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Vergabe Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"

Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach · Bad Peterstal-Griesbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen OG05-306veröffentlicht 26.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 533 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Preiskriterium35 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS, ELT) in vollem Umfang gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 6 für das Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021 sowie die Besonderen Leistungen in den LPHs 7 und 8. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tragwerksplanung

Leistungsbild: Zu erbringen sind im Rahmen der Tragwerksplanung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021. Zudem sind die Besonderen Leistungen in den Leistungsphasen 7 und 8 zu erbringen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der LPHs 5 und 6, etwaige Besondere Leistungen, sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Die Besonderen Leistungen in den LPHs 7 und 8 umfassen: LPH 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners, Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten. LPH 8 „Objektüberwachung“: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen, Betontechnologische Beratung, Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

––
2
Technische Ausrüstung (HLS)

Leistungsbild: Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

––
3
Technische Ausrüstung (ELT)

Leistungsbeschreibung: Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 6 Förderanlagen, Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHs 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Hintergrund, Erschließung, aktuelle Nutzung: Die derzeitige Nutzung besteht aus Proberäumen lokaler Vereine und Lagerräumen (KG, EG) und zwei Wohnungen, von denen eine derzeit an eine Familie Geflüchteter vermietet ist (OG). Weitere Räume im Gebäude stehen leer. Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Zukünftige Nutzung (Kindertagesstätte): Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Raumprogramm für die zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte entwickelt. In fünf Gruppen (U3 und Ü3) sollen insgesamt 98 Kinder betreut werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Bedarf an 11,73 Fachkräften. Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten, der in den Gebäuden Wilhelmstraße 10 und Schwarzwaldstraße 17, Bad Peterstal-Griesbach, untergebracht ist, in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: 1) Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand 2) Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus 3) dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG 4) im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung; Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen 5) im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden 6) im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. 7) Einbau zentraler Aufzug Die Brutto-Grundfläche wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran an-grenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Spielhofes für die Ü3-Kinder geplant. Der Spielhof für die U3-Kinder besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kindergarten unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Vorstellung und Darstellung Projektteam
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung vorgesehener Projektablauf
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Eindruck im Verhandlungstermin
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (30) und Stundensätze (5).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Hausanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Isenmann Ingenieur GmbH, Haslach3
2HAUSCONSULT GmbH, Simmersfeld1
3planungsbüro für elektrotechnik gmbh, Alexander Müller, Bühl-Neusatz2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Anschrift
Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cdaf9d17-2439-4f33-b278-b13a3a5959d7.