine Unternehmensreferenz wertbar ist, muss diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Formale Anforderungen: - Angabe des Referenzgebers - Angabe des Auftragswerts (in Euro) - Angabe des Leistungsinhalts (Sendungsmenge Briefsendungen) - Angabe des Erbringungszeitraums (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Inhaltliche Anforderungen: -Beförderung von mindestens 200.000 Briefen pro 12-Monate-Zeitraum - Die Referenz muss innerhalb der der letzten drei Jahre erbracht worden sein. - Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. - Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter muss über eine technische Ausrüstung verfügen, die die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen in Art und Um-fang des Auftrags gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Logistik- und Sortierinfrastruktur, eine ausreichende Fahrzeug- und Zu … ganz lesenDer Bieter muss über eine technische Ausrüstung verfügen, die die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen in Art und Um-fang des Auftrags gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Logistik- und Sortierinfrastruktur, eine ausreichende Fahrzeug- und Zustellmittelflotte sowie geeignete IT- und Track und Trace Systeme. Als Nachweis sind eine Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie eine Aufstellung der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Geräte vorzulegen (z.B. Sortierstandorte, Zustellbasen, Fahrzeuge, Scanner, IT - Systeme). Die Ausrüstung muss dem Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, wonach eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 besteht. Alternativ wird eine gleichwertige Zertifizierung einer akkreditierten Stelle aus anderen Staaten anerkannt. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht innerhalb eine … ganz lesenEigenerklärung, wonach eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 besteht. Alternativ wird eine gleichwertige Zertifizierung einer akkreditierten Stelle aus anderen Staaten anerkannt. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen, ist stattdessen ein Nachweis über das Bestehen eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems ausreichend. In diesem Fall hat der Bieter mit seinem Angebot die Gründe darzulegen, aus denen er die Zertifizierung nicht rechtzeitig einholen konnte, sowie darzustellen, warum er diese Gründe nicht zu vertreten hat. Die Gleichwertigkeit eines solchen vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems ist durch Eigenerklärung zu belegen. Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit, muss die beigefügte Erklärung mindestens die folgenden Aspekte des Systems nachvollziehbar erläutern: - Anwendungsbereich und verwendete Begrifflichkeiten - Kontext der Organisation - Führung - Planung - Unterstützung - Betrieb - Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung, Analyse, interne Audits, Managementbewertung) - Verbesserung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als … ganz lesenSofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: -Erklärung zum Nachunternehmereinsatz Ziffer 3 in der Anlage 7.2– VgV – ANG – Erklärung zur Teilnahmeform Die Bieter haben mit Angebotsabgabe oder spätestens auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die folgenden Eignungsnachweise einzureichen: -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, -Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. -Angaben zur Berechtigung der Leistungserbringung vorliegt. Die Anforderung hinsichtlich der Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen (vgl. insoweit Anforderungen an den Bieter sowie § 4 PostG) gilt für Nachunternehmer entsprechend. - Angaben zu technischer Ausrüstung die die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen in Art und Umfang des Auftrags gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Logistik - und Sortierinfrastruktur, eine ausreichende Fahrzeug- und Zustellmittelflotte sowie geeignete IT- und Track und Trace ‑ Systeme. -Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen. -Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus Den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bezüglich der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nur für den Leistungsbereich, in dem diese eingesetzt werden. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bedient sich der AN bei der Erfüllung der Teilleistung Postdienstleistung als Universaldienstleistung (§ 16 PostG) nach dem PostG (Abholen, Sortieren, Weiterleiten und Zustellen von Postsendungen an Empfangende) eines Universaldienstes (§ 15 PostG), so kommt zwischen dem AN und dem Universaldienstanbieter kein unmittelbares Rechtsverhältnis zustande. Für die Leistungsbeziehung können hierbei vorrangig die AG des Universaldienstes gelten. Hiernach ist der Universaldienst auch nicht als Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne anzusehen. Eine entsprechende Angabe bzw. auch eine Überprüfung durch den AG erfolgt nicht. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung (siehe oben) in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedi …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten, beginnend am 01.10.2026 (bis 30.09.2027). Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende, d.h. zum 30.06. eines Jahres, vom AG gekündigt wird. Der Vertr … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten, beginnend am 01.10.2026 (bis 30.09.2027). Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende, d.h. zum 30.06. eines Jahres, vom AG gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten, mithin am 30.09.2030. Die Regelungen über den Maximalabruf bleiben davon unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
10.07.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Berechtigung zur Leistungserbringung gem. § 4 Abs. 1 PostG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 5516 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. ein … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94a2261e-870c-44ab-9c47-966c38030e18.