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Vergabe von Planungsleistungen - Bäche am Bad

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_MV14_V001 Los 1 Objektplanung Freianlagenveröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 653 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle. Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden Hallenbad und Freibad durch die Stadt Altena leergeräumt, zerstörte Einrichtungsgegenstände und die Haushaltstechnikanlagen ausgeräumt, die Oberflächen gesäubert bzw. stellenweise abgetragen. Dadurch wurde zunächst ein Schadensbild konserviert, das jedoch weitere Demontagen beschädigter Bausubstanz und entsprechende Ersatzmaßnahmen erfordert. Ziel der hier angefragten Planung der Bäche im Umfeld des Schwimmbades in Altena-Dahle. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, sowie eine SiGeKo. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben. Eine detaillierte Übersicht zu den im EU-Verfahren ausgeschriebenen Leistungen findet sich in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Verträgen. Die Leistung wird in folgende Fachlose aufgeteilt: • Los 1: Freianlagen • Los 2: Ingenieurbauwerke • Los 3: Verkehrsanlagen • Los 4: Tragwerksplanung • Los 5: SiGeKo • Los 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Objektplanung Freianlagen

Objektplanung Freianlagen Anrechenbare Kosten: 772.222 EUR Optional: Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Entsorgungsplanung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (3 Jahre); Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

––
2
Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke

Objektplanung Ingenieurbauwerke Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-01 bis Bauwerk-03: 214.000 EUR - Bauwerk-04: 143.000 EUR - Bauwerk-05 und Bauwerk-06: 128.000 EUR - Bauwerk-07: 90.000 EUR - Bauwerk-08 und Bauwerk-09: 146.000 EUR - Bauwerk-10: 494.000 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 296.000 EUR - Bauwerk-12: 100.000 EUR - Bauwerk-13: 130.000 EUR - Bauwerk-14: 405.600 EUR Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Erstellen von Bauwerksbüchern; Erstellen von Bestandsplänen; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

––
3
Los 3 Objektplanung Verkehrsanlagen

Objektplanung Verkehrsanlagen Anrechenbare Kosten: 421.900 EUR Optional: Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

––
4
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung

Fachplanung Tragwerksplanung Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-03: 70.200 EUR - Bauwerk-04: 128.700 EUR - Bauwerk-06: 70.200 EUR - Bauwerk-07: 81.000 EUR - Bauwerk-10: 444.600 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 266.400 EUR - Bauwerk-12: 90.000 EUR - Bauwerk-13: 117.000 EUR - Bauwerk-14: 365.040 EUR

––
5
Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Anrechenbare Kosten: 40.000 EUR Optional: Regelleistungen im Bedarfsfall während der Planung der Ausführung; Regelleistungen im Bedarfsfall während der Ausführung des Bauvorhabens

––
6
Los 6 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan

Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan Fläche: 50 ha Optional: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP-Vorprüfung, Screening); Artenschutzprüfung der Stufe 1

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
siehe Vergabeunterlagen
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abg … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Ve … ganz lesenErforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Alternativ ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft möglich. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 245.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 245.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Ein jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 245.000 € entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Ab einem jährlichen Gesamtumsatz (netto) von 570.000 € wird der maximale Erfüllungsgrad 3 erreicht. Ein höherer Erfüllungsgrad wird auch bei höheren Umsatzzahlen als 570.000 € nicht vergeben. Weist der Bewerber einen jährlichen Gesamtumsatz zwischen den vorbenannten Werten (also Umsätze > 245.000 € und < 570.000 €) nach, erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrads anhand einer linearen Interpolationsformel. Der je Jahr erreichte Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.(Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Kriterium
Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es ist mindestens eine technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Der Auftraggebe … ganz lesenDer Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es ist mindestens eine technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen technischen Fachkräfte. Die Anzahl von einer technischen Fachkraft entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Beim Vorliegen von zwei technischen Fachkräften erfolgt eine Einstufung in den Erfüllungsgrad 2. Ab einer Anzahl von drei technischen Fachkräften wird der maximale Erfüllungsgrad 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als drei technischen Fachkräften nicht vergeben. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, quantitativ bewertet. Es gilt folgende Mindestanforderung: • mind. eine Referenz betreffend Freianlagen mit mindestens erbrachten wesentlichen Gru … ganz lesenBei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, quantitativ bewertet. Es gilt folgende Mindestanforderung: • mind. eine Referenz betreffend Freianlagen mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleistungen der LPH 3-8 und Schwierigkeit der Planung mind. HZ II (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Ufergestaltung am Fließgewässer (Mindestanforderung an die Eignung). Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, um wertbar zu sein. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 der beauftragten Planungsleistungen bzw. sonstige Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Die Referenzen werden quantitativ bewertet. Beim Nachweis von einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden 2 - 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlic … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: -Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: M … ganz lesenEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig) Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung … ganz lesen- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Ab … ganz lesenPräqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. | Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzg. Umsatz vor, dann bedarf es keiner Referenzen). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Lose 3, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
siehe Vergabeunterlagen
Qualität
siehe Vergabeunterlagen

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abg … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Ve … ganz lesenErforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Alternativ ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft möglich. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 80.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 80.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. (Mindestanforderung an die Eignung)
Kriterium
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, gewertet. Es gilt folgende Mindestanforderung: • mind. drei Referenzen betreffend Verkehrsanlagen mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleis … ganz lesenBei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, gewertet. Es gilt folgende Mindestanforderung: • mind. drei Referenzen betreffend Verkehrsanlagen mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleistungen LPH 3-8 und Schwierigkeit der Planung mind. HZ II (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Anlagen des Straßenverkehrs gemäß Ziff. 13.2 lit. a der Anlage 13 zur HOAI (Mindestanforderung an die Eignung) Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, um wertbar zu sein. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 der beauftragten Planungsleistungen bzw. sonstige Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlic … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: -Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: M … ganz lesenEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig) Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung … ganz lesen- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Ab … ganz lesenPräqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. | Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzg. Umsatz vor, dann bedarf es keiner Referenzen). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
siehe Vergabeunterlagen
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
In Bezug auf Los 5 hat der Bewerber durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass er die Anforderungen nach „RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellenVO)“ oder vergleichbar erfüllt. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im … ganz lesenIn Bezug auf Los 5 hat der Bewerber durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass er die Anforderungen nach „RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellenVO)“ oder vergleichbar erfüllt. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Ve … ganz lesenErforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Alternativ ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft möglich. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 80.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 80.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. (Mindestanforderung an die Eignung)
Kriterium
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, gewertet. Es gelten folgende Mindestanforderungen: • mind. drei Referenzen im Bereich Koordinierung während der Planung des Bauvorhabens nach AHO … ganz lesenBei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, gewertet. Es gelten folgende Mindestanforderungen: • mind. drei Referenzen im Bereich Koordinierung während der Planung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Mindestanforderung an die Eignung) • mind. drei Referenzen im Bereich Koordinierung während der Ausführung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Mindestanforderung an die Eignung) Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, um wertbar zu sein. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Beratungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlic … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: -Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: M … ganz lesenEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig) Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung … ganz lesen- Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Ab … ganz lesenPräqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. | Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzg. Umsatz vor, dann bedarf es keiner Referenzen). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 305a6f96-4cc4-4d99-85c6-fb66c9178f02.