Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm
Gemeinde Obersulm · Obersulm, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 376/22-KSveröffentlicht 08.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 5
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbH · MannheimFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Obersulm74182, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Zusammensetzung des Projektteams25 %
- Arbeitsweise des Projektteams20 %
- Umsetzung der Planung30 %
- Termin- und Kosteneinhaltung10 %
- Zusammensetzung des Projektteams15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Er-weiterung und Anbau der Grundschule Affaltrach in Obersulm
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten. Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren. Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes. An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten. Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen. Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17 Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 5.000.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten. Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren. Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes. An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten. Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen. Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17 Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 5.000.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten. Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren. Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes. An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten. Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen. Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17 Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 5.000.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten. Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren. Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes. An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten. Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen. Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17 Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 5.000.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 5 | Los 5 - Fachplanung Brandschutz Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten. Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren. Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes. An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten. Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen. Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021 • Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17 Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 5.000.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 25
- Qualität
- Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Kosten
- Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 15Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Riemer Planung GmbH, Heilbronn | 1 |
| 2 | Wulle Laig Ingenieure GmbH, Heilbronn | 3 |
| 3 | Bunse GmbH, Heilbronn | 2 |
| 4 | GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH, Stuttgart | 3 |
| 5 | Endreß Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Homburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhardstr. 1, 74182 Obersulm
- Website
- obersulm.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-1126.05.2026 · 1 Angebot
- Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen Erweiterung der Feuerwehrwache in Willsbach-Obersulm08.08.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a071ad4-e5ba-47f8-b0c3-7949eb213e9f.