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Vergabe von Planungsleistungen - Bäche am Bad

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_MV14_V001 Los 1 Objektplanung Freianlagenveröffentlicht 18.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 653 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 6: Los 6 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplanbereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
  • Los 4: Los 4: Fachplanung Tragwerksplanungbereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
  • Los 5: Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
  • Los 1: Los 1 Objektplanung Freianlagenin 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerkein 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Ein weiteres Los zeigen
  • Los 3: Los 3 Objektplanung Verkehrsanlagenin 64 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
81 Monate16.06.2025 – 13.03.2032
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
  • Honorar40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.03.2032
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle. Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden Hallenbad und Freibad durch die Stadt Altena leergeräumt, zerstörte Einrichtungsgegenstände und die Haushaltstechnikanlagen ausgeräumt, die Oberflächen gesäubert bzw. stellenweise abgetragen. Dadurch wurde zunächst ein Schadensbild konserviert, das jedoch weitere Demontagen beschädigter Bausubstanz und entsprechende Ersatzmaßnahmen erfordert. Ziel der hier angefragten Planung der Bäche im Umfeld des Schwimmbades in Altena-Dahle. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, sowie eine SiGeKo. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben. Die Leistung wird in folgende Fachlose aufgeteilt: • Los 1: Freianlagen • Los 2: Ingenieurbauwerke • Los 3: Verkehrsanlagen • Los 4: Tragwerksplanung • Los 5: SiGeKo • Los 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Objektplanung Freianlagen

Objektplanung Freianlagen Anrechenbare Kosten: 772.222 EUR Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Entsorgungsplanung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (3 Jahre); Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

81 Monate–
2
Los 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke

Objektplanung Ingenieurbauwerke Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-01 bis Bauwerk-03: 214.000 EUR - Bauwerk-04: 143.000 EUR - Bauwerk-05 und Bauwerk-06: 128.000 EUR - Bauwerk-07: 90.000 EUR - Bauwerk-08 und Bauwerk-09: 146.000 EUR - Bauwerk-10: 494.000 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 296.000 EUR - Bauwerk-12: 100.000 EUR - Bauwerk-13: 130.000 EUR - Bauwerk-14: 405.600 EUR Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Erstellen von Bauwerksbüchern; Erstellen von Bestandsplänen; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

81 Monate–
3
Los 3 Objektplanung Verkehrsanlagen

Objektplanung Verkehrsanlagen Anrechenbare Kosten: 421.900 EUR Optional: Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

81 Monate–
4
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung

Fachplanung Tragwerksplanung Anrechenbare Kosten: - Bauwerk-03: 70.200 EUR - Bauwerk-04: 128.700 EUR - Bauwerk-06: 70.200 EUR - Bauwerk-07: 81.000 EUR - Bauwerk-10: 444.600 EUR - Bauwerk-11 und Bauwerk-15: 266.400 EUR - Bauwerk-12: 90.000 EUR - Bauwerk-13: 117.000 EUR - Bauwerk-14: 365.040 EUR

64 Wochen–
5
Los 5 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Anrechenbare Kosten: 40.000 EUR Optional: Regelleistungen im Bedarfsfall während der Planung der Ausführung; Regelleistungen im Bedarfsfall während der Ausführung des Bauvorhabens

72 Wochen–
6
Los 6 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan

Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan Fläche: 50 ha Optional: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP-Vorprüfung, Screening); Artenschutzprüfung der Stufe 1

