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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2026 und 2027 in einem zweistufigen Verfahren

Freistaat Thüringen vertreten durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) vertreten durch TLVwA - Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe 4 Arbeits- und Wirtschaftsförderung,Städtebau-, Infrastrukturförderung · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen ELER 0801.a - 1.2025veröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 452 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Beratung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
28Angebot auf bis zu 28, Zuschlag höchstens 28 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99105 bzw. 99099, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übernimmt in der Förderperiode 2023 bis 2027 für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) die Umsetzung der Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115 in der derzeit gültigen Fassung sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).

Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) für die kommenden zwei Jahre ab. Dabei ist zu berücksichtigten, dass pro Berater pro Fachlos pro Jahr nur eine Einzelberatung (= ein Beratungsvertrag) für den gleichen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Betrieb à maximal 2.000 € netto erstattungsfähig ist. Die Ausschreibung umfasst folgende 28 Themen der Beratung: • Fachlos 1: Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards) • Fachlos 2: Ökosysteme, grüne Infrastruktur • Fachlos 3: Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen • Fachlos 4: Tiergerechtheit und Tiergesundheit • Fachlos 5: Nachhaltiger Pflanzenschutz • Fachlos 6: Junglandwirte • Fachlos 7: Wirtschaftlichkeit und Ökologie • Fachlos 8: Ökologischer Landbau • Fachlos 9: Kurze Versorgungsketten • Fachlos 10: Schaf- und Ziegenhaltung • Fachlos 11: Ressourcenschonende Landbewirtschaftung • Fachlos 12: Soziale Landwirtschaft • Fachlos 13: Bienenfreundliche Landwirtschaft • Fachlos 14: Biodiversität – Ackerbau • Fachlos 15: Biodiversität – Grünland • Fachlos 16: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – betrieblicher Nährstoffeinsatz • Fachlos 17: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatz organischer Dünger • Fachlos 18: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Verbesserung Nährstoffeffizienz • Fachlos 19: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Nährstoffbilanzierung • Fachlos 20: Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Mög-lichkeiten • Fachlos 21: Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten • Fachlos 22: Beratung zur Energieffizienz im Gartenbau • Fachlos 23: Agroforstsysteme – Grobkonzeption • Fachlos 24: Agroforstsysteme – Detailplanung • Fachlos 25: Agroforstsysteme – Etablierung und Bewirtschaftung • Fachlos 26: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Bestandsauf-nahme, Analyse • Fachlos 27: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Maßnahmen-entwicklung, Dokumentation • Fachlos 28: Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeu-gungsanlagen

Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen: - Formale Kriterien - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Vorliegen der Eignungskriterien - Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde - Zuschlagskriterien.

Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen.

Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.000 € netto und des Höchstbetrages von 60.000 € netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 2.000 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.

Gegenstand nach CPV

Lose28 Lose · Angebot auf bis zu 28 · Zuschlag höchstens 28 je Bieter

Alle 28 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards)

Beratung zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/ oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben: Beratungsleistungen zur Konditionalität (einschließlich sozialer Konditionalität)

2 Jahre–
2
Ökosysteme, grüne Infrastruktur

Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur: Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

2 Jahre–
3
Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen

Beratung zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der in Thüringen im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 umgesetzten Interventionen: • EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes • EL-0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes • EL-0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität • EL-0108 Ökologischer Landbau • EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen • EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung • EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben • EL-0601 Risikomanagementinstrumente • EL-0701 Netzwerke und Kooperationen • EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP)

2 Jahre–
4
Tiergerechtheit und Tiergesundheit

Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung) Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen: • Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT etc.) • Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren) • Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen, Tierhaltungsverfahren, Checklisten etc.) • Tiergesundheit

2 Jahre–
5
Nachhaltiger Pflanzenschutz

Beratung zum Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes)

2 Jahre–
6
Junglandwirte

Beratung für Junglandwirte Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass: • es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie • zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist. Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden. Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.

