Vergabe Objektplanung Gebäude "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt" nach GWB und VgV
Gemeinde Freiamt · Freiamt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EM05-281veröffentlicht 19.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiamt79348, Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Architektonische / Städtebauliche Qualität10 %
- Umsetzung des Raumprogramms und der Funktionsbeziehungen20 %
- Verfügbarkeit vor Ort10 %
- Vorstellung und Darstellung des Projektteams5 %
- Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs10 %
- Eindruck im Verhandlungstermin15 %
- Preiskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Freiamt plant ihre bisherigen Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Ottoschwanden und Brettental in einem zentralen Feuerwehrhaus im Ortsteil Mußbach zusammenzuführen. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Ziel ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Freiamt plant ihre bisherigen Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Ot-toschwanden und Brettental in einem zentralen Feuerwehrhaus im Ortsteil Mußbach zusammenzuführen. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Ziel ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Die Adresse des zukünftigen Standorts für das Feuerwehrhaus: Flurstück 10 /19, Kreuzung der K5113 und der Straße "Am Bus", gegenüber dem Festgelände des MSRT und des SC Freiamt.
Der Neubau soll ein Umfeld schaffen, das den Anforderungen einer zeitgemäßen Feuerwehr entspricht. Die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Einsatzkräfte stehen dabei im Fokus. Das Gebäude selbst muss die Mindestvorgaben des Raumprogramms erfüllen (die Flächenanforderungen gemäß Raumprogramm sollten aufgrund der damit verbundenen Baukosten um nicht mehr als 10 % überschritten werden) und dessen Vorgaben planerisch umsetzen. Gleichzeitig soll eine Umgebung für die Nutzenden hergestellt werden, in der die Abläufe reibungslos funktionieren. Auch der Aspekt der Nachwuchsgewinnung durch die Jugendfeuerwehr kann bei der Entwurfserstellung berücksichtigt werden. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an die Qualität der Planung. Diese wird im Rahmen des Vergabeverfahrens in ihren Grundzügen abgefragt und bewertet. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Projekts auf den Haushalt der Gemeinde muss die Budgetverfolgung und die Kosteneinhaltung entsprechend vom Auftragnehmer gewährleistet bzw. Abweichungen begründet und frühzeitig mitgeteilt werden. Dies soll im Rahmen der Angebotsunterlagen dargestellt werden. Dem Auftraggeber ist eine umfassende und kontinuierliche Betreuung durch ein qualifiziertes Projektteam wichtig. Festgemacht wird das an der Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung, der Anzahl, der für das Projekt zuständigen Mitarbeitenden, der inneren Organisation des Auftragnehmers sowie Vertretungsregelungen. Im Rahmen der Angebotsunterlagen müssen Aussagen zu diesen Punkten getroffen werden.
Die Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger sind einzuhalten. Zur Planung von Feuerwehrhäusern siehe auch die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren Regeln (ASR) sowie DIN 14092-1:2024-06 für die allgemeinen Planungsgrundlagen und dazugehörige normative Verweisungen. An einer zügigen Projektumsetzung und Inbetriebnahme des Gebäudes sind diverse Akteure interessiert. Folglich ist ein reibungsloses Projektmanagement erforderlich, das die umfassende und kontinuierliche Aufgabendurchführung gewährleistet. Dazu gehört eine transparente und regelmäßige Kommunikation sowie ein Qualitätsmanagement. Im Rahmen der Angebotsunterlagen müssen Aussagen zu diesen Punkten getroffen werden.
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Architektonische / Städtebauliche QualitätGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Umsetzung des Raumprogramms und der FunktionsbeziehungenGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 5
- Qualität
- Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Eindruck im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 15
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt: Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) und Mitgliedschaft Berufsständische Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit). Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterla … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt: Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) und Mitgliedschaft Berufsständische Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit). Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.- Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. E … ganz lesenkürzer
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR / vorgenannten Schadensbereich. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird, zu erbringen. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Jährlicher Gesamtnettoumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss mind. 450.000,00 € pro Jahr betragen.- Kriterium
Anzahl der Mitarbeitenden: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mit-arbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2024). Diese muss mindestens drei betrage … ganz lesenkürzer
Anzahl der Mitarbeitenden: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mit-arbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2024). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeitendenzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeitendenzahl liegen. Die Mindestmitarbeitendenzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern. Qualifikation der Mitarbeitenden: Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre. Technische Ausstattung: Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.). Referenzprojekte: Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzprojekte für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.01.2014 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (20.12.2024) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Bei beiden eingereichten Referenzprojekte muss es sich um einen Neubau für ein Feuerwehrhaus handeln. Die eingereichten Referenzprojekte für die Objektplanung werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: Planungsanforderung (max. 10 Pkt.), Objektart nach DIN 14092-12024-06 (max. 20 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang (max. 10 Pkt.), Kostenabweichung (max. 10 Pkt.), Topographie des überplanten Grundstücks (max. 10 Pkt.), Art des Auftraggebers (max. 10 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 70 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die zwei Referenzprojekte also max. 140 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Ergänzende Pläne, Bilder und/oder grafische Darstellungen zu den Referenzprojekten sind erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind. Der Auftraggeber begrenzt gem. § 51 VgV die Anzahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Mindestzahl beträgt drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl liegt. Die Auswahl der max. drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Teilnahmeantrags. Bei Gleichwertigkeit wird per Los entschieden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 223 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten bzw. eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie ü … ganz lesenkürzer
Leistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten bzw. eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig werden dürfen. Bei jur. Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellv. verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürl. Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Jur. Personen sind somit grundsätzl. teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als vorläufiger Nachweis, unter Vorbehalt der Nachforderung des Originals, dient die Kopie entsprechender Urkunden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) S1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. S2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Berwerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. … ganz lesenkürzer
Berwerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten), Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren), Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellende Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit dem Teilnahmeantr …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Freiamt
- Anschrift
- Sägplatz 1, 79348 Freiamt
- Website
- freiamt.de
- Kontakt
- hauptamt@
freiamt.de - Auskünfte
- KommunalKonzept BW GmbHvergabe@
kommunalkonzept.de
Bei uns erfasst
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- Vergabe Objektplanung Gebäude "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt" nach GWB und VgV15.10.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.12.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b4fb263-266b-46d6-9a12-b06ea4dca673.