40 Wochen–

Bedingungen6 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
Honorar40 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers: Anzahl Referenzen Freianlagenplanung mit mind. erbrachter LPH 3 - 8 und Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone II (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Ufergestaltung am Fließgewässer. Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
13.03.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus … ganz lesenGrundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Entsorgungsplanung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (3 Jahre); Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar40 %
Pers. Referenzen des verantwortlichen Planers60 %
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.
Qualität
Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers: • Anzahl Referenzen Ingenieurbauwerke mit mind. erbrachter LPH 3 - 8 und Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone III (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Objekte der Gruppen 3 und 6 gemäß Ziff. 12.2 der Anlage 12 zur HOAI Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
13.03.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Erstellen von Leitungsbestan … ganz lesenGrundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Erstellen von Leitungsbestandsplänen; Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Prüfen von Nachträgen, schriftliche Bewertung (auch der Berichtigung), Mitwirkung bei der Nachtragsverhandlung, Vorbereitung der Nachtragsvereinbarung; Erstellen von Bauwerksbüchern; Erstellen von Bestandsplänen; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar30 %
Pers. Referenzen des verantwortlichen Planers70 %
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.
Qualität
Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers • Anzahl Referenzen betreffend Verkehrsanlagen mit mindestens erbrachten Leistungsphasen 3-8 und Schwierigkeit der Planung mind. Honorarzone III (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Anlagen des Straßenverkehrs gemäß Ziff. 13.2 lit. a der Anlage 13 zur HOAI Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 8. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
13.03.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Überarbeitung der vorliegenden Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-7), der Stufe 3 (LPH 8), sowie der Stufe 4 (LPH 9). Optionale Besondere Leistungen: Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung; Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
Honorar40 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers • Anzahl Referenzen betreffend Tragwerksplanung in Bezug auf Ingenieurbauwerke mit mindestens erbrachter LPH 3-6 und Schwierigkeit der Planung mind. HZ III (jeweils nach HOAI). Es findet eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird dann jeweils entsprechend der Matrix mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 6. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen. Gewichtungsfaktor: 60
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 40. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
64 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Grundleistungen fest beauftragt: Stufe 1 bestehend aus Leistungsphasen (LPH) 2, sowie der LPH 3 und 4 nach HOAI; Optionale Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-6).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Pers. Referenzen des verantwortlichen Planers70 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, aufgeteilt auf) • Anzahl Referenzen im Bereich Koordinierung während der Planung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Gewichtungsfaktor 35) • Anzahl Referenzen im Bereich Koordinierung während der Ausführung des Bauvorhabens nach AHO Heft Nr. 15 (Gewichtungsfaktor 35) Es findet je (Unter-)kriterium eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Die so jeweils pro (Unter-)kriterium und je Los ermittelten Erfüllungsgrade werden dann jeweils entsprechend den Matrizen mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Zuletzt werden alle Leistungspunkte je Unterkriterium addiert und so die Gesamtpunktzahl für die persönlichen Referenzen ermittelt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der erbrachten Leistung. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen.
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Fest beauftragt: Projektstufe 1 (Leistungen während der Planungsphase); Optional beauftragt: Projektstufe 2 (Leistungen während der Bauausführung). Optionale zusätzliche Leistungen: Regelleistungen im Bedarfsfall während der Planung der Ausführung; Regelleistungen im Bedarfsfall während der Ausführung des Bauvorhabens.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Los 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Pers. Referenzen des verantwortlichen Planers70 %
Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen des verantwortlichen PlanersPers. Referenzen des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, bestehend aus:) • Anzahl Referenzen Landschaftspflegerischer Begleitplan mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 sowie Schwierigkeit der Planung mindestens Honorarzone II (jeweils nach HOAI) (Gewichtungsfaktor 45). • Referenzen mit durchgeführter UVP-Vorprüfung (Gewichtungsfaktor 25) Es findet je (Unter-)kriterium eine quantitative Referenzbewertung statt. Das bedeutet, dass gem. den jeweiligen Angebotsmatrizen eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei bis vier entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Werden fünf oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Das Erreichen des EG 1 ist keine Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Angebots. Reicht der Bieter keine Referenzen für ein Qualitätskriterium ein, erfolgt eine Einordnung in den EG 0. Die so jeweils pro (Unter-)kriterium und je Los ermittelten Erfüllungsgrade werden dann jeweils entsprechend den Matrizen mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, sodass am Ende die Leistungspunkte stehen. Zuletzt werden alle Leistungspunkte je Unterkriterium addiert und so die Gesamtpunktzahl für die persönlichen Referenzen ermittelt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Hinsichtlich der persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person werden die vorangestellt ersichtlichen zeitlichen Vorgaben gestellt. Die Referenzleistungen müssen jeweils erbracht worden sein. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgebend ist hierbei der Abschluss der Leistungsphase 4. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Es werden nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet, die in diesen Zeitkorridor fallen.
Preis
HonorarBeim Kriterium Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto) erfolgt. Der Gewichtungsfaktor beträgt 30. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung der Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/(höherer Angebotspreis)) x 3) x 30= Punktzahl Kriterium Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
40 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Besondere Leistungen: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP-Vorprüfung, Screening); Artenschutzprüfung der Stufe 1.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1M&P Water GmbH, Köln1
2M&P Water GmbH, Köln2
3kein Zuschlag angegeben0
4M&P Water GmbH, Köln1
5kein Zuschlag angegeben0
6Planungsbüro Koenzen, Hilden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25511391-fbf8-43ce-a7f7-e525d37b3974.