2 Jahre–
7
Wirtschaftlichkeit und Ökologie

Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu • Qualitätsmanagement • Stärkung des Employer Brandings (Arbeitgebermarkenbildung) sowie zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Fach- und Nachwuchskräften • Digitalisierung in der Landwirtschaft • Energieeffizienz (außer Gartenbau) • Fördermöglichkeiten • Betriebsübergabe und -aufgabe in Form einer Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation (Betriebsanalyse) sowie der Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe des Betriebes (Betriebsübergabe- bzw. –Aufgabeplan)

2 Jahre–
8
Ökologischer Landbau

Beratung zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen: • Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement, hofeigene Verarbeitung und Vermarktung: Bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen. • Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln • Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren

2 Jahre–
9
Kurze Versorgungsketten

Beratung zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen: • Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung • Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion • Beratung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter im Bereich Marketing, Vertrieb und Kommunikation mit dem Ziel die landwirtschaftlichen Betriebe durch effektives Präsentieren und erfolgreiches Verkaufen der Produkte bei der Steigerung ihrer Marktpräsenz und Umsätze zu unterstützen. Zum Inhalt der Beratung gehören: Entwicklung von Strategien, um die beabsichtigten Zielgruppen erfolgreich anzusprechen --> Erhöhung der Sichtbarkeit des Betriebes und seiner Produkte --> Stärkung der Kundenbindung --> Vorschlag bzw. Optimierung von Kommunikationswegen wie Social Media, lokale Veranstaltungen oder Direktkontakt zusprechen

2 Jahre–
10
Schaf- und Ziegenhaltung

Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung (Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der Thüringer Interventionen des GAP-SP der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 besteht.) Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte: 1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb • Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode) • Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Öko-Regelungen, An-bauplanung u. ä.) • Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen • Arbeitswirtschaft • Vermarktung 2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen • Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung • Konditionalität • Buchführung • Fördermittelbeantragung 3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig • Erkennen der Potentiale • Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte

2 Jahre–
11
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung

Beratung zur ressourcenschonenden bzw. -effizienten Landbewirtschaftung Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen: • Beratung zum Erosions- und Bodenschutz • Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen • Wassernutzungskonzeption oder Konzeption zum Bewässerungsmanagement einschließlich Umsetzungsunterstützung • Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte • Maßnahmen zum Humusaufbau

2 Jahre–
12
Soziale Landwirtschaft

Beratung zur Sozialen Landwirtschaft Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit "Lernort Bauernhof"

2 Jahre–
13
Bienenfreundliche Landwirtschaft

Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen: 1. Ackerbau: • Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge • blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/‐streifen 2. Grünland: • Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen‐/blütenreicher Flächen 3. Bewirtschaftung und Technik: • Anpassung von Mahd-/Mulchterminen und -technik • Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten • Pflanzenschutz 4. Kommunikation vor Ort 5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten

2 Jahre–
14
Biodiversität- Ackerbau

Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft – Biodiversität im Bereich Ackerbau: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: • Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzen-schutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutz-ziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz) • Anlage und Pflege von mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes • Integration von Naturschutzmaßnahmen in den Betriebsablauf • Ackerwildschutz • Anbau von Gemengen, Mischkulturen und Untersaaten Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.

2 Jahre–
15
Biodiversität- Grünland

Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft – Biodiversität im Bereich Grünland: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: • Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele • Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen • Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene Bodenstellen, Hecken) auf Schafhutungsflächen; Nachpflege von Schafhutungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen • Mahd (u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen); Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen • insektenschonende Mahdtechnik Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.

2 Jahre–
16
Nachhaltiges Nährstoffmanagement – betrieblicher Nährstoffeinsatz

Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement – betrieblicher Nährstoffeinsatz: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten, Ökoregelung 4) • Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z.B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen) • Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger, …) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten) • Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.)

