Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"
Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach · Bad Peterstal-Griesbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen OG05-307veröffentlicht 22.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 30 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 30 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Peterstal-Griesbach77740, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Qualitätskriterium7,5 %
- Qualitätskriterium7,5 %
- Qualitätskriterium30 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Qualitätskriterium5 %
- Preiskriterium35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Beschreibung des Loses
Ziel und Zweck des Vergabeverfahrens: In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude Badischer Hof (Schwarzwaldstraße 21, 77740 Bad Peterstal-Griesbach, Flst.Nr. 280/49, Gemarkung Peterstal), ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kita (Kiga St. Bernhard) untergebracht werden. Inhalt dieses Vergabeverfahrens sind die Vergabe der Objektplanung für den Umbau und die Modernisierung (vgl. § 2 Abs. 5, 6 HOAI) dieses Gebäudes und die Freianlagenplanung für den Außenbereich der Kita. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHS 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der 2. Stufe besteht jedoch nicht.
Aktuelle Nutzung: Das stark sanierungsbedürftige Gebäude wird derzeit wie folgt genutzt: KG - Übergabestation der Nahwärmeheizung - leerstehende Kellerräume EG - teilweise Nutzung durch die örtliche Musik- und Milizkapelle als Proberäumlichkeiten - ansonsten Lagerräume und Leerstand OG - eine Wohnung vermietet an Flüchtlingsfamilie (Auszug voraussichtlich zum 01.05.2025) - weitere Wohnräume im rückwärtigen Anbau stehen leer DG - sowohl die Wohnung im Hauptgebäude als auch im rückwärtigen Anbau stehen leer Dachspitz - nicht ausgebaut, Dachboden Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen.
Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz.
Zukünftige Nutzung (Kita): Für die zukünftige Nutzung als Kita ist folgendes Raumprogramm vorgesehen: EG - zwei Gruppen für U3 (KKG-HT-VÖ-Gruppen) mit verlängerter Öffnungszeit mit jeweils bis zu 10 Kindern = bis zu 20 Kinder insgesamt 1. OG - eine Regelgruppe (RG-Ü3-Gruppe) mit bis zu 28 Kindern - eine Regelgruppe (RG-VÖ-Ü3-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern - eine altersgemischte Gruppe (AM-VÖ-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern Insgesamt sollen somit 98 Kinder in der Kindertagesstätte betreut werden können. Der Personalbedarf würde sich mit den geplanten fünf Gruppen nach aktuellem Planungsstand auf 11,73 Fachkräfte belaufen. Für die jeweiligen Gruppen werden folgende Räumlichkeiten (ungeachtet der notwendigen Sanitärräumlichkeiten) folgende Räumlichkeiten benötigt: - RG Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,2 m² pro Kind - RG/VÖ Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind - AM VÖ: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind & ungestörte Schlafmöglichkeit außerhalb des Gruppenraums (z.B. im Intensivraum) - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen.
Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand - Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus - dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG - im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung (Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen) - im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden - im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. - Einbau zentraler Aufzug Die BGF wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran angrenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Ü3-Spielhofes geplant. Der U3-Spielhof besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kiga unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Architektonische / Freiraumplanerische / Städtebauliche Qualität
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Berücksichtigung Denkmalschutz
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Umsetzung und Funktionalität Raumprogramm
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Vorstellung und Darstellung Projektteam
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Vorstellung vorgesehener Projektablauf
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Eindruck im Verhandlungstermin
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (60) und Stundensätze (10).
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständische n Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgli … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständische n Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schade … ganz lesenkürzer
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schadensbereiche durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz (netto) muss mind. 400.000,00 € pro Jahr betragen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschafte … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zudem zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektb … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten- / Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzprojekte für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen … ganz lesenkürzer
Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzprojekte für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (23.05.2025) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Bei einem der beiden eingereichten Referenzprojekte muss es sich um die Objektplanung Gebäude für eine Kindertagesstätte (unter dem Begriff Kindertagesstätte sind Kinderkrippen (U3) und Kindergärten (Ü3) zu verstehen) handeln. Beim anderen der beiden eingereichten Referenzprojekte muss es sich um die Objektplanung Gebäude bei einem Umbau bzw. einer Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes handeln. Sofern ein Referenzprojekt beide Anforderungen abdeckt (Kindertagesstätte, Denkmalschutz), ist dennoch ein zweites Referenzprojekt einzureichen, welches mindestens eine dieser beiden Anforderungen erfüllt. Die eingereichten Referenzprojekte für die Objektplanung Gebäude werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: Kindertagesstätte: Planungsanforderung (HZ III oder höher = 10 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung und -feststellung (<= 5 % = 10 Pkt.; <= 10 % = 7,5 Pkt.; <= 15 % = 5 Pkt.; <= 20 % = 2,5 Pkt.; >20 % = 0 Pkt.), Denkmalschutz (denkmalgeschütztes Gebäude = 10 Pkt.; Neubau oder Bestand ohne Denkmalschutz = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Denkmalgeschütztes Gebäude: Planungsanforderung (HZ III oder höher = 10 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung und -feststellung (<= 5 % = 10 Pkt.; <= 10 % = 7,5 Pkt.; <= 15 % = 5 Pkt.; <= 20 % = 2,5 Pkt.; >20 % = 0 Pkt.), Kindertagesstätte (Nutzungsart Kindertagesstätte = 10 Pkt.; andere Nutzung = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 50 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die zwei Referenzprojekte also max. 100 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Ergänzende Pläne, Bilder und/oder grafische Darstellungen zu den Referenzprojekten sind erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind. Die Auswahl der max. drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Teilnahmeantrags. Bei Gleichwertigkeit wird per Los entschieden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Architekt_in bzw. Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt_in o. Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine … ganz lesenkürzer
Leistung: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Architekt_in bzw. Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt_in o. Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der BRD tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dies entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich die Forderung jeweiliger Originale vor.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Hausanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. … ganz lesenkürzer
Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten), Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren), Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (bspw. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des die Eignung vermittelnden Unternehmens), bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung, zwingend nachzuweisen, dass diejenigen die Leistungen erbringen, die die entsprechenden Eignung vorweisen können (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV), das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellende Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe), haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
- Anschrift
- Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KommunalKonzept BW GmbHvergabe@
kommunalkonzept.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beacffbe-f6b8-47a5-a3d3-44abaa72ac1e.