Zum Inhalt
Menü

Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen Erweiterung der Feuerwehrwache in Willsbach-Obersulm

Gemeinde Obersulm · Obersulm, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 378/23-KSveröffentlicht 08.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Zusammensetzung des Projektteams25 %
  • Arbeitsweise des Projektteams20 %
  • Umsetzung der Planung30 %
  • Termin- und Kosteneinhaltung10 %
  • Honorar15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben.

––
3
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben.

––
4
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 25
Qualität
Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Riemer Planung GmbH, Heilbronn1
2Helber + Ruff Beratende Ingenieure PartGmbB, Ludwigsburg1
3Bunse GmbH, Heilbronn1
4Heimo Herbel GmbH, Neckarsulm1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bernhardstr. 1, 74182 Obersulm
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 938ee672-c4e6-4af6-a02c-0347cb441edd.