2 Jahre–
17
Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatz organischer Dünger

Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatz organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung • Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie • Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P, …) • Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung

2 Jahre–
18
Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Verbesserung Nährstoffeffizienz

Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement – Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz • Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel • Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit • Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme) • Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung

2 Jahre–
19
Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Nährstoffbilanzierung

Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement – Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung u.a. auf Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung. Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten • Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung • Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements • Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz

2 Jahre–
20
Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Möglichkeiten

Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Tierartenunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, für die jeweilige Tierart zugelassenem, Schlachtbetrieb auf dem Gelände des Herkunftsbetriebes • Neu geregelte Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Hausrindern (außer Bisons), Hausschweinen oder als Haustieren gehaltenen Einhufern unter Nutzung einer mobilen Einheit (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) • Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Einführung bzw. dem Ausbau der mobilen Schlachtung • Beratung (Planung, Beantragung, Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung • Beratung zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion im Bereich der Direktvermarktung und Vermarktung im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung

2 Jahre–
21
Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten

Die Beratung muss folgende Inhalte haben: • Darstellung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Herbizide und Insektizide im Ackerbau in FFH-Gebieten entsprechend § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die nicht als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind • Die Beratung bezieht sich insbesondere auf die möglichen ackerbaulichen Maßnahmen. • Es sollen Informationen zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten als Ausgleich für den Pflanzenschutzmittelverzicht bzw. dessen Optimierung erfolgen.

2 Jahre–
22
Beratung zur Energieeffizienz im Gartenbau

Die Beratung bezieht sich auf den Anbau in Gewächs- und Folienhäusern und sollte mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erarbeitung eines wirtschaftlichen Produktions- bzw. Nutzungsprogramms für Gewächshausanbau und/oder Folienproduktion zur Reduzierung des Energieverbrauchs • Erarbeitung eines Konzeptes zur Umstellung auf alternative Energieträgernutzung und/oder Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis einer Analyse des Energieverbrauchs • Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bezüglich Energieeffizienz und damit in Zusammenhang stehenden Investitionen mit Planung, Beantragung und Umsetzung bei Inanspruchnahme von Förderung

2 Jahre–
23
Agroforstsysteme- Grobkonzeption

Beratungen zur Planung und Grobkonzeption von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: • Umfassende Standort- und Betriebsanalyse (u.a. Klima, Boden, Topographie, Ausrichtung, Hangneigung, bisherige landwirtschaftliche Nutzung, Betriebsstruktur, regionale Besonderheiten) • Beratung zur betriebsindividuellen Zielformulierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen • Auswahl geeigneter Systeme für das individuelle Betriebskonzept (Grünland, Dauerkultur oder Ackerland; Erzeugung von Wert- und/oder Energieholz, Futter, Nüssen, Früchten oder anderen Produkten; einfache oder komplexe Systeme mit mehreren Komponenten) • Auswahl geeigneter Flächen (u.a. Berücksichtigung Eigentumsverhältnisse, naturräumliche Gegebenheiten, Betriebsflächenstruktur) • Prüfung möglicher nutzbarer Verarbeitungs- und Vermarktungswege bzw. der Möglichkeit synergetischer Zusammenschlüsse mit anderen Produzenten oder innerbetriebliche Verwertungspfade • Erstellung einer Grobskizze basierend auf den erarbeiteten Rahmenbedingungen • Arbeitswirtschaftliche Plausibilitätsprüfung und grobe ökonomische Prognose • Erste Abschätzung zu den betroffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten • Ausführliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen Im Ergebnis jeder Beratung sollen erste grobe flächenspezifische Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.

