Vergabe von Planungsleistungen - Bäche am Bad
Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HWSB21_AL_MV14_V001 Los 1 Objektplanung Freianlagenveröffentlicht 18.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 81 Monate
- 16.06.2025 – 13.03.2032
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 6: Los 6 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplanbereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
- Los 4: Los 4: Fachplanung Tragwerksplanungbereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
- Los 5: Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
- Los 1: Los 1 Objektplanung Freianlagenin 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerkein 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Ein weiteres Los zeigenWeniger zeigen
- Los 3: Los 3 Objektplanung Verkehrsanlagenin 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 81 Monate16.06.2025 – 13.03.2032
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altena58762, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
- Honorar40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 13.03.2032
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle. Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden Hallenbad und Freibad durch die Stadt Altena leergeräumt, zerstörte Einrichtungsgegenstände und die Haushaltstechnikanlagen ausgeräumt, die Oberflächen gesäubert bzw. stellenweise abgetragen. Dadurch wurde zunächst ein Schadensbild konserviert, das jedoch weitere Demontagen beschädigter Bausubstanz und entsprechende Ersatzmaßnahmen erfordert. Ziel der hier angefragten Planung der Bäche im Umfeld des Schwimmbades in Altena-Dahle. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, sowie eine SiGeKo. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben. Die Leistung wird in folgende Fachlose aufgeteilt: • Los 1: Freianlagen • Los 2: Ingenieurbauwerke • Los 3: Verkehrsanlagen • Los 4: Tragwerksplanung • Los 5: SiGeKo • Los 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71330000Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71322500Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71317200Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Objektplanung Freianlagen Objektplanung Freianlagen Anrechenbare Kosten: 772.222 EUR Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Entsorgungsplanung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (3 Jahre); Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | 81 Monate | – |
| 2 | Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Ingenieurbauwerke Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-01 bis Bauwerk-03: 214.000 EUR - Bauwerk-04: 143.000 EUR - Bauwerk-05 und Bauwerk-06: 128.000 EUR - Bauwerk-07: 90.000 EUR - Bauwerk-08 und Bauwerk-09: 146.000 EUR - Bauwerk-10: 494.000 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 296.000 EUR - Bauwerk-12: 100.000 EUR - Bauwerk-13: 130.000 EUR - Bauwerk-14: 405.600 EUR Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Erstellen von Bauwerksbüchern; Erstellen von Bestandsplänen; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | 81 Monate | – |
| 3 | Los 3 Objektplanung Verkehrsanlagen Objektplanung Verkehrsanlagen Anrechenbare Kosten: 421.900 EUR Optional: Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | 81 Monate | – |
| 4 | Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung Fachplanung Tragwerksplanung Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-03: 70.200 EUR - Bauwerk-04: 128.700 EUR - Bauwerk-06: 70.200 EUR - Bauwerk-07: 81.000 EUR - Bauwerk-10: 444.600 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 266.400 EUR - Bauwerk-12: 90.000 EUR - Bauwerk-13: 117.000 EUR - Bauwerk-14: 365.040 EUR | 64 Wochen | – |
| 5 | Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Anrechenbare Kosten: 40.000 EUR Optional: Regelleistungen im Bedarfsfall während der Planung der Ausführung; Regelleistungen im Bedarfsfall während der Ausführung des Bauvorhabens | 72 Wochen | – |
| 6 | Los 6 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan Fläche: 50 ha Optional: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP-Vorprüfung, Screening); Artenschutzprüfung der Stufe 1 | 40 Wochen | – |
Bedingungen6 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers: Anzahl Referenzen Freianlagenplanung mit mind. erbrachter LPH 3 - 8 und Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone II (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Ufergestaltung am Fließgewässer. Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- 13.03.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus … ganz lesenkürzer
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Entsorgungsplanung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (3 Jahre); Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.
- Qualität
- Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers: • Anzahl Referenzen Ingenieurbauwerke mit mind. erbrachter LPH 3 - 8 und Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone III (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Objekte der Gruppen 3 und 6 gemäß Ziff. 12.2 der Anlage 12 zur HOAI Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- 13.03.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Erstellen von Leitungsbestan … ganz lesenkürzer
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Erstellen von Leitungsbestandsplänen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Erstellen von Bauwerksbüchern; Erstellen von Bestandsplänen; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.
- Qualität
- Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers • Anzahl Referenzen betreffend Verkehrsanlagen mit mindestens erbrachten Leistungsphasen 3-8 und Schwierigkeit der Planung mind. Honorarzone III (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Anlagen des Straßenverkehrs gemäß Ziff. 13.2 lit. a der Anlage 13 zur HOAI Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 70
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- 13.03.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers • Anzahl Referenzen betreffend Tragwerksplanung in Bezug auf Ingenieurbauwerke mit mindestens erbrachter LPH 3-6 und Schwierigkeit der Planung mind. HZ III (jeweils nach HOAI). Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 6. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 64 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-6).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, aufgeteilt auf) • Anzahl Referenzen im Bereich Koordinierung während der Planung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Gewichtungsfaktor 35) • Anzahl Referenzen im Bereich Koordinierung während der Ausführung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Gewichtungsfaktor 35) Es findet je (Unter-)kriterium eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Die so jeweils pro (Unter-)kriterium und je Los ermittelten Erfüllungsgrade werden dann jeweils entsprechend den Matrizen mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Zuletzt werden alle Leistungspunkte je Unterkriterium addiert und so die Gesamtpunktzahl für die persönlichen Referenzen ermittelt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der erbrachten Leistung. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen.
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Fest beauftragt: Projektstufe 1 (Leistungen während der Planungsphase); Optional beauftragt: Projektstufe 2 (Leistungen während der Bauausführung). Optionale zusätzliche Leistungen: Regelleistungen im Bedarfsfall während der Planung der Ausführung; Regelleistungen im Bedarfsfall während der Ausführung des Bauvorhabens.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Los 6
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, bestehend aus:) • Anzahl Referenzen Landschaftspflegerischer Begleitplan mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 sowie Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone II (jeweils nach HOAI) (Gewichtungsfaktor 45). • Referenzen mit durchgeführter UVP-Vorprüfung (Gewichtungsfaktor 25) Es findet je (Unter-)kriterium eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Die so jeweils pro (Unter-)kriterium und je Los ermittelten Erfüllungsgrade werden dann jeweils entsprechend den Matrizen mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Zuletzt werden alle Leistungspunkte je Unterkriterium addiert und so die Gesamtpunktzahl für die persönlichen Referenzen ermittelt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 4. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen.
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 40 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Optionale Besondere Leistungen: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP-Vorprüfung, Screening); Artenschutzprüfung der Stufe 1.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | M&P Water GmbH, Köln | 1 |
| 2 | M&P Water GmbH, Köln | 2 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | M&P Water GmbH, Köln | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 6 | Planungsbüro Koenzen, Hilden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena
- Website
- altena.de
- Kontakt
- post@
altena.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung28.07.2026 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen24.08.2025
- HWSB21_AL_M183_V009-3 - Schwimmbad Dahle - EU-Verfahren Los 414.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25511391-fbf8-43ce-a7f7-e525d37b3974.