Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"
Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach · Bad Peterstal-Griesbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen OG05-307veröffentlicht 26.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.
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- GS Leutesheim, Freiflächenplanung LPH 1-9Stadt Kehl - Zentrale Vergabestelle · KehlFrist 17.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Peterstal-Griesbach77740, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Qualitätskriterium7,5 %
- Qualitätskriterium7,5 %
- Qualitätskriterium30 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Preiskriterium35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Beschreibung des Loses
Ziel und Zweck des Vergabeverfahrens: In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude Badischer Hof (Schwarzwaldstraße 21, 77740 Bad Peterstal-Griesbach, Flst.Nr. 280/49, Gemarkung Peterstal), ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kita (Kiga St. Bernhard) untergebracht werden. Inhalt dieses Vergabeverfahrens sind die Vergabe der Objektplanung für den Umbau und die Modernisierung (vgl. § 2 Abs. 5, 6 HOAI) dieses Gebäudes und die Freianlagenplanung für den Außenbereich der Kita. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHS 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der 2. Stufe besteht jedoch nicht.
Aktuelle Nutzung: Das stark sanierungsbedürftige Gebäude wird derzeit wie folgt genutzt: KG - Übergabestation der Nahwärmeheizung - leerstehende Kellerräume EG - teilweise Nutzung durch die örtliche Musik- und Milizkapelle als Proberäumlichkeiten - ansonsten Lagerräume und Leerstand OG - eine Wohnung vermietet an Flüchtlingsfamilie (Auszug voraussichtlich zum 01.05.2025) - weitere Wohnräume im rückwärtigen Anbau stehen leer DG - sowohl die Wohnung im Hauptgebäude als auch im rückwärtigen Anbau stehen leer Dachspitz - nicht ausgebaut, Dachboden Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen.
Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz.
Zukünftige Nutzung (Kita): Für die zukünftige Nutzung als Kita ist folgendes Raumprogramm vorgesehen: EG - zwei Gruppen für U3 (KKG-HT-VÖ-Gruppen) mit verlängerter Öffnungszeit mit jeweils bis zu 10 Kindern = bis zu 20 Kinder insgesamt 1. OG - eine Regelgruppe (RG-Ü3-Gruppe) mit bis zu 28 Kindern - eine Regelgruppe (RG-VÖ-Ü3-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern - eine altersgemischte Gruppe (AM-VÖ-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern Insgesamt sollen somit 98 Kinder in der Kindertagesstätte betreut werden können. Der Personalbedarf würde sich mit den geplanten fünf Gruppen nach aktuellem Planungsstand auf 11,73 Fachkräfte belaufen. Für die jeweiligen Gruppen werden folgende Räumlichkeiten (ungeachtet der notwendigen Sanitärräumlichkeiten) folgende Räumlichkeiten benötigt: - RG Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,2 m² pro Kind - RG/VÖ Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind - AM VÖ: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind & ungestörte Schlafmöglichkeit außerhalb des Gruppenraums (z.B. im Intensivraum) - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen.
Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand - Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus - dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG - im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung (Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen) - im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden - im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. - Einbau zentraler Aufzug Die BGF wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran angrenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Ü3-Spielhofes geplant. Der U3-Spielhof besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kiga unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Architektonische / Freiraumplanerische / Städtebauliche Qualität
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Berücksichtigung Denkmalschutz
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Umsetzung und Funktionalität Raumprogramm
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Vorstellung und Darstellung Projektteam
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Vorstellung vorgesehener Projektablauf
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Eindruck im Verhandlungstermin
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (60) und Stundensätze (10).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Hausanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| caruso architekten GmbH, Offenburg | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
- Anschrift
- Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KommunalKonzept BW GmbHvergabe@
kommunalkonzept.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung HLSGemeinde SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ObjektplanungLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Sanierung der Grundschule Michelbach an der BilzGemeinde Michelbach an der BilzFrist 03.12.2026
- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60c2a5be-f5fb-452b-852f-02dae1da7c5c.