2 Jahre–
24
Agroforstsysteme - Detailplanung

Beratungen zur detaillierten Planung von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: • Standort- und nutzungsgerechte Arten- und Sortenauswahl • Erstellung einer flächenkonkreten ausführlichen Detailplanung möglichst unter Nutzung digitaler Tools (z.B. GIS-basierte Lösungen) • Erstellung eines Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzeptes auf Basis der Detailplanung • Ausführliche Information zur Notwendigkeit von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung und deren arbeitswirtschaftliche Abklärung • Ökonomische Kalkulation der langfristigen Wirtschaftlichkeit auf Basis der Detailplanung (Kosten-Leistungsrechnung) Im Ergebnis jeder Beratung soll eine Detailplanung erarbeitet werden, die einen sofortigen Etablierungsbeginn ermöglicht.

2 Jahre–
25
Agroforstsysteme – Etablierung und Bewirtschaftung

Beratungen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Acker- oder Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens bzw. die Optimierung der Bewirtschaftung bestehender Systeme. Die Beratung muss mindestens drei der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erstellung eines Arbeits- und Zeitplanes • Einmessen der Gehölzstreifen/-positionen im Feld, z.B. unter Nutzung von GPS-Systemen • Vorbereitung und ggf. Durchführung der Bestellung der Gehölze (Anbieter, Lieferfristen, Qualität) und Kontrolle der Lieferung • Auswahl geeigneter Pflanztechniken und -verfahren • Begleitung bei der Umsetzung von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung • Entwicklung eines individuellen Monitorings • Erarbeitung und Begleitung von Optimierungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen Im Ergebnis jeder Beratung soll eine fachlich optimal begleitete Etablierung bzw. Optimierung der Bewirtschaftung einer/mehrerer Agroforstflächen stattgefunden haben.

2 Jahre–
26
Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Bestandsaufnahme, Analyse

Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 26 und Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine Weiterbetriebsoption für Unternehmen mit Bioenergieerzeugungsanlagen, deren EEG-Förderung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, zu eruieren, um die Anlagenkapazität im System der Energieerzeugung zu halten. Die Beratung umfasst die Datenaufnahme und die Analyse des Istzustandes von in den nächsten 5 Jahren aus dem EEG fallenden Bioenergieerzeugungsanlagen anhand technischer und betriebswirtschaftlicher Anlagendokumente, Lieferbeziehungen, Abrechnungen, Wartungsprotokolle usw. einschließlich einer Vor-Ort-Begehung. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung sind zudem sind potentielle regionale Partner bspw. für Wärmeabnahme, Gaseinspeisung o.ä. zu thematisieren.

2 Jahre–
27
Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Maßnahmenentwicklung, Dokumentation

Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 26 und Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine Weiterbetriebsoption für Unternehmen mit Bioenergieerzeugungsanlagen, deren EEG-Förderung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, zu eruieren, um die Anlagenkapazität im System der Energieerzeugung zu halten. Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Bioenergieerzeugungsanlage und der regionalen Rahmenbedingungen für eine Vermarktung und /oder Eigennutzung der Energie sollen jeweils wirtschaftlich tragfähige, nachhaltige Weiterbetriebsoptionen für die Anlagen eruiert und eine entsprechende schriftliche Empfehlung für den Anlagenbetreiber dokumentiert werden.

2 Jahre–
28
Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeugungsanlagen

Die Beratung soll hinsichtlich gezielter Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeugungsanlagen erfolgen und soll folgende Aspekte berücksichtigen: • Anlagenanalyse (technische Daten, Wartungszustand usw.) • Eruierung von Optimierungsmöglichkeiten (über technische Komponenten, Anpassung von Lastgängen/Lastprofilen u.ä.) • Dokumentation der Optimierungsmöglichkeiten • ggf. Fördermöglichkeiten für Ersatz oder Ergänzung von Anlagen- bzw. Systemkomponenten.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
siehe Vergabeunterlagen

