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Vergabe Objektplanung Gebäude "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt" nach GWB und VgV

Gemeinde Freiamt · Freiamt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EM05-281veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Architektonische / Städtebauliche Qualität10 %
  • Umsetzung des Raumprogramms und der Funktionsbeziehungen20 %
  • Verfügbarkeit vor Ort10 %
  • Vorstellung und Darstellung des Projektteams5 %
  • Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs10 %
  • Eindruck im Verhandlungstermin15 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Freiamt plant ihre bisherigen Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Ottoschwanden und Brettental in einem zentralen Feuerwehrhaus im Ortsteil Mußbach zusammenzuführen. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Ziel ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Freiamt plant ihre bisherigen Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Ot-toschwanden und Brettental in einem zentralen Feuerwehrhaus im Ortsteil Mußbach zusammenzuführen. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Ziel ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Die Adresse des zukünftigen Standorts für das Feuerwehrhaus: Flurstück 10 /19, Kreuzung der K5113 und der Straße "Am Bus", gegenüber dem Festgelände des MSRT und des SC Freiamt.

Der Neubau soll ein Umfeld schaffen, das den Anforderungen einer zeitgemäßen Feuerwehr entspricht. Die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Einsatzkräfte stehen dabei im Fokus. Das Gebäude selbst muss die Mindestvorgaben des Raumprogramms erfüllen (die Flächenanforderungen gemäß Raumprogramm sollten aufgrund der damit verbundenen Baukosten um nicht mehr als 10 % überschritten werden) und dessen Vorgaben planerisch umsetzen. Gleichzeitig soll eine Umgebung für die Nutzenden hergestellt werden, in der die Abläufe reibungslos funktionieren. Auch der Aspekt der Nachwuchsgewinnung durch die Jugendfeuerwehr kann bei der Entwurfserstellung berücksichtigt werden. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an die Qualität der Planung. Diese wird im Rahmen des Vergabeverfahrens in ihren Grundzügen abgefragt und bewertet. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Projekts auf den Haushalt der Gemeinde muss die Budgetverfolgung und die Kosteneinhaltung entsprechend vom Auftragnehmer gewährleistet bzw. Abweichungen begründet und frühzeitig mitgeteilt werden. Dies soll im Rahmen der Angebotsunterlagen dargestellt werden. Dem Auftraggeber ist eine umfassende und kontinuierliche Betreuung durch ein qualifiziertes Projektteam wichtig. Festgemacht wird das an der Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung, der Anzahl, der für das Projekt zuständigen Mitarbeitenden, der inneren Organisation des Auftragnehmers sowie Vertretungsregelungen. Im Rahmen der Angebotsunterlagen müssen Aussagen zu diesen Punkten getroffen werden.

Die Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger sind einzuhalten. Zur Planung von Feuerwehrhäusern siehe auch die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren Regeln (ASR) sowie DIN 14092-1:2024-06 für die allgemeinen Planungsgrundlagen und dazugehörige normative Verweisungen. An einer zügigen Projektumsetzung und Inbetriebnahme des Gebäudes sind diverse Akteure interessiert. Folglich ist ein reibungsloses Projektmanagement erforderlich, das die umfassende und kontinuierliche Aufgabendurchführung gewährleistet. Dazu gehört eine transparente und regelmäßige Kommunikation sowie ein Qualitätsmanagement. Im Rahmen der Angebotsunterlagen müssen Aussagen zu diesen Punkten getroffen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
Architektonische / Städtebauliche QualitätGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Umsetzung des Raumprogramms und der FunktionsbeziehungenGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Eindruck im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 15
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) S1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. S2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
HESS-VOLK Architekten PartG mbB, Herbolzheim3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Freiamt
Anschrift
Sägplatz 1, 79348 Freiamt
Website
freiamt.de
Kontakt
hauptamt@freiamt.de
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44b5a4de-7099-4427-920b-6932d2d3c15f.