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Vergabe Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"

Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach · Bad Peterstal-Griesbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen OG05-306veröffentlicht 22.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 533 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
345 Tsd. €
Laufzeit
30 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Preiskriterium35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS, ELT) in vollem Umfang gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 6 für das Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021 sowie die Besonderen Leistungen in den LPHs 7 und 8. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tragwerksplanung

Leistungsbild: Zu erbringen sind im Rahmen der Tragwerksplanung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021. Zudem sind die Besonderen Leistungen in den Leistungsphasen 7 und 8 zu erbringen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der LPHs 5 und 6, etwaige Besondere Leistungen, sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Die Besonderen Leistungen in den LPHs 7 und 8 umfassen: LPH 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners, Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten. LPH 8 „Objektüberwachung“: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen, Betontechnologische Beratung, Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

30 Monate150.000 €
2
Technische Ausrüstung (HLS)

Leistungsbild: Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

30 Monate115.000 €
3
Technische Ausrüstung (ELT)

Leistungsbeschreibung: Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 6 Förderanlagen, Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

30 Monate80.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Vorstellung und Darstellung Projektteam
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung vorgesehener Projektablauf
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Eindruck im Verhandlungstermin
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (30) und Stundensätze (5).

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständischen Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitglie … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständischen Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schade … ganz lesenNachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schadensbereiche durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für jedes einzelne Los der entsprechende Umsatz nachgewiesen werden muss. Der durchschnittliche Mindestumsatz (net … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für jedes einzelne Los der entsprechende Umsatz nachgewiesen werden muss. Der durchschnittliche Mindestumsatz (netto) muss pro Jahr betragen: Los 1 – Tragwerksplanung: 150.000,00 EUR, Los 2 – Technische Ausrüstung HLS: 115.000,00 EUR, Los 3 – Technische Ausrüstung ELT: 80.000,00 EUR.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschafte … ganz lesenEigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertr … ganz lesenEigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
LOS 1 TRAGWERKSPLANUNG: Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind drei Referenzprojekte für das Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 HOAI einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezu … ganz lesenLOS 1 TRAGWERKSPLANUNG: Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind drei Referenzprojekte für das Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 HOAI einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (23.05.2025) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Sind im Leistungsumfang eines Referenzprojektes die Leistungsbilder zu mehreren der zu vergebenden Lose erbracht, kann das Referenzprojekt für mehrere Lose eingereicht werden. Die eingereichten Referenzprojekte für die Tragwerksplanung (Los 1) werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: Planungsanforderung (HZ III oder höher = 10 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 6 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Maßnahme im Bestand (denkmalgeschütztes Gebäude = 10 Pkt.; Bestand ohne Denkmalschutz = 5 Pkt.; Neubau = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 40 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die drei Referenzprojekte also max. 120 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind. LOSE 2 & 3 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG HLS & ELT: Es sind drei Referenzprojekte einzureichen, die das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI umfassen. Die Planung für muss für Anlagengruppe 1, 2 und 3 (Los 2) bzw. mindestens drei der Anlagengruppe 4, 5, 6 und 8 (Los 3) erfolgt sein. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (23.05.2025) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Sind im Leistungsumfang eines Referenzprojektes die Leistungsbilder zu mehreren der zu vergebenden Lose erbracht, kann das Referenzprojekt für mehrere Lose eingereicht werden. Die eingereichten Referenzprojekte für die Technische Ausrüstung HLS (Los 2) über die Anlagengruppen 1-3 werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: Planungsanforderung (HZ II oder höher = 10 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung und -feststellung (<= 5 % = 10 Pkt.; <= 10 % = 7,5 Pkt.; <= 15 % = 5 Pkt.; <= 20 % = 2,5 Pkt.; >20 % = 0 Pkt.), Maßnahme im Bestand (denkmalgeschütztes Gebäude = 10 Pkt.; Bestand ohne Denkmalschutz = 5 Pkt.; Neubau = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 50 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die drei Referenzprojekte also max. 150 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI ve …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation (beratende/r) Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 2 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (beratende/r) Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgem … ganz lesenLeistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation (beratende/r) Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 2 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (beratende/r) Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der BRD tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dies entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich die Forderung jeweiliger Originale vor.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Hausanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

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Hinweis
Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. … ganz lesenBewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten), Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren), Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (bspw. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des die Eignung vermittelnden Unternehmens), bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung, zwingend nachzuweisen, dass diejenigen die Leistungen erbringen, die die entsprechenden Eignung vorweisen können (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV), das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellende Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe), haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Anschrift
Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f745c012-0256-42b9-a9e9-7e9dfdc38b76.