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter muss dem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts-, Vereins-, Genossenschafts- oder Gesellschaftsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung), der zum Zeitpunkt der A … ganz lesenDer Bieter muss dem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts-, Vereins-, Genossenschafts- oder Gesellschaftsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung), der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate alt ist, im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format beifügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung legt der Bieter folgende Übersicht vor: Anzahl funktionsfähiger Computerarbeitsplätze - mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich - sowie die Nutzung/Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z.B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtsch … ganz lesenZum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung legt der Bieter folgende Übersicht vor: Anzahl funktionsfähiger Computerarbeitsplätze - mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich - sowie die Nutzung/Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z.B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtschaftliche Software wie z.B. Ackerschlag-Karteien, Applikationskarten, Programme zur Düngebedarfsermittlung z.B. BESyD, Smartphone-Apps, NIRS-Technik) - mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich -
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss Angaben zur Mobilität machen (z.B. Pkw, Car-Sharing) - mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich - Alternativ können die Eigenerklärungen -vorläufig- durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/7 oder an einem Präqua … ganz lesenDer Bieter muss Angaben zur Mobilität machen (z.B. Pkw, Car-Sharing) - mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich - Alternativ können die Eigenerklärungen -vorläufig- durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/7 oder an einem Präqualifizierungssystem erbracht werden, sofern die bei der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegten Nachweise und Erklärungen die obigen Anforderungen erfüllen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bieter legt zum Nachweis dafür, dass der einzelne Berater a) eine einschlägige Ausbildung, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde, absolviert hat, mindestens ein Zeugnis, jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen … ganz lesenDer Bieter legt zum Nachweis dafür, dass der einzelne Berater a) eine einschlägige Ausbildung, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde, absolviert hat, mindestens ein Zeugnis, jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, bei. b) fachliche Weiterbildungen absolviert hat, mindestens 3 einschlägige Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate o. ä., jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, für die letzten 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bei. Da als Teilnahme an einer fachlichen Weiterbildung auch andere geeignete Aktivitäten anerkannt werden (z. B. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätze), legt der Bieter diese für den geforderten Zeitraum zusätzlich oder ausschließlich, jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, bei, um mindestens 3 Nachweise einreichen zu können.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis des bisherigen beruflichen Werdegangs/ der ausgeübten Tätigkeit/en des einzelnen Beraters legt der Bieter diesbezügliche Angaben vor - mindestens 1 Angabe pro zutreffender Fachlosnummer erforderlich
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Beratungspraxis dieses einzelnen Beraters legt der Bieter eine Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden, für die letzten 2 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vor: Es sollen Angaben/ Bezüge zum Fachlos, Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden sowie … ganz lesenZum Nachweis der Beratungspraxis dieses einzelnen Beraters legt der Bieter eine Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden, für die letzten 2 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vor: Es sollen Angaben/ Bezüge zum Fachlos, Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden sowie die Beratungsdauer (Beginn und Ende) gemacht werden. Dafür sind mindestens 2 Angaben pro zutreffender Fachlosnummer erforderlich. Es steht dem Bieter frei, weitere als geeignet angesehene Referenzen zu benennen, da eine Nachforderung bzw. ein Nachreichen anderer (geeigneterer) Nachweise nach Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Das TLVwA behält sich vor, bei den Referenzgebern Informationen über die Eignung des Beraters einzuholen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Fall der Verzögerung der Zuschlagserteilung durch ein Nachprüfungsverfahren verkürzt sich die Laufzeit dieses Rahmenvertrages, wenn und soweit der Zuschlag erst im Jahr 2026 erteilt werden kann, um den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum Tag der Zuschlagserteilung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
12.08.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mac … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Thüringen vertreten durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) vertreten durch TLVwA - Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe 4 Arbeits- und Wirtschaftsförderung,Städtebau-, Infrastrukturförderung
Anschrift
Postfach 90 02 25 bzw., 99105 bzw. 99099 Erfurt
Kontakt
vergabestelle-agr4@tlvwa.thueringen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b830be44-325a-4050-bb03-9c2b3605dcaf.