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Vergabe Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung - "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt“

Gemeinde Freiamt · Freiamt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EM05-310veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 208 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 27,3 %, Leistung und Qualität 72,7 %.

  • Qualitätskriterium36,4 %
  • Qualitätskriterium18,2 %
  • Qualitätskriterium18,2 %
  • Preiskriterium27,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,5 Punkte
25 % teurer−5,5 Punkte
50 % teurer−9,1 Punkte
100 % teurer−13,7 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Freiamt plant, ihre bisherigen Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Ottoschwanden und Brettental in einem zentralen Feuerwehrhaus im Ortsteil Mußbach zusammenzuführen. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses. In einer bereits durchgeführten Ausschreibung wurde die Objektplanung Gebäude vergeben.

In diesem Verfahren werden folgende Fachplanungen vergeben: Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) und Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) für die Anlagengruppen (Anlage 15.2 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021) Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation. Die Auftragsvergabe erfolgt losweise: Tragwerksplanung (Los 1) und Technische Ausrüstung (Los 2).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Tragwerksplanung

Zu erbringen sind im Rahmen der Tragwerksplanung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021. Zudem sind Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 3, 4, 5, 7 und 8 zu erbringen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 3 und 4 und etwaige weitere Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 6 sowie Besondere Leistungen in der Leistungsphase 5 und etwaige weitere Besondere Leistungen sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Seitens des mit der Objektplanung Gebäude beauftragten Architekturbüros ist die Mitwirkung bei der vertieften Kostenschätzung und Kostenberechnung gefordert. Daher ergibt sich eine Verschiebung von jeweils einem Leistungspunkt aus den Leistungsphasen 3 und 4 zu den Leistungsphasen 2 und 3. Besondere Leistungen: Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)“: Nachweise der Erdbebensicherung; Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden); hier: Holzfassade; Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“: optional: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau; hier: Holzbau; Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten; Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote, Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners, Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderen Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten; Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen, Betontechnologische Beratung.

––
2
Los 2: Planung Technische Ausrüstung

Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen; Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen und Kälteanlagen; Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation. Zudem sind Besondere Leistungen in der Leistungsphase 5 zu erbringen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie Besondere Leistungen in der Leistungsphase 5 und etwaige weitere Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Seitens des mit der Objektplanung Gebäude beauftragten Architekturbüros ist die Mitwirkung bei der vertieften Kostenschätzung und Kostenberechnung gefordert. Daher ergibt sich eine Verschiebung von jeweils einem Leistungspunkt aus den Leistungsphasen 3 und 6 zu den Leistungsphasen 2 und 3. Besondere Leistungen: Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“: Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen); hier: in Beton- und Holzbau. Diese Besondere Leistung in Leistungsphase 5 betrifft die ausgeschriebenen Anlagengruppen 4, 5 und 8.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 200Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Vorstellung und Darstellung Projektteam
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Darstellung vorgesehener Projektablauf
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 150Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (125) und Stundensätze (25)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Hausanschrift: Kapellenstraße 17, 79131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Isenmann Ingenieur GmbH, Haslach3
2Krebser und Freyler Planungsbüro GmbH, Teningen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Freiamt
Anschrift
Sägplatz 1, 79348 Freiamt
Website
freiamt.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8060716d-fdf7-4b6b-860d-10e3af1cb8ee.