Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen Erweiterung der Feuerwehrwache in Willsbach-Obersulm
Gemeinde Obersulm · Obersulm, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 378/23-KSveröffentlicht 08.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbH · MannheimFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Obersulm74182, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Zusammensetzung des Projektteams25 %
- Arbeitsweise des Projektteams20 %
- Umsetzung der Planung30 %
- Termin- und Kosteneinhaltung10 %
- Honorar15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 25
- Qualität
- Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Kosten
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 15
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Riemer Planung GmbH, Heilbronn | 1 |
| 2 | Helber + Ruff Beratende Ingenieure PartGmbB, Ludwigsburg | 1 |
| 3 | Bunse GmbH, Heilbronn | 1 |
| 4 | Heimo Herbel GmbH, Neckarsulm | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhardstr. 1, 74182 Obersulm
- Website
- obersulm.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-1126.05.2026 · 1 Angebot
- Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm08.07.2024 · 3 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm
- Zuschlag an Riemer Planung GmbH, rund 419.000 €, 1 Angebot
- Zuschlag an Bunse GmbH, rund 152.000 €, 2 Angebote
- Zuschlag an GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH, rund 84.000 €, 3 Angebote
- Zuschlag an Wulle Laig Ingenieure GmbH, rund 79.000 €, 3 Angebote
- Zuschlag an Endreß Ingenieurgesellschaft mbH, rund 39.000 €, 2 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 938ee672-c4e6-4af6-a02c-0347cb441edd.