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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Hybridpostdienstleistungen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation" · Ingelheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 03/2026veröffentlicht 27.09.2026erstmals 19.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 213 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mainz-Bingen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
641 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.10.2026 – 30.09.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 154 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 49 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 41 Tagen
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 37 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber (AG) beabsichtigte die Vergabe seiner Hybridpost.

Gegenstand der vergebenen Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf.

Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.

Beschreibung des Loses

Der AG beabsichtigte die Vergabe seiner Hybridpost.

Gegenstand der vergebenen Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf.

Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Das Angebot des Bieters war gemäß dem Preisblatt aufzugliedern. In diesem wurde die jeweiligen Mengenangaben zur Kalkulation des Angebotspreises ausgewiesen. Für die Bewertung des Angebotspreises wurde der Nettoangebotspreis für 4 Jahre (Gesamtpreis) aus dem Preisblatt zugrunde gelegt. Zu den bewerteten Preis-/Kostenparameter zählen – differenziert: - Kosten für die Implementierung und die Bereitstellung der elektronischen Lösung (Abholung der Sendungen digital beim AG) - Kosten für Schulungen - Druckkosten inkl. Kosten für Material (bspw. Papier) - Kosten für die weitere Herstellung der Briefsendungen (insb. Kuvertierung) - Kosten für die Überführung der Sendungen aus dem Druckzentrum zum Zustelldienst - Portokosten (Ausnahme ePZA, da hier ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post AG besteht) Sämtliche Kostenparameter waren im Preisblatt an den entsprechenden Eintragungsmöglichkeiten zu tätigen. Ergänzende Information zur Kalkulation: Bei der Kalkulation der digitalen Teilleistung (elektronischer Empfang) konnte – unverbindlich – von ca. 850 Arbeitsplätzen ausgegangen werden, von denen sodann ein digitaler Versand ermöglicht werden muss. Derzeit bestehen zwei Kostenstellen – dies kann sich aber während der Leistungsausführung ändern. Sämtliche Angaben im Preisblatt, die Mengen betreffen stellen ein Schätzwert dar - gleiches gilt für die vorherigen Informationen hier. Auf den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird verwiesen.
Qualität
Für die Bewertung der Qualität werden nachfolgende Unterkriterien gebildet: 1. Digitales Empfangs- und Verarbeitungskonzept (Gewichtung 25, davon): 1.1 Systemstabilität (Gewichtung 12,5), 1.2 Digitaler Druck (Gewichtung: 12,5); 2. Qualitativer Druck sowie Ausgabe (vor Postzustellung) (Gewichtung 15); 3. Support-System „digitaler Empfang“ (Gewichtung 15); 4. Schulungskonzept (Gewichtung: 15); 5. Reklamationsmanagement (Gewichtung: 10); 6. Nachhaltigkeit (Gewichtung 20); 7. Zusätzliche Softwarefeatures (technische Parameter) (Gewichtung 30, davon): 7.1 Konfiguration von zeitversetztem Versand (Gewichtung 3), 7.2 Konfiguration von individuellen Trennmarken für Serienbriefe je Sammelkorb (Gewichtung 6), 7.3 Versand aller Sammelbriefe, trotz Nichtverarbeitung eines einzelnen Briefes wegen Fehlern in der Adress-Syntax (Gewichtung 3), 7.4 Fehlerhafte Briefe bleiben zur Korrektur bzw. anderweitigen Verarbeitung durch den AG erhalten (Gewichtung 6), 7.5 Automatische Sendungszusammenstellung in einem Briefumschlag bei Sendungen an dieselbe Empfängeradresse (Gewichtung 3), 7.6 Konfiguration von automatischen PDF-Anhängen bei Briefen in einem Sammelkorb (Gewichtung 3), 7.7 Versendung von Einschreiben (Gewichtung 3), 7.8 Verarbeitung von Word-Dokumenten im DOCX-Format (Gewichtung 3). Die Unterkriterien wurden anhand der nachfolgenden Erfüllungsgrade bewertet und mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert: Erfüllungsgrad 0: nicht vorhanden/ keine Vorlage (bei Unterkriterium 7) (keine verwertbaren Angaben/ keine Angaben (Unterkriterien 1-6); Erfüllungsgrad 1: ausreichend (wenig detaillierte Angaben, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Auftragsbezug, lückenhafte Darstellung geforderter Inhalte); Erfüllungsgrad 2: Gut (detaillierte Aussage und nur in Teilbereichen pauschal, plausible Aussagen, vollständige Darstellung geforderter Inhalte); Erfüllungsgrad 3: Ausgezeichnet (sehr detaillierte auftragsspezifische Aussagen/Darstellungen; die angegebenen Vorgehensweisen orientieren sich an den Problem- und Aufgabenstellungen, vollständige Darstellung geforderter Inhalte).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: (1) Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten, beginnend am 01.10.2026 (bis 30.09.2027). Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende, d.h. zum 30.06. eines Jahres, vom AG gekündigt wird Der Vertr … ganz lesenbis zu 3-mal: (1) Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 12 Monaten, beginnend am 01.10.2026 (bis 30.09.2027). Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende, d.h. zum 30.06. eines Jahres, vom AG gekündigt wird Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten, mithin am 30.09.2030. Die Regelungen über den Maximalabruf bleiben davon unberührt. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Anlage 12-VgV-ANG ausgewiesenen Maximalmenge: Briefsendungen (Standardbrief): 125.000 Briefsendungen (Kompaktbrief): 7.500 Briefsendungen (Großbrief): 7.000 Briefsendungen (Maxibrief): 150 Einschreiben: 20.000 ePZA: 120.000
Optionen
Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 5516 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bgeei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MDS GmbH, Hannover4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 07.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eefaa292-f200-4b3d-a6ae-ddb924